Redaktioneller Hinweis:
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Ein Downgrade ist ein Minderungs- aber nicht unbedingt ein Kündigungsgrund.
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Sorry, kommt nimmer vor .. war gut gemeint wegen der Übersichtlichkeit.
Und genau die leidet ...
Wenn du direkt antwortest nimm @username als Adressat, dann ist es ziemlich übersichtlich.
Nochmal bitte zurück zu deinem Thema:
Vertraglich vereinbart war eine Beförderung mit upgrade auf dem Flug?
Falls du deshalb nicht reisen möchtest kündige den Vertrag mit der Begründung "nicht erfüllt" und warte die Reaktion ab.
Der Versuch eine Kündigung für Juni mit den gegenwärtigen Bestimmungen hinsichtlich der jetztigen Ausweisung Risikogebiet zu begründen wird sehr wahrscheinlich ins Leere gehen.
Last not least ist das kein Condor spezifisches Anliegen,
Linkderbutler schrieb (heute.8.58)
Wir hatte das doch direkt alles auf einmal gebucht und nicht nachträglich upgegraded.
Ja und?
Die Reiseklasse ist kein Upgrade (siehe Deine Frage) sondern Vertragsbestandteil.
Ja eben, ein Sitzplatz Upgrade ist eine nachträgliche zu gebuchte Leistung und nicht Bestandteil einer Pauschalreise, während eine Pauschalreise mit Premium Flug als ganzes gesehen wird.
Es ist trotzdem eine Unnanehmlichkeit und kein Kündigungsgrund. Eine Änderung des Musters behält sich die Airline ausdrücklich vor, das kann dann eben dazu führen, dass die gebuchte Klasse nicht verfügbar ist. Der Aufpreis muss erstattet werden.
Meines Erachtens ist "Premiumflug" keine gebräuchliche Spezifikation im Vertrag.
Ich würde das Gespräch suchen (Ansprechpartner RB oder OTA) und versuchen, einen Exit Seat zu bekommen.
Oder freundlich nach den Konditionen für ein Upgrade auf die Bussi fragen ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!