Verstehe doch erst einmal was du präzise gebucht hast bevor du dich Kraftausdrücke bedienst?
Nennt sich AGB, dort wirst du den Vorbehalt betreffend Änderungen finden. Welche Auswirkungen die dann haben hast du ja schon reichlich erforscht - du musst es nur noch anwenden!
Du hast eben nicht bei Condor einen Flug gebucht, sondern einen innerhalb einer Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter. Damit ändern sich auch deine Ansprüche. Ist das ursprünglich geplante Operating entfallen wird dir ein alternatives angeboten. Gefällt dir diese Abweichung nicht kannst du nachbessern (ggf. kostenpflichtig) oder vom Vertrag zurücktreten.
Das ist im Übrigen alles haargenau beschrieben im von mir empfohlenen Unterforum zum Recht der Reisenden.
BGB liegt bei mir unterm Kopfkissen - es bedarf daher keiner Hinweise darauf und ändert nichts an meiner Einschätzung deiner Ansprüche.
Zuletzt nehme ich das Beispiel von Mimmie nochmal her:
Was genau hätte Condor deiner Meinung nach davon, wenn du auf ein EW (oder sonstiges Operating!) umgebucht wirst?
Du bist offenbar einfach wütend und bellst einen beliebigen Busch an. Es muss noch nicht einmal der Condor Flug entfallen sein, dein Veranstalter könnte einfach entschieden haben, einen anderen für deine Buchung vorzusehen.
Fazit: AGB verstehend lesen hilft ungemein und nimmt auch nicht mehr Zeit in Anspruch als die Recherche nach §§651 BGB.