• andi2601
    Dabei seit: 1504467393558
    Beiträge: 388
    geschrieben 1704448094600

    @giftmischer... du zitierst das bgb und verweist darauf. Dann verstehe diesen Paragraph doch auch.

    Der Veranstalter bietet dir einen neuen Vertrag mit geänderten Flugzeiten an. Diesen kannst du annehmen oder eben nicht.

    zweites bietet er dir die kostenneutrale Stornierung an.

    Mehr Möglichkeiten sehe ich da nicht ebenso wie sehr viele andere Nutzer, welche sich hier wirklich sehr sehr gut auskennen.

    Sieh vs zb.

    Man bucht eine Beförderung vo a nach b.

    Auch ist die Nachtruhe von dieser Änderung nicht betroffen womit ich die 5%Regel sehr wage finde.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1704449686546

    Ja, ihr habt Recht, es ist für die Reise ein neues Angebot vom RV und damit kommt die 5% Regel nicht zur Anwendung.:worried:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1704450100411

    Wohl gesprochen, liebe Vorredner!

    Niemand hat dem giftmischer Rechte abgesprochen, wenn er sie zu seinen Gunsten auslegen will - einfach mal machen! :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1704450637674

    Ja vs. ich frage mich warum stellt Giftmischer hier Fragen, wenn er stur auf seine Meinung besteht? :flushed:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Mimmie
    Dabei seit: 1237420800000
    Beiträge: 89
    geschrieben 1704457916755

    Hallo, unser Rückflug von Heraklion am 24. September wurde von Condor von 19.35 auf 07.00 Uhr morgens verschoben. Das hat uns nicht gefallen. Es war problemlos möglich, einen anderen Flug bei Discover abends um 18.25 zu bekommen. RV ist alltours. Allerdings mussten wir ca. 130 Euro draufzahlen für die teureren Flüge. Aber das war uns der entspannte Rückreisetag wert.

    Allen noch ein schönes Urlaubsjahr,

    Gruss Gabi

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1704461243710

    @giftmischer sagte:

    ... Habe mich an den RV gewendet mit Änderung kostenlosem Alternativen Flug! ...

    Diese Option ist bereits im Köcher, offenbar aber noch keine Rückmeldung dazu. Grundsätzlich ist das immer möglich, wenn auch zumeist mit einem Aufpreis verbunden. Ob Christoph den bereit ist zu zahlen halte ich für fraglich, er hatte ja "extra so gebucht" :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1704471687576

    Condor baut Gratis-Entertainment aus - auch für Kurz- und Mittelstrecke

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1704474681453

    So funktioniert Condor FlyStream an Bord, Programm auf der Kurz- und Mittelstrecke, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Giftmischer
    Dabei seit: 1243209600000
    Beiträge: 30
    geschrieben 1704483593559

    @vonschmeling sagte:

    Diese Option ist bereits im Köcher, offenbar aber noch keine Rückmeldung dazu. Grundsätzlich ist das immer möglich, wenn auch zumeist mit einem Aufpreis verbunden. Ob Christoph den bereit ist zu zahlen halte ich für fraglich, er hatte ja "extra so gebucht" :smirk:

    Richtige ******* von Condor, warum sollte ich mehr bezahlen für das was ich gebucht habe!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1704484727458 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Verstehe doch erst einmal was du präzise gebucht hast bevor du dich Kraftausdrücke bedienst?

    Nennt sich AGB, dort wirst du den Vorbehalt betreffend Änderungen finden. Welche Auswirkungen die dann haben hast du ja schon reichlich erforscht - du musst es nur noch anwenden!

    Du hast eben nicht bei Condor einen Flug gebucht, sondern einen innerhalb einer Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter. Damit ändern sich auch deine Ansprüche. Ist das ursprünglich geplante Operating entfallen wird dir ein alternatives angeboten. Gefällt dir diese Abweichung nicht kannst du nachbessern (ggf. kostenpflichtig) oder vom Vertrag zurücktreten.

    Das ist im Übrigen alles haargenau beschrieben im von mir empfohlenen Unterforum zum Recht der Reisenden.

    BGB liegt bei mir unterm Kopfkissen - es bedarf daher keiner Hinweise darauf und ändert nichts an meiner Einschätzung deiner Ansprüche.

    Zuletzt nehme ich das Beispiel von Mimmie nochmal her:

    Was genau hätte Condor deiner Meinung nach davon, wenn du auf ein EW (oder sonstiges Operating!) umgebucht wirst?

    Du bist offenbar einfach wütend und bellst einen beliebigen Busch an. Es muss noch nicht einmal der Condor Flug entfallen sein, dein Veranstalter könnte einfach entschieden haben, einen anderen für deine Buchung vorzusehen.

    Fazit: AGB verstehend lesen hilft ungemein und nimmt auch nicht mehr Zeit in Anspruch als die Recherche nach §§651 BGB.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!