Es gibt wohl unterschiedliche Angaben?
Grundlage ist die AIBT (actual in block time), diese Daten werden nachvollziehbar erfasst.
Unbeachtlich der Modalitäten beim tatsächlichen Ausstieg ist diese Angabe die Basis gängiger Spruchpraxis.
Es gibt wohl unterschiedliche Angaben?
Grundlage ist die AIBT (actual in block time), diese Daten werden nachvollziehbar erfasst.
Unbeachtlich der Modalitäten beim tatsächlichen Ausstieg ist diese Angabe die Basis gängiger Spruchpraxis.
@vs : es gab da mal einen Fall mit Germanwings Anfang der 2010 er Jahre mit einem Urteil "Touchdown oder Öffnen der Türe(n) ". Massgeblich war das Öffnen der Türen.
Und da on Block nicht , jedenfalls in der Regel , mit dem Öffnen der Türen erfolgt , kann es da durchaus Differenzen geben. Daher mein Hinweis , dass Betroffenen selbst tätig werden sollten, wenn es um Minuten geht.
Gemäß gängiger Rechtsauffassung / Spruchpraxis liegt die AIBT entsprechend nahe am "Öffnen der Türen" um als Grundlage zu dienen für die Ermittlung eines Anspruchs.
Tadellos dokumentiert kann sie ggf. dem Antragsgegner zur Entlastung dienen, dem Antragsteller stehen beachtliche Quellen zur eventuellen Feststellung eines Anspruchs zur Verfügung und man kann erst einmal vollkommen risikolos einreden.
Ist zwar off topic hier, aber es scheint immernoch die Auffassung vorzuherrschen, der Fluggast müsse Beweis erbringen.
Falsch! Dieser (m/w/d) kann den Mangel reklamieren und das LFU muss sich nachweislich exkulpieren.
Es gibt Ausnahmen liebe VS -der wirklich genaue Zeitpunkt der Türöffnung muss letztendlich der Passagier beweisen -alles andere die Airline.
Das beide Zeiten " nahe " beieinander liegen ist auch gar nicht strittig. Es geht hier doch um die Minuten -Differenz.
Und die wird nun mal gerne abgestritten und sich auf die on Block bezogen.
Also macht es durchaus Sinn (seitens des Pax) einen Beleg zu haben, der zumindest im Fall der Fälle die Aussichten auf eine Entschädigung erhöht oder die Fluglinie zu einer ausführlichen Erklärung und / oder Herausgabe der Dokumentation verpflichtet.
Die Herausgabe der Dokumentation ist eh unerlässlich im Streitfall.
Von mir war´s das mit o.t. an dieser Stelle ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!