Also Air Berlin bucht nicht über! Jedenfalls hat man bei meinen Rückbestätigungen nicht weiter gefragt, man hat nur die Uhrzeit abgecheckt. Das ist der Grund, warum man 48 Stunden vor Abflug nochmals anfragen soll, denn bei Individualbuchern weiß die Airline ja nicht, in welchem Hotel man untergebracht ist und wie man dann die geänderten Abflugzeiten mitteilen kann. Das ist der Grund, nichts anderes. Sonst müsste man ja, wenn es immer um Überbuchung geht, auch vor dem Hinflug bestätigen lassen müssen. Das muss man nicht, weil die Airline ja Deine Daten hat, wo sie Dich zuhause erreichen kann. Ich habe immer einen Brief von Air Berlin bekommen, wenn sich was bei Abflug geändert hatte.
Flüge - Rückbestätigen
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geschrieben 1129045637000;) melbelle
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geschrieben 1129057189000
@melbelle: Glaub mir, Air Berlin bucht über! Sogar auf zwei Arten und Weisen:
1) Überkontingentierung von Flügen: das heißt, dass zu bestimmten Zeiten mehr Plätze an Veranstalter verkauft werden, als physisch vorhanden sind, weil man weiß, dass nicht alle Veranstalter alle Plätze verkaufen werden und die Plätze zurückgegeben werden.
2) Klassische Überbuchung, weil man eben weiß, dass auf den Shuttlestrecken (z.B. Wien) viele "Noshows" unterwegs sind.
Air Berlin ist eine gute Airline, und gute Airlines überbuchen!
In einem gebe ich Dir aber recht: Flugzeitenrückbestätigungen haben nichts mit Überbuchungen zu tun....
Gruß
Highflyer
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geschrieben 1129106795000
Was Melbelle und highflyer da sagen, daß die Flugrückbestätigungen nichts mit den Überbuchungen zu tuen habe, klingt für mich plausibel. Ich frage mich nur, wozu eine Rückbestätigung gut gewesen sein soll, wenn die Flugzeit sich innerhalb der letzten Stunden vor Abflug verändert hat und man das erst erfährt, wenn man am Flughafen erscheint. Ist uns mit TAP mehrfach passiert! Auf unsere entsprechende Frage hin erklärte man uns, daß die Rückbestätigung lediglich dazu da sei,
"No-Shows" festzustellen bzw. zu verhindern und Überbuchungen zu vermeiden.
><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o>< -
geschrieben 1129108563000
tja, da scheiden sich die Geister.
Was mich interessiert ist, wenn die Maschine überbucht ist und wirklich mehr mitfliegen wollen als möglich. Was passiert dann? Wer zuerst kommt, mahlt zuerst oder wie?
Das täte mich mal interessieren. Ich dachte, wenn ich den Flug bezahlt habe, das Ticket in den Händen halte, kann mir nichts passieren?
;) melbelle -
geschrieben 1129109696000
Nee, melbelle, ich glaube, dann greifen wohl die im Februar '05 in Kraft getretenen neuen "EU-Verordnungen über Ausgleichs- und Betreuungsleistungen". Danach müssen die zuerst mal ermitteln, ob Reisende freiwillig, natürlich gegen Entschädigung, zurücktreten. Erst dann dürfen sie Fluggästen gegen deren Willen die Beförderung verweigern, natürlich auch gegen Entschädigung.
Da wäre zunächst mal eine Ausgleichszahlung zwischen € 250,00 und € 600,00 fällig, abhängig von der Flugentfernung. Dazu erhalten sie entweder einen kostenlosen Rückflug zu ihrem ersten Abflugort oder einen anderen Flug zu ihrem Zielort. Wenn ein zeitnaher (was immer das ist) Flug zum Zielort angeboten werden kann, verringern sich die Ausgleichsleistungen entsprechend (nach welchem Modus?). Nachzulesen ist das unter www.europarl.eu.int/highlights/de/804.html, highflyer machte mich darauf aufmerksam!
><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o>< -
geschrieben 1129124717000
Ich frage mich nur, wozu eine Rückbestätigung gut gewesen sein soll, wenn die Flugzeit sich innerhalb der letzten Stunden vor Abflug verändert hat und man das erst erfährt, wenn man am Flughafen erscheint.
@ Salvamor
Die Antwort ist ganz einfach:
Fall 1: Flug wurde vom Gast rückbestätigt; Flug hat sich dennoch geändert = Anrecht des Fluggastes auf Beförderung auf Kosten der Airline
Fall 2: Flug wurde vom Gast nicht rückbestätigt = entfällt der Anspruch des Fluggast auf Beförderung bei Änderung der Abflugzeit.
Fall 1 = keine Kosten für den Kunden
Fall 2 = Rückflug geht zu Lasten des Fluggast
LG
Chiara
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geschrieben 1129129621000
Tipp:
Immer Namen des Airline-Mitarbeiters bei Rückbestätigung notieren.
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geschrieben 1129132485000
@'emdebo' sagte:
Tipp:
Immer Namen des Airline-Mitarbeiters bei Rückbestätigung notieren.
Ser´s....
wozu denn? Ich glaub´ nicht daß das am Checkin viel hilft wenn der Flieger voll oder weg ist.
Ich ruf´ wegen einer Rückbestätigung eigentlich nur bei "Carterflügen" an; auf diesem Sektor gibt´s am häufigsten Änderungen.
Während unseres Asientrips im Juli hab´ ich weder bei Thai (e-ticket), noch bei SIA , Garuda oder AUA reconfirmed und alles hat gepasst!
Auch hat man, wenn der Flieger voll ist und man "zu spät" eincheckt keine bessere Platzierung auf der Warteliste -> da zählt unterm Strich nur die Zeit wann man eingecheckt hat.
Was im Falle eines vollen Fliegers vielleicht noch hilft ist (sofern man es darf ) eine Sitzplatzreservierung...
Die Idee des Rückbestätigen an und für sich wär´ ja nicht so schlecht, allerdings setzt sich bei den Fluglinien offensichtlich die Erkenntnis durch, daß dadurch der NoShow Faktor nicht nennenswert reduziert wird.
Solange sich die gegenwärtige Buchungspraxis nicht ändert wird´s immer Überbuchungen geben...
´s würde ja eigentlich die gute Erziehung gebieten "abzusagen" wenn man seine Pläne nicht einhalten kann/will...
LG
Andy
LG Andy -
geschrieben 1129133067000
Klar - Wenn Flieger weg, dann weg.
Aber wie oben erwähnt geht es dann um die Beförderung auf Kosten der Airline. Kann ja jeder machen wie er möchte, aber es kann nie schaden, ein geführtes Gespräch nachweisen zu können.
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geschrieben 1129140316000
Linienflüge kann man unter www.checkmytrip.com kontrollieren.
Einfach Namen und Buchungsnummer eingeben...