Es ist im Handgepäck erlaubt aber die Benutzung nicht.

Es ist im Handgepäck erlaubt aber die Benutzung nicht.

Könnte sein, dass dieser spezielle Inhalator nicht der Kategorie E-Zigarette unterfällt, diese sind nämlich seit Zeiten in der Kabine nicht erlaubt.
Laut Produktbeschreibung ist das Ding auf Flügen erlaubt.
Es handelt sich ja nicht um ein aktives Geräte (wie E-Zigarette), das irgendetwas erhitzt oder verbrennt, sondern wohl um ein passives Mundstück, an dem gesaugt wird.
Ggf. die Produktbeschreibung griffbereit haben, um erklären zu können, was man sich da zwischen die Lippen klemmt, und als Backup ein Packung Kaugummi oder Pfalster dabei haben...
Habe mir das mal angeschaut, da wird nichts heiß und dampft nichts, das ist mehr wie ein ********, aber wenn Condor nein sagt.
Jetzt fragen sich natürlich alle gespannt, was für ein böses Wort du benutzt hast...
Wo hast du denn gefunden, dass Condor nein sagt?
Ich vermute, summerlady hat die Borddurchsage bezüglich E-Zigaretten vernommen und weist darauf hin.
Die/der Fragesteller/in hingegen scheint bisher ohne Probleme an Bord genutzt zu haben, und wie gesagt erging das Verbot für Verdampfer ja bereits mehr oder weniger schon mit ihrer Erfindung ...
Wie wiederholt festgestellt: Es dringt nichts nach außen bei dem Gerät (soweit ich das verstanden habe!?) und daher dürfte es den Vorschriften betreffend die stinkenden Dampfmaschinen nicht unterfallen.
Reine Vermutung! 
Ich bin eher über Summerlady-2 Aussage gestolpert und das ******* Wort war L u t s c h e r, aber es sieht eher aus wie ein dicker kurzer Strohhalm.
Ich hatte es so verstanden als wären wirklich all diese Geräte gemeint, möchte es aber nicht 100%-ig behaupten. Vielleicht kommt ja noch ein Feedback.
Der Inhalator ist kein "Gerät" vergleichbar mit einer E-Zigarette.
Du kannst dir auch einen Strohhalm in den Mund stecken und daran nuckeln...
Vergleichbar in der Funktion mit einem Inhalator für Asthmatiker. Ich nehme daher an, dass die Benutzung erlaubt ist.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!