Qatar Airways - Missachtet immer wieder die EU Fluggastrechte!!!!!!
Quelle: http://www.bild.de/news/inland/qatar-airways/aerger-mit-qatar-36143718.bild.html
Liebe Qatar Airways,
ich habe mich leider von eurer Werbung verführen lassen. 5-Sterne-Airline. Das klingt toll! Da musste ich sofort an ein Luxushotel denken, wo der Gast König und der Service exzellent ist. Doch dann habt ihr mir den Start in den Urlaub gründlich vermasselt!
Vergrößern BILD-Redakteur Jan Schütz machte schlechte Erfahrungen mit Qatar Airways BILD-Redakteur Jan Schütz machte schlechte Erfahrungen mit Qatar Airways
Foto: Stefanie Herbst
Als ich schon im Flieger saß, musstet ihr spontan den Flug streichen. Und obwohl es ein EU-Gesetz gibt, das auch für Fluggesellschaften aus der Wüste gilt, wollt ihr mir keine Entschädigung zahlen.
Jetzt bin ich sauer!
Ich wollte meinen Sommerurlaub dieses Jahr mal im Winter machen. Zwei Wochen Südafrika. Darauf hatte ich gespart. Es sollte an einem Sonntagabend im Februar um 21.05 Uhr von Berlin-Tegel aus losgehen.
Schon das Boarding verzögerte sich. Etwa alle 30 Minuten eine Durchsage: „Wegen technischer Tests können Sie derzeit nicht einsteigen.“ Als wir gegen 22 Uhr mit Bussen zum Flugzeug gebracht wurden, arbeiteten Techniker am geöffneten Triebwerk.
Wir mussten uns in die kalte Boeing setzen, Türen auf, keine Getränke. Gegen 23.30 Uhr alle Passagiere wieder raus. Der Jet war nicht schnell genug zu reparieren, der Flug wurde gestrichen.
Vergrößern Flughafen Berlin-Tegel am 23. Februar gegen 23.45 Uhr: Die lange Schlange am Qatar-Schalter, in dem ein Mitarbeiter sitzt, um die Passagiere unseres gestrichenen Fluges umzubuchen Flughafen Berlin-Tegel am 23. Februar gegen 23.45 Uhr: Die lange Schlange am Qatar-Schalter, in dem ein Mitarbeiter sitzt, um die Passagiere unseres gestrichenen Fluges umzubuchen
Foto: Privat
Die Verordnung der Europäischen Union mit der Nummer 261/04 regelt eigentlich ganz klar, dass ihr - liebe Qatar Airways - mir 600 Euro Entschädigung zahlen müsst. Das nennt man „Fluggastrechte“. Das habe ich euch auch so geschrieben – zwei Mal!
Die 600 Euro werden dann fällig, wenn der Flug weiter als 3500 Kilometer ist und eure Maschine mehr als vier Stunden Verspätung hat. Oder eben ganz gestrichen wird – ohne dass ihr mir sieben Tage vorher Bescheid sagt und eine Alternative anbietet.
Doch jetzt – drei Monate später – teilt ihr mir mit, dass ihr nicht zahlen wollt. Ihr beruft euch auf „außergewöhnliche Umstände“, wegen denen ihr an jenem Abend nicht starten konntet. Klar, denn dann müsst ihr nicht zahlen. Auch das steht so im EU-Gesetz.
„Unsere Aufzeichnungen zeigen, dass Flug QR78 am 23. Februar 2014 zunächst wegen eines technischen Defekts an der Schubumkehr, welcher unmittelbar vor dem geplanten Abflug deutlich wurde, verzögert war. Da weitere wesentliche Instandhaltungsarbeiten erforderlich waren, wurde beschlossen, den Flug zu stornieren“, schrieb mir Judith S. („Customer Relations Agent“) auf eurem Briefpapier.
Vergrößern Schreiben des Qatar-Kundenservice: Drei Monate nach meiner Beschwerde teilt mir die Airline mit, dass sie keine Entschädigung zahlen will Schreiben des Qatar-Kundenservice: Drei Monate nach meiner Beschwerde teilt mir die Airline mit, dass sie keine Entschädigung zahlen will
Foto: Privat
Das klingt so, als wäre die Sache für euch erledigt. Meinen Ärger als Fluggast möchte ich dennoch mal loswerden!
Was ist denn an „Instandhaltungsarbeiten“ außergewöhnlich? Wartet ihr eure Flugzeuge nicht regelmäßig? Ich dachte, das wäre internationaler Standard! Aber bitte doch nicht, wenn eure Passagiere im Jet sitzen...
Und wie ist das mit dem „technischen Defekt“? Ich habe mich informiert! Mir Gerichtsurteile besorgt. Denn viele Gerichte in Deutschland haben sich schon mit den „außergewöhnlichen Umständen“ befassen müssen, weil Fluggesellschaften nicht zahlen wollten.
Und, siehe da, sogar der Bundesgerichtshof hat im Namen des Volkes geurteilt: „Technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, begründen für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung befreien können.“
Im konkreten Fall mit dem Aktenzeichen Xa ZR 76/07 gab es auch einen Defekt am Triebwerk, der Flug musste 30 Minuten vor dem Start gestrichen werden. Die Airline musste zahlen!
Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass ein technischer Defekt von euch einkalkuliert werden muss und ihr ein Ersatzflugzeug bereithalten müsst, damit eure Passagiere pünktlich ankommen (Aktenzeichen 8 U 15/09).
Im Namen des Volkes! Der Bundesgerichtshof hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass Airlines auch bei technischen Defekten eine Entschädigung zahlen müssen Im Namen des Volkes! Der Bundesgerichtshof hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass Airlines auch bei technischen Defekten eine Entschädigung zahlen müssen!!
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Doch was kann man jetzt tun? Mir eine Entschädigung mit diesen "Agenturen" auch ohne hohe Anwaltskosten holen!!!!.... Und das sollte wirklich jeder Fluggast versuchen!!!
http://fairplane.de
http://www.refund.me
http://www.flightright.de