Eigentümlich, dass dir dein Veranstalter keine Auskunft erteilen kann - immerhin beauftragt er den Erfüllungsgehilfen LVU und vereinbart auch den Rahmen der Leistungen.
So kann hier beispielsweise ein FTI Reisegast ganz abweichende Erfahrungen von einem beispielsweise TC Reisegast gemacht haben, je nach Übereinkunft der jeweiligen Veranstalter mit dem Leistungserbringer Flug.
An deiner Stelle würde ich vom Vermittler eine präzise Angabe fordern sofern in deinen Reiseunterlagen nichts Aufschlussreiches zu finden ist.