• Düren
    Dabei seit: 1219795200000
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    geschrieben 1471183903000

    Die Bordkarten haben wir nun auch schon weggeschmissen, aber die Airline muss uns ja als Fluggäste aufgeführt haben.

    Noch mal zur Grundsatzfrage. Sagen wir mal wir hätten nun nicht den Herrn gefunden (oder uns nicht darum bemüht), der uns kostenlos mit nach Köln genommen hat. Der Eurowingsschalter hatte ja bereits Feierabend und wir hätten normalerweise bis zum nächsten Morgen am Flughafen warten müssen, bin ein Mitarbeiter erscheint und uns den Transport zum Kölner Flughafen organisiert.

    Dann wäre wir 10-15 Stunden verspätet angekommen. Hätte uns dann auch die Entschädigung für die 10-15 Stunden zugestanden?

    Das interessiert mich nun grundsätzlich. Niemand kann verlangen das man genug Geld für den Weitertransport dabei hat oder eine Kreditkarte. Dann ist man ja auf die Airline, bei der man schließlic eine Leistung gebucht hat, angewiesen.

    Für diesmal werde ich sie wohl davonkommen lassen, da der ganze Nachweis schwierig ist und wir auch morgen in Urlaub fahren, aber würde mit so was noch mal passieren, würde ich wohl am Flughafen warten, bis sie ihre Lesitung erbringen. Dann hätte ich den Nachweis und sicher auch eine vernünftige Entschädigung. Bei 10-15 Stunden wird das sicher noch mehr als 250 Euro sein. Was meint ihr? Wer kennt sich aus?

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  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1471184957000

    Für diesmal werde ich sie wohl davonkommen lassen, da der ganze Nachweis schwierig ist und wir auch morgen in Urlaub fahren, aber würde mit so was noch mal passieren, würde ich wohl am Flughafen warten, bis sie ihre Lesitung erbringen. Dann hätte ich den Nachweis und sicher auch eine vernünftige Entschädigung. Bei 10-15 Stunden wird das sicher noch mehr als 250 Euro sein.

    Hallo Düren

     

    Vielleicht trifft es auf diesen Fall ja nicht zu, aber ich habe mal wo gelesen das man als Kunde zur Schadensminimierung verpflichtet ist.

    Gruß

    Karl

  • Düren
    Dabei seit: 1219795200000
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    geschrieben 1471211573000

    Hallo Karl,

    das ist schon klar, trifft aber inn "unserem Fall" nicht zu. BZW. haben wir den Schaden minimiert und deshalb werden wir auch keine Ansprüche haben bzw. geltend machen. Aber es ist ja eigentlich nicht zumutbar das man den Taxistand abläuft und fragt ob man für lau mitgenommen wird. Habe ich ehrlich gesagt auch nur gemacht weil unser Kind nicht am Flughafen enden  sollte.

    Es wäre schon interessant zu wissen wie es im beschriebenen anderen Fall mit den Ansprüchen aussehen sollte.

    Ich bin normal nicht so, aber wenn die einen einfach sitzen lassen habe ich da künftig auch keine Skrupel mehr. Ich kann dieses rücksichtslose Verhalten bis jetzt noch nicht begreifen.

    Grüße

    DN

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  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1471224132000

    Im anderen Fall waeren es auch nur 250 Euro plus Kosten fuer Hotel.

    Wenn du selbst nicht aktiv werden willst warum beauftragst du nicht eine der Firmen die, gegen eine Provision von 20 bis 25%, die Ausgleichszahlung fuer dich eintreiben.

  • Düren
    Dabei seit: 1219795200000
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    geschrieben 1471227740000

    Danke!

    Es wären bei uns immerhin 750 euro minus die 25%.

    ich habe aber ja keinen Beweis/Nachweis. Die Damen an der info wollten mir ja nichts schriftlich geben. oder zählen Frau und Kind als Zeugen? immerhin 2 Zeugen

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1471230945000

    Die Flugdaten - hier AIBT - sind sowohl am Flughafen als auch bei der Airline dokumentiert, man braucht also weder Zeugen noch schriftliche Nachweise der Counter.

    Ich bezweifle die Aussage "es fuhr kein Zug mehr". An sich ist diese Verbindung DUS-CGN recht engmaschig 24h verfügbar ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1471249942000

    Düren                                  13.08.2016 01:35:14

    Gestern Abend....Als wir in Düsseldorf ankamen, war es gegen 23 Uhr...Züge gingen nicht mehr.

    Mögliche Zugverbindungen (S-Bahn / Mo-Fr)

    DUS Flughafen ab 00.12 Uhr   Köln/Bonn Flughafen an 01.55 Uhr

    DUS Flughafen ab 01.12 Uhr   Köln/Bonn Flughafen an 02.59 Uhr

    (Dauert, da umgestiegen werden muss.)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • jaykayham
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    geschrieben 1471260228000

    Mir gehts ja gar nicht ums Geld, aber die Airline muss doch lernen das sie so nicht mit Kunden umspringen kann.

    Deswegen solltest Du auch die Entschädigung verlangen!  ;)  

    Wenn die Kunden es weiterhin klaglos hinnehmen, wird sich auch nichts

    ändern...  :(

    Falls ihr mehr als 2 Stunden spaeter als urspruenglich geplant am Flughafen Koeln angekommen seit und keine Aussergewoehnlichen Umstaende die Streichung verursachten stehen euch die Euro 250 pro Person, als Pauschale Ausgleichszahlung, zu.

     

    NEIN- nicht ganz richtig! Es liegt eine Flugstreichung vor. FAKT! Somit steht IMMER eine Ausgleichszahlung zu, die kann aber -wenn man zu einer ähnlichen Zeit am Zielflughafen ankommt -um 50% von der Airline gekürzt werden.

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1471271985000

    Beim annullierten Flug geht es vermutlich um 4U469 mit geplantem Abflug 20:00 und geplanter Ankunft in Köln um 22:25.

    Als Alternative Beförderung wurde EW1469 mit geplantem Abflug 19:35 und tatsächlicher Ankunftum 21:59 in Düsseldorf angeboten bzw. auch angenommen.

    Selbst wenn Gepäckausgabe und die Suche nach einem Mitarbeiter von Eurowings bis 23:00 gedauert hat, wäre man mit einem Taxi bis ca. Mitternacht am Flughafen Köln-Bonn gewesen.

    Also weniger als 2 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit. Damit würde keine Ausgleichszahlung wegen Annullierung zustehen da eine anderweitige Beförderung, innerhalb der in EU261 festgelegten Zeiten, angeboten wurde. Ich habe aber keine Ahnung wie Richter den fehlenden Transport von Düsseldorf nach Köln bewerten würden.

  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1471277959000

    Eben NICHT - sie würde nur gekürzt! Eine Entschädigung steht IMMER zu!

    Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.

     (2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit

     a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden 

     nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
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