Ja, da hast du Recht!
Laut aktuellem EuGH-Urteil liegt eine Annullierung übrigens immer auch dann vor, wenn ganz allg. ein Flug um mehr als eine Std. vor- bzw um mehr als 3 Std nach hinten verlegt wird. Dann greift bei Nurflugbuchung bereits das volle EU261 -Programm - also Anspruch auf:
Rückerstattung oder anderweitige Beförderung (innerhalb -1 bis +3 Std - denn nur das so die Richter, sei ein Angebot einer anderweitigen Beförderung) oder zu einen anderem späteren Zeitpunkt - Ausgleichszahlung natürlich nur bei kurzfristiger Info.
Jedenfalls wird hier deutlich, dass diese Marabu-Flüge viele Std. später keine Alternative darstellen, die man akzeptieren muss. Schade, wie hier verfahren wird.
Aber selbst bei einer Pauschalreise muss man diese erheblichen Änderungen natürlich nicht akzeptieren. Kann man nur hoffen, dass es für alle Beteiligten eine vernünftige Lösung am Ende gibt anstatt z.B. nachts um 3 im Hotel anzukommen. Viel Glück allen!