@vonschmeling sagte:
Q.e.d. spielt auch die Flughafenanzeige keine Rolle bei der Beweisführung.
@Joenicasy
Nach meiner Erfahrung geben die Airlines nicht einfach eine falsche AIBT an, da sie wohl wissen, dass diese im Streitfall nachgewiesen werden muss.
Warum du keine Schlichtung willst ist mir ein Rätsel. Deren Ergebnis ist entweder eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 oder eben der Nachweis der Unterschreitung der 3h.
Außerdem hat eine Verspätung überhaupt nichts mit dem Preis des Fluges zu tun oder dem LFU. Zudem wählen alle Veranstalter bei der Produktion von Pauschalreisen das preiswerteste Angebot.
Natürlich kann man auch den Veranstalter (dem zwar am aller wenigsten Verschulden zufällt!?) bei einer Verspätung auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Allerdings erst ab der 5. Stunde und nicht bei 3 oder sogar weniger.
Du Hast natürlich in fast allen Punkten recht.
Wir sind nur sehr angep... wegen der gesamten Behandlung. Wir wohnen nicht so weit vom Flughafen entfernt. Unsere Kinder hätten mit unserer Enkelin nach Hause fahren können um dort zu warten. Leider hat man uns gesagt, dass würde dann auf unser Risiko geschehen, obwohl alle wußten, dass der Flieger noch nicht aus Antalya losgeflogen war.
Nach der Anfrage an Tailwind hätten die doch auch einen Auszug aus ihren Dokumenten schicken können der beweist, dass der Flug 2:55h Verspätung hatte. Machen die nicht sondern schreiben einfach 2:55h und gut ist.
Es geht hier auch nicht vorrangig um den Veranstalter. Im normalen Geschäftsleben wäre es zwar so, dass man Dinge mit seinem Vertragspartner klärt und wenn eine Entschädigung ansteht, dann zahlt es der Vertragspartner und holt sich u.U. das Geld von seinem Vertragspartner (hier Tailwind) wieder.
Noch ein letzter Punkt. Die Entschädigung laut Fluggastordnung ist ja noch nicht so alt und sollte genau dieses Verhalten der Fluggesellschaften erschweren.