Ich denke mal,in diesem konkreten Fall geht es sicher darum,das zwei einzeln gebuchte Flüge so liegen,das nach der Verschiebung des Ersten der Anschlußflug nicht mehr gewährleistet ist,richtig?
In diesem Fall sollte doch ein Storno möglich sein,die Frage ist nur, wie das die (Anschluß-)Airline sieht,denn die fliegt ja sicher pünktlich und kann für die Zeitverschiebung des ersten Fluges auch nicht belangt werden.
Hat man beide Flüge in einer Buchung getätigt,kann man sich sicher auch "zurücklehnen",denn dann ist ja der mit der Buchung Beauftragte (Airline,Veranstalter,Reisebüro) mit der Folgehaftung in Regress zu nehmen; d.H.,er müßte (wie auch immer) für den Weitertransport sorgen.