Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe

  • Joenicasy
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    geschrieben 1713862341928

    @rejbodenheim sagte:

    Was meinst du damit?

    FlightRadar und andere solcher Portale sind zwar ganz nützlich aber nicht hierfür, da - wie vonschmeling ausführte - nicht touch down oder Ankunft am Gate relavant sind, sondern wann die Tür geöffnet wurde. Das kann nur die Airline selbst sagen.

    ist die Maschine nicht 2Km vom Flughafen entfernt?

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1713862692390

    Ach so... das ist aber nur ein Playback. Worauf R.t. hinweisen wollte, war die Ankunftszeit von 07:44 - aber siehe vorherige Beiträge bzgl. Aussagekraft.

  • Joenicasy
    Dabei seit: 1690736350948
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    geschrieben 1713863003813

    @rejbodenheim sagte:

    Ach so... das ist aber nur ein Playback. Worauf R.t. hinweisen wollte, war die Ankunftszeit von 07:44 - aber siehe vorherige Beiträge bzgl. Aussagekraft.

    Danke. Was bedeutet dann aber actual 3:45 ?

  • Joenicasy
    Dabei seit: 1690736350948
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    geschrieben 1713863163765

    das mit dem Öffnen der Türen ist schon klar (was habe ich nicht alles lernen müssen!) aber das Öffnen der Türen ist hoffentlich immer nach der Landung :smirk:

  • HABERLING
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    geschrieben 1713863850322

    Auf dem Foto von der Ankunftstafel in Antalya steht doch Indi ( gelandet ) 07:52 Uhr, dann kann, bei geplanter Ankunft 04:45 Uhr, die Flugzeugtüre nicht innerhalb den 3 Stunden Verspätung aufgegangen sein.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1713869364085 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Q.e.d. spielt auch die Flughafenanzeige keine Rolle bei der Beweisführung.

    @Joenicasy

    Nach meiner Erfahrung geben die Airlines nicht einfach eine falsche AIBT an, da sie wohl wissen, dass diese im Streitfall nachgewiesen werden muss.

    Warum du keine Schlichtung willst ist mir ein Rätsel. Deren Ergebnis ist entweder eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 oder eben der Nachweis der Unterschreitung der 3h.

    Außerdem hat eine Verspätung überhaupt nichts mit dem Preis des Fluges zu tun oder dem LFU. Zudem wählen alle Veranstalter bei der Produktion von Pauschalreisen das preiswerteste Angebot.

    Natürlich kann man auch den Veranstalter (dem zwar am aller wenigsten Verschulden zufällt!?) bei einer Verspätung auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Allerdings erst ab der 5. Stunde und nicht bei 3 oder sogar weniger.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
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    geschrieben 1713871073942

    Aber es verdichten sich die Hinweise das die Airline falsche Angaben machte.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Joenicasy
    Dabei seit: 1690736350948
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    geschrieben 1713875219228

    @vonschmeling sagte:

    Q.e.d. spielt auch die Flughafenanzeige keine Rolle bei der Beweisführung.

    @Joenicasy

    Nach meiner Erfahrung geben die Airlines nicht einfach eine falsche AIBT an, da sie wohl wissen, dass diese im Streitfall nachgewiesen werden muss.

    Warum du keine Schlichtung willst ist mir ein Rätsel. Deren Ergebnis ist entweder eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 oder eben der Nachweis der Unterschreitung der 3h.

    Außerdem hat eine Verspätung überhaupt nichts mit dem Preis des Fluges zu tun oder dem LFU. Zudem wählen alle Veranstalter bei der Produktion von Pauschalreisen das preiswerteste Angebot.

    Natürlich kann man auch den Veranstalter (dem zwar am aller wenigsten Verschulden zufällt!?) bei einer Verspätung auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Allerdings erst ab der 5. Stunde und nicht bei 3 oder sogar weniger.

    Du Hast natürlich in fast allen Punkten recht.

    Wir sind nur sehr angep... wegen der gesamten Behandlung. Wir wohnen nicht so weit vom Flughafen entfernt. Unsere Kinder hätten mit unserer Enkelin nach Hause fahren können um dort zu warten. Leider hat man uns gesagt, dass würde dann auf unser Risiko geschehen, obwohl alle wußten, dass der Flieger noch nicht aus Antalya losgeflogen war.

    Nach der Anfrage an Tailwind hätten die doch auch einen Auszug aus ihren Dokumenten schicken können der beweist, dass der Flug 2:55h Verspätung hatte. Machen die nicht sondern schreiben einfach 2:55h und gut ist.

    Es geht hier auch nicht vorrangig um den Veranstalter. Im normalen Geschäftsleben wäre es zwar so, dass man Dinge mit seinem Vertragspartner klärt und wenn eine Entschädigung ansteht, dann zahlt es der Vertragspartner und holt sich u.U. das Geld von seinem Vertragspartner (hier Tailwind) wieder.

    Noch ein letzter Punkt. Die Entschädigung laut Fluggastordnung ist ja noch nicht so alt und sollte genau dieses Verhalten der Fluggesellschaften erschweren.

  • Joenicasy
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    geschrieben 1713875340866

    ich habe gerade erfahren, dass ich von der Deutschen Flugsicherung gegen eine Gebühr von 50-100 EURO den genauen Status des Fluges erfahren kann.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1713877711828

    @Joenicasy

    Bitte nicht immer zitieren, benutze einfach den Button "Antworten",

    Eine Verspätung ist immer ärgerlich, nicht nur für die Fluggäste. Du kannst davon ausgehen, dass jede Airline immer nach Kräften bemüht ist um Pünktlichkeit und Information an die Paxe. Aber oft hängen die eben auch in der Luft und müssen zusehen wie sie die Kuh vom Eis bzw. den Bomber vom Hof bekommen. Die Auskunft, dass ihr bei kurzfristigen Änderungen ggf. auf eigenes Risiko den Flug verpasst ist absolut rechtens.

    Fazit: Es nützt nichts sich unnütz zu ärgern!

    Ich würde an deiner Stelle abwarten was die Schlichtungsstelle dir berichtet. Dein Anspruch verjährt nicht so schnell (Frist 3 Jahre). Wenn du von der Flugsicherung die AIBT mit 7:42 bekommst hast du einen Hunni verfeuert.

    @HABERLING

    Ich sehe das nicht, sorry.

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