• Hexerin
    Dabei seit: 1270598400000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1271253307000

    Bist du dir da sicher? Da ein Fluglotsenstreit unter höhere Gewalt fällt, ist es meiner Meinung nach nicht sicher, dass man befördert wird. Wenn es drei Meter schneit, werden auch Flüge gestrichen. Und alle Passagiere können ja nicht umgebucht werden. Ich denke schon, dass da einige Leute wieder nach Hause fahren müssen.

  • Marco L.
    Dabei seit: 1143417600000
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    geschrieben 1271254301000

    schau mal hier

    www.lba.de/cln_011/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/Presse_Warnsteik10.html

    Gruß Marco
  • Hexerin
    Dabei seit: 1270598400000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1271256813000

    In dem Artikel ist von einem Streik der Flugfahrtunernehmen die Rede. Wenn die Piloten von der Lufthansa streiken is es ja was anderes als würden die Fluglotsen streiken. Wenn die Piloten streiken, muss die Lufthansa die Kosten erstatten, weil diese Einfluss auf den Streik nehmen könnte. Wenn du Fluglotsen streiken, kann jedoch die Flugggesellschaft garnichts machen (hat damit auch keine Schuld, deswegen fällt ein Fluglotsenstreik auch unter höhere Gewalt) und muss die Kosten deswegen auch nicht erstatten.

    So versteh ich das ganze. Mir wär es anders auch lieber! :(

  • alpha78
    Dabei seit: 1216080000000
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    geschrieben 1271266689000

    Hi!

    Den Preis fürs Ticket kann man ab fünf Stunden Verspätung zurückfordern!

    Aber bei Pauschalreisen das ist so ne Sache macht man da nicht nen Vertrag mit den Veranstalter und der Airline?

    alpha78
  • Marco L.
    Dabei seit: 1143417600000
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    geschrieben 1271266738000

    Ist schon richtig, aber die Überschrift lautet "Fluggastrechte im Fall von Streiks"

    Du redest ja von Kosten erstatten und Kohle ganz weg,  es geht ja mehr darum befördert zu werden und nicht um die Zahlungsverpflichtung von Ausgleichsleistungen.

    Du hast einen Vertrag und der muss erfüllt werden. 

    Gruß

    Gruß Marco
  • mandy.leonie
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    geschrieben 1271279382000

    Wir fliegen am Dienstag nach Ägypten ( hoffe ich doch mal :D )

    Aus Angst vor dem Streik und was wäre wenn habe ich heute im Reisebüro angerufen und nachgefragt wenn ausgerechnet unserer Flughafen bestreikt würde.

    Zur Auskunft bekam ich folgendes:

    Falls gestreikt wird heißt es noch lange nicht das der Flug gestrichen wird. Als erstes werden wenn dann Inlandsflüge gestrichen.

    Bei Pauschalreisen wird zu 99% nie der Flug gestrichen, wenn dann nur verschoben bis max. 12 Stunden. Oder man muss von einem anderen Flughafen fliegen, denn durch den geschlossenen Vertrag muss die Fluggesellschaft die Beförderung sicherstellen. Wie bereits erwähnt, entweder durch Wartezeit oder kurzfristige Umbuchung auf einen anderen Flughafen.

    Die Ausfallzeit wird vom Reiseveranstalter rückvergütet.

    Schönen Urlaub. LG

  • Patrick S.60
    Dabei seit: 1250467200000
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    geschrieben 1271320274000

    moin,na das ist doch mal gut zu wissen.

    gruß patrick

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1271494804000

    ...da sich beide Seiten geeinigt haben, wird es keinen Streik mehr geben. Dieser wurde inzwischen abgesagt (verlegt wurde er wegen der Aschewolke ehedem)... ;)

  • alpha78
    Dabei seit: 1216080000000
    Beiträge: 238
    geschrieben 1271495188000

    Hi!

    Endlich mal ne gute Nachricht!

    Dachte schon die ziehen das so lange raus bis wir Anfang Mai fliegen! :D

    alpha78
  • Maeusekind
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    geschrieben 1271499883000

    Puuuh, Gott sei Dank! Dann hängt es jetzt ja "nur" noch an der Wolke ;-)

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