@jaykayham

Ist mir alles bekannt.

Im Übrigen verwechselst auch du das aus- und durchführende LVU - ausführend war in dem Fall FLY2SKY durchführend Onur.

Daher ist dein Hinweis korrekt, dass im Sinne der VO(EG)261/04 FLY2SKY in Anspruch zu nehmen wäre, nur existierte zum Zeitpunkt der Operatings noch nicht einmal eine funktionierende Website und auch keine eigene Flotte (die besteht seit DEC19 aus 1 A320!).

Inzwischen ist das Websiteprob beseitigt (https://www.fly2sky.aero/), und es gibt eine Stelle für die passenger rights (feedback@fly2sky.aero‍).

Inweiweit eine Einrede dort dann zum Erfolg führt steht in den Sternen, ggf. kann man sich aber auch hier Hilfe suchen.