• mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1471279317000

    Bitte schaue dir Artikel 5 c) an:

    c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

     iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

     In diesem Fall ist die notwendige Vorraussetzungen fuer eine Ausgleichszahlung, entsprechend dem von dir zitierten Artikel 7, nicht gegeben.

  • Düren
    Dabei seit: 1219795200000
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    geschrieben 1471649822000

    Ich werde den Fall nicht vor Gericht bringen, da ich keinen Nachweis darüber habe, wann wir am Kölner Flughafen angekommen sind. Da scheue ich einen ggf jahrelangen nervenaufreibenden Rechtsstreit.

    Am Ende gehts mir ja auch nicht darum hier noch einen Profit zu erzielen.

    Ich bin allerdings sehr enttäuscht vom Service der Eurowings und auch der Germanwings und denke das man wenigstens ein Entschuldigungsschreiben an die Fluggäste schreiben sollte. Das gehört sich so. Vielleicht kommt ja noch was.

    Wenn nicht, dann werde ich die Airline künftig meiden und dann haben sie sich ins eigene Fleishc geschnitten, denn wir sind schon oft mit der Germanwings geflogen.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1471653002000

    Hahahahahaha ... :laughing:

    Geeenau! Was eine unschlagbar präzise Begründung!?

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  • Düren
    Dabei seit: 1219795200000
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    geschrieben 1471695868000

    Was meinst Du? Und was ist da so lustig? Ich fand die Situation gar nicht so lustig, ohne/wenig Geld nachts am Düsseldorfer Flughafen abgesetzt zu werden und die Airline hat Feierabend. Ich denke wir sind hier sehr konstruktiv vorgegangen und der Ärger/die Enttäsuchung sollte nachvollziehbar sein.

    Jedenfalls sehe ich hier keinen Anlass sich hier im Forum über solche Meldungen lustig zu machen. Ihr 2 Mädels solltet mal eine Spur zurückfahren - das ist hier keine Hilfe im Forum.

    Wir haben auch keine Leute die man Nachts mal einfach anrufen kann, damit sie dann 100 km anfahren fahren um uns zum Kölner Flughafen zu bringen. Wenn das bei Euch anders ist, dann habt ihr eben Glück. Jedenfalls kein Grund für Spott. Dafür ist das Forum der falsche Ort.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1471721428000

    Den Nachweis der AIBT hat man nach einem Telefonat der Dauer von 4 Minuten - Warteschleife eingerechnet!

    Der nächste Schritt ist dann die Beschwerde - da ist man von einem "jahrenlangen Rechtsstreit" auch noch Lichtjahre entfernt.

    Weißt du Düren, man muss Hilfen auch erkennen. Fühlt man sich hingegen direkt auf den Schlips getreten wird man denselben Problemen immer wieder begegnen.

    Ich bin schon unendliche Male - und zwar wahrlich in der Diaspora! - gestrandet, mit Hilfe zur Selbsthilfe kenne ich mich leidlich aus.

    Nur ein einziges Mal habe ich mir eine Taxifreifahrt ersungen - und die ging von DUS in die Innenstadt!

    Im Falle eines Falles muss man kreativ werden, sich die Wunden auf Forenebene zu lecken ist ausgesprochen unkreativ!

    Mein Rat: Finde die AIBT deines Operatings heraus und führe Beschwerde beim Luftverkehrsunternehmen, falls die gem. VO(EG)261/04 hinzunehmende Verspätungszeit überschritten wurde.

    Ich zitiere den geschätzten User HABERLING: Warum einfach, wenn´s auch komplizert geht?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Gabi2001
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    geschrieben 1471723010000

    @ Düren, warum einfach wenn es auch kompliziert geht.

     Finde die ABIT heraus und beauftrage flightright, die bekommen dann zwar 25% + Mwst, aber Du hast keinerlei Stress, es wird vorab geprüft ob Aussicht auf Erfolg besteht, bei der Übernahme des Falls mußt Du keine Vorkasse leisten und wenns schief geht ebenfalls nicht.

    Mir wurde von der Firma bis jetzt 4x zu meinem Recht verholfen, ohne jeglichen Stress.

    Gabi 2001 ( Franz )

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1471726196000

    AIBT bitte - actual in block time. Und die findet ggf. fartwide für Düren raus, da muss es sich nicht selbst bemühen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Gabi2001
    Dabei seit: 1181260800000
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    geschrieben 1471732266000

    @ vs,

    Danke für die Richtigstellung, so ist es natürlich richtig.

    Gabi 2001 ( Franz )

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
  • Düren
    Dabei seit: 1219795200000
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    geschrieben 1471746247000

    Die Antworten sind nun in einem anderen Stil - danke.

    Nun nochmals nachgefragt. Die AIBT - obwohl nun erklärt verstehe ich noch nicht, was sie besagt. Ich nehme an die Landezeit, richtig?

    Diese in 4 Minuten zu erfahren - wo ruft man denn da an? Bei der eigenen Airline?

    Sorry für die vielleicht dumme Nachfrage -ich weiss es eben nicht.

    Es ist ja so das die Landezeit des gestrichenen Fluges 22:30 Uhr gewesen wäre. Der Ersatzflug ging früher und kam in Düsseldorf gegen 22 Uhr an - vs hat das ja schon mal geschrieben. Es gilt ja nun den Nachweis zu führen das wir aufgrund der Umstände erst gegen 1 Uhr am Kölner Flughafen angekommen sind. Es war sehr schlechtes Wetter und die Taxifahrt hat auch sehr lange gedauert. wie auch immer - ich kann es nicht wirklich nachweisen, da ich zu dem Zeitpunkt andere Probleme und Sorgen hatte und gar nicht über eine mögliche Entschädigung nachgedacht habe bzw. mir das bewußt war. Sonst hätte ich von Taxifahrer eine Bestätigung erfragt. Na ja, ich hake es für diesmal ab - es geht mit ja nicht darum auf Biegen und Brechen eine Entschädigung zu erwirken.

    Was ich hätte wäre natürlich die Ausfahrtzeit aus dem Parkhaus - aber die ist ja kein Beweis wann wir angekommen sind.

    Für das nächste Mal weiss ich eben Bescheid wie vorzugehen ist.

    Ich finde es aber nach wie vor kein guter Stil von Eurowings.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1471747659000

    Die AIBT kann man am Flughafen erfragen (ggf. ist sie die Grundlage für Ansprüche gem. VO(EG)261/04), ebenfalls steht zweifelsfrei fest, dass du nicht an deinen gebuchten Flughafen verbracht wurdest.

    Weiterhin gibst du an, die Airline habe sich nicht die Bohne um die Weiterreise zum vertraglich vereinbarten Ziel gekümmert. Hierfür wären verauslagte Kosten zu erstatten. Diese gab es nicht, also gibt es keine Erstattung. Du bist zudem weniger als 3h verspätet angekommen - was eine Kompensation ausschließt.

    Wahrlich keine ruhmreiche Leistung von Eurowings, aber leider wenig Substanz für irgendwelche Ansprüche.

    Richtiges Verhalten?

    Sich den Pincode merken! Verlässt du dich auf andere bist du leider gerne mal verlassen!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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