Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe

  • HC-Mitglied1962447
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    geschrieben 1561211405327

    Moin zusammen!

    Handelt es sich um einen Flug von oder nach der Europäischen Union, dann unterliegt jede Airline - auch eine ausländische, die nicht ihren Sitz in der EU hat - den Richtlinien der EU-Fluggastrechte. Bestehen berechtigte Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung, dann sind auch diese Airlines zur Entschädigung verpflichtet. Also lohnt es sich, auf sein Recht zu bestehen, unabhängig von der Airline.

    Was mich wundert, besonders bei mehrstüdigen Verspätungen, dass so wenige Passagiere ein Protokoll des Geschehens führen, denn es macht einen gravierenden Unterschied, ob man mit einer Verspätung von 2:55 Std. am Zielort ankommt oder mit 3:04 Std. Delay. Diverse Websites im Netz bieten "historical flight data" an, also die Flugdaten auch länger zurückliegender Flüge, jedoch meistens nur noch Abschluss eines kostenpflichtigen Zugangs. Man muss sich also überlegen, ob sich diese Investition lohnt.

    Wendet man sich bei berechtigem Anspruch an die zuständige Fluggesellschaft, erhält man häufig entweder gar keine Antwort oder eine, in der die Ansprüche abgelehnt werden. Oft werden falsche und rechtlich irrelevante Begründungen genannt, dass z.B. ein Streik beim Bodenpersonal in XYZ nicht von der Fluggesellschaft verantwortet werden könne oder es wird schlichtweg mit dem Wetter argumentiert, obwohl ganz andere Gründe vorlagen oder sogar mehrere, bei denen das Wetter nur eine untergeordnete Rolle einnahm.

    Einen solchen Fall hatte ich hinter mir, als mit einem Gewitter über FRA argumentiert wurde. Dieses hatte aber nur 20 Minuten Verzögerung des Einsteigens ausgelöst an einem anderen deutschen Flughafen und mehrere organisatorische Versäumnisse gepaart mit technischen Ausfällen, wodurch wir eine Gesamtverspätung von ca. 2 Std. aufsummierten, inklusive Verpassen des Langstreckenflugs, und die darauf folgende Umbuchung brachte uns mit 10 Std. Verspätung ans Ziel. Die Airline lehnte die Zahlung ab mit begründung Wetter, und das Amtsgericht Frankfurt sah das ganz anders. Fazit: 1.708 EUR Erstattung, also 2 x 600 EUR plus meine Anwalts- und Gerichtskosten.

    Tipp: reist man zu zweit oder einer noch größeren Gruppe unter einer Buchungsnummer, sollte man zuerst den Anspruch eines einzigen Passagiers zu klären versuchen, denn dann können alle anderen Beteiligten als Zeugen auftreten. Reiserechtsportale beanspruchen für sich einen Teil der Entschädigung als Provision, der Gewinn für den Passagier Besteht darin, dass er sich um den Beschwerdeprozess nicht weiter kümmern muss und er kein Prozesskostenrisiko erleidet, denn im Falle des Anspruchsablehnung fallen keine Gebühren an. Nimmt das Reiserechtsportal den Fall an, dann fand zuvor eine interne Prüfung der Verfahrenaussichten statt, und somit bestehen gute Gewinnchancen.

    Für die Zukunft kann man nur raten: Zeichnet sich eine Verspätung ab, sollte das Sammeln von Beweisen los gehen. Fotografieren der Anzeige am Gate. Screenshots von Flightradar24 speichern, welche die Verspätungen ebenfalls protokolliert. Oft kommt eines zum anderen. Hier fehlt ein Bus, da fehlt eine Treppe, da fällt das Hilfstriebwerk aus, da kam das Flugzeug zu spät, die Crew war nicht rechtzeitig da, hat Ruhezeitkonflikte und und und... all das wird per Ansage am Gate oder auch im Flugzeug bekannt gegeben. Einfach filmen mit Handy oder Digicam, Ton aufzeichnen, fertig und notieren, wann welche Information an die Passagiere ging. Die Richter wissen um die Haltung der Airlines, die auch berechtigte Forderungen oft von vorn herein ablehnen, um Millionenbeträge zu sparen, weil die meisten Kunden vor juristischen Auseinandersetzungen zurück schrecken, und urteilen daher äußerst verbraucherfreundlich.

    Es gibt ganze Kanzleien, die nur von Prozessen gegen Airlines leben. Wie kann das sein? Weil Airlines ständig verlieren *lg*

  • HABERLING
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    geschrieben 1561212628094

    Deine Schilderung bringt dem TO nicht viel, den er müsste seine Forderung vor einem türkischen Gericht durchsetzten.:flushed:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • HC-Mitglied1962447
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    geschrieben 1561215387866

    Kann nicht jede Airline, die Flughäfen in der EU anfliegt, auch vor einem EU-gericht verklagt werden? Ich denke, dass die Verschbraucherschutzrichtlinien der EU das so vorsehen, denn es wäre für den Verbraucher unzumutbar, gegen intrenationale Konzerne im Ausland zu klagen, obwohl diese in seinem Nationalstaat innerhalb der EU Geschäfte machen. Ich halte es für absolut unvorstellbar, dass dieses EU-Gerichtsbarkeit so vorsieht.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1561220038325 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Kann sie, aber das Urteil muss außerhalb der EU vollstreckt werden - in diesem Fall in der Türkei.

    Allein die Kosten dafür liegen schon deutlich über der Kompensation - und (bevor du dazu auch noch was sagst ...) abweichend zu D bekommt man sie nicht vom Beklagten wieder.

    Nicht dass das hier irgendwie hingehört ... auch wenn man sich noch so gern selbst liest! :smirk:

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  • Trögi
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    geschrieben 1561273154401

    Hallo Tancarino,

    danke für Deine ausführliche Antwort.

    Klar habe ich gepennt u. mir die Daten nicht aufgeschrieben. War ja froh das der Flieger überhaupt geflogen u. heil angekommen ist.

    Außerdem bin ich noch nie mit einer gr. Flugverspätung konfrontiert worden. Jetzt löst es mein Problem nicht mehr............

    Gruß Thomas

  • vonschmeling
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    geschrieben 1561275917685

    Du kannst bei den einschlägigen Inkassoportalen recherchieren, Trögi. Evtl.mal Diekmann googlen oder die Flugnummer ...

    Evtl. findest du was über die tatsächliche Verspätung und eines dieser Inkassounternehmen übernimmt für dich die Beitreibung.

    Andernfalls sehe ich tatsächlich keine Chance ...

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  • Trögi
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    geschrieben 1561279299654

    Guten Morgen,

    Habe schon einige Portale wegen Flugverspätung aufgerufen, zurückliegender Flug - Nachweis mit Abo verbunden oder der Flug nicht auffindbar.

    Waren doch nicht die einzigen Leute im Flieger. Komisch war schon, das die Maschine ohne Passagiere ankam. Leerflug......

    Schade, ich hatte gehofft mir kann jemand bei der Recherche - Verspätung meines Fluges - die Zeiten mitteilen.

    War mit meiner 87 jährigen Mutter im Urlaub u. hätte ihr gern eine Entschädigung für die Zeitverzögerung gegeben.

    Habe ich vermasselt........

    Danke für Deine Antworten u. einen schönen Sonntag

    Gruß Thomas

  • vonschmeling
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    geschrieben 1561284243192 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ja, Flug nicht auffindbar hat man bei FHY leider oft ...

    Natürlich zurückliegender Flug, du wirst kaum eine Entschädigung für einen künftigen Flug fordern ...

    Versuche es mal schriftlich beim Flughafen in AYT, die haben die Daten jedenfalls, du kannst ja die Situation schildern, vielleicht hast du damit Glück?

    Fragen musst du nach der AIBT des Fluges FHY 208 mit Angabe des Datums und der geplanten Landezeit.

    Ich weiß halt, dass Moritz Diekmann auch VAW und Q8 Fälle bearbeitet, schau dir mal seine Seite an, ist der einzige, der mir spontan einfällt.

    Last not least ist das hier alles total off topic, und du solltest im Thread der Airline posten bzw. im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

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  • Trögi
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    geschrieben 1561288049905

    Danke Vonschmeling!

    Vielleicht nehme ich Deinen Vorschlag auf.

    Man kann schon zum Pessimist werden oder Versuch macht klug..........

    Wenn was aus der Reihe läuft muß man immer kämpfen, es könnte doch auch Mal einfach gehen.

    Gruß Thomas

  • vonschmeling
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    geschrieben 1561291261772

    So einfach wie in D geht es europaweit nicht, Trögi ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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