• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1704398448382 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Redaktioneller Hinweis:

    Bitte vermeide unnötige Zitate. Mit einem @username kannst du die Kommentare den Antworten zuweisen.

    Zur Sache:

    Was du als unzumutbar empfindest muss sich ggf. an der gängigen Spruchpraxis messen lassen.

    Sofern keine erhebliche Störung der Nachtruhe durch die geänderte Reisezeit entsteht ist diese im rechtlichen Sinne zumutbar.

    Genauso könnte man argumentieren, dass du beim Abflug um 20 Uhr erst spät in der Nacht am Heimatflughafen ankommst und das entsprechend "unzumutbar" wäre für deine kleinen Kinder.

    Schau mal in das Unterforum zu "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen", dort sind derlei Verschiebungen bereits recht ausführlich behandelt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
    Beiträge: 6357
    geschrieben 1704399604577

    @giftmischer sagte:

    [...] von 20Uhr auf 10Uhr vorverlegt [...] Extra so gebucht [...] (Pauschalreise)

    Wäre hier nicht der übliche Hinweis angebracht, dass bei Buchung einer Pauschalreise nur eine Beförderung von A nach B und zurück gebucht wurde und dass in den Reiseunterlagen, wenn nicht gar gleich bei der Buchung, erwähnt ist, dass Flugzeiten unter Vorbehalt sind und sich ändern können.

    Ob es jetzt für die lieben Kleinen angenehmer ist tagsüber zu reisen und rechtzeitig zum Sandmännchen zu Hause zu sein (Flug um 10:00) oder ob es ihnen (und den Eltern) nichts ausmacht erst nach Mitternacht ins Bett zu kommen (Flug um 20:00) , ist wohl ein Thema, das von Familie zu Familie unterschiedlich ist und mal mal so gesehen wird...

  • andi2601
    Dabei seit: 1504467393558
    Beiträge: 388
    geschrieben 1704400596459

    @ bodenheim.. Ich sprach von stornieren. Natürlich bei pauschal Reisen die gesammte Reise. Natürlich erhält der Reisende seine Anzahlung zurück.

    Unser Flug wurde ebenfalls verschoben um 6 Stunden. Unser Veranstalter bot uns Natürlich den kostenlosen Storno an.

    Sollten wir die Änderungen unserer ursprünglichen Flüge akzeptieren erhalten wir "aus Kulanz" 40 Euro pro Person.

    Veranstalter v tours.

    Das mal kurz ot.

    Wie gesagt er hat nicht viele Möglichkeiten 2 aus meiner Sicht

    A akzeptieren

    B kostenlose Stornierung

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
    Beiträge: 6357
    geschrieben 1704401012863

    Ja, mag ja alles sein.

    Aber deswegen gleich den ganzen Urlaub stornieren? um eine andere Pauschalreise zu buchen? bei der man dann wieder Flugzeiten "extra so" bucht in der Hoffnung, dass sie diesmal nicht verschoben werden?

  • Rhincodon typus
    Dabei seit: 1675186735379
    Beiträge: 362
    geschrieben 1704401084065

    Gehört das ganze nicht ins Reiserecht?

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1704402394905

    Der Hinweis kam schon:smirk: Hier gerne noch einmal für giftmischer klick

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1704402863741 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Rhincodon typus

    Jein, die Beschwerde ergeht zunächst einmal hinsichtlich eines geänderten Operatings durch Condor im Rahmen einer Pauschalreise.

    Es gibt vermutlich reichlich Betroffene mit derselben Konstellation, insofern ist eine sachliche Darstellung der Optionen auch in diesem Unterforum durchaus sinnvoll.

    Recht hast du natürlich mit den Spezifikationen im Hinblick auf Zumutbarkeit und Ansprüche. Darüber könnte sich der Giftmischer entsprechend im genannten Unterforum informieren.

    @REJBodenheim

    Dieser Hinweis erging bereits, wenn auch anders formuliert.

    @Giftmischer

    Bitte keine Kopien von anderen Quellen (hier: Finanztipp) ohne die Angabe des Ursprungs! Kurz mal querlesen hilft nicht unbedingt weiter im gegenständlichen Fall, es sind stets die spezifischen Bedingungen zu berücksichtigen.

    Deine Berechnung "-10h" ist überdies irrtümlich, da die An- und Abreisetage nicht als Erholungszeit gewertet werden (rechtlich). Bei solchen Änderungen werden üblicherweise 20-40% eines Tagessatzes der Reise als Minderung zugesprochen - wenn überhaupt solltest du entsprechend beim Veranstalter vortragen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Giftmischer
    Dabei seit: 1243209600000
    Beiträge: 30
    geschrieben 1704434588117

    @rejbodenheim sagte:

    Wäre hier nicht der übliche Hinweis angebracht, dass bei Buchung einer Pauschalreise nur eine Beförderung von A nach B und zurück gebucht wurde und dass in den Reiseunterlagen, wenn nicht gar gleich bei der Buchung, erwähnt ist, dass Flugzeiten unter Vorbehalt sind und sich ändern können.

    Ob es jetzt für die lieben Kleinen angenehmer ist tagsüber zu reisen und rechtzeitig zum Sandmännchen zu Hause zu sein (Flug um 10:00) oder ob es ihnen (und den Eltern) nichts ausmacht erst nach Mitternacht ins Bett zu kommen (Flug um 20:00) , ist wohl ein Thema, das von Familie zu Familie unterschiedlich ist und mal mal so gesehen wird...

    Buchungen sind rechtsgültig, da kann tausendmal stehen nur unter vorbehält, Änderung von vielen Stunden muss man nicht hinnehmen.

    "Bei der Buchung einer Pauschalreise gehen Urlauber und Veranstalter einen Vertragein. Gegen die Zahlung des Reisepreises gewährleistet letzterer die Durchführung der Reise zu den zuvor vereinbarten Bedingungen. Bei Abweichungen oder möglichen Reisemängeln können daher gemäß § 651a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ansprüche gegen den Reiseveranstalter bestehen."

    https://www.anwalt.org/flugzeitaenderung-pauschalreise

  • Tangomaus
    Dabei seit: 1107820800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1704439218384

    @ Wie war das mit dem Ei und der Henne❓樂

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1704442486339 , zuletzt editiert von Kourion

    @giftmischer sagte:

    was macht ihr in so einem Fall? (Pauschalreise)

    Das war deine Frage in deinem Eingangsposting. Nun erhältst du Antworten, du kommentierst sie mit Quatsch, bist dir sicher was die Zumutbarkeit betrifft, zitierst das BGB, usw.

    Wenn du dir sicher bist, dann "mach". Und - was hilfreich für die hier Lesenden wäre - berichte anschließend hier.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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