Bringen wir das Ganze mal wieder auf Reihe:
Teil 1:
Wird eine Flugbuchung angelegt, egal ob von der Fluglinie selbst oder von einem Wiederverkäufer in einem der Flugreservierungssysteme, so erhält diese Buchung einen unverwechselbaren PNR-Code: Passenger Name Record Code.
Damit kann man jederzeit die Buchung aufrufen und die "Befugten" können sie ändern oder stornieren.
Alles noch völlig unabhängig davon, ob ein Ticket "ausgestellt" ist oder nicht.
Teil 2:
Ticketausstellung
a) direkt von der Fluglinie: das erfolgt nach den Tarifbestimmungen (sofort - später - irgendwann) und kann durchaus zahlungsunabhängig erfolgen. In der Regel wird aber ein papierloses, auch E-Ticket genanntes Flugdokument nur ausgestellt, wenn es auch bezahlt wurde. Bei Papiertickets ist das nicht zwingend so.
von einem Wiederverkäufer (IATA-Büro): auch hier muss sich der Agent nach den Tarifbestimmungen richten und eine Ticketausstellung kann auch hier zahlungsunabhängig erfolgen, da IATA-Büros durch eine Bankgarantie und monatliche automatische Abrechnung aller von ihnen ausgestellten Tickets abgerechnet werden.
Somit kann ein Ticket, das von einem IATA-Agent ausgestellt wurde, durchaus noch nicht vom Kunden oder von
c) einem Reisebüro bezahlt sein, das zwar den Flug vermittelt, aber das Ticket nicht selbst ausstellt.
Somit ist c) der "Gefährlichste" Partner: denn schaut man im Computer ("Check my trip") nach, findet man den PNR-Code und die Ticketnummer eingetragen, aber das sagt noch gar nichts darüber aus, ob der Tickethändler die Zahlung vom Reisebüro schon erhalten hat.
Ich meine, natürlich wird jeder erst dann bei einem E-Ticket das Ticket "ausstellen", wenn er die Bezahlung hat. Aber es gibt im Ticketing eben Ausnahmen und Möglichkeiten, die eine andere Situation darstellen können.
Übrigens, das "Ausstellen" eines Flugtickets, egal ob als Papier oder E-Ticket ist ein elektronischer Vorgang, der vom IATA-Agent oder der Fluglinie durchgeführt wird. Mit diesem Vorgang wird die Zahlung in einem weltweiten Abrechnungssystem erfasst und verwaltet. Daher kann es eben bei Stornierungen zu verzögerten "Erscheinungsbild" eines Flugscheins im Computer kommen, da hinter diesen "Ausstellungs" und "Stornierungsvorgängen" Mechanismen in Bewegung gesetzt werden.
Wenn es also ein Vermittler auf Betrug ankommen lässt, findet er Mittel und Wege, den Endkunden um sein Geld zu bringen. Völlige Sicherheit haben somit nur die Jakobsweg-Pilger, die von Roncesvalles bis Santiago de Compostela mit ihren eigenen Füssen reisen - die kann man schlecht betrügen wegnehmen oder nicht bezahlen, gell!
erklärt
Peter