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Zur Sache:
Was du als unzumutbar empfindest muss sich ggf. an der gängigen Spruchpraxis messen lassen.
Sofern keine erhebliche Störung der Nachtruhe durch die geänderte Reisezeit entsteht ist diese im rechtlichen Sinne zumutbar.
Genauso könnte man argumentieren, dass du beim Abflug um 20 Uhr erst spät in der Nacht am Heimatflughafen ankommst und das entsprechend "unzumutbar" wäre für deine kleinen Kinder.
Schau mal in das Unterforum zu "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen", dort sind derlei Verschiebungen bereits recht ausführlich behandelt.