• *Sunny87*
    Dabei seit: 1512477707114
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    geschrieben 1512479002188

    Hallo,

    ihr könnt natürlich alle nicht hellsehen, aber vielleicht ist jemand dabei, der weiß, wie das rechtlich aussieht. Niki ist ja aktuell noch nicht insolvent. Muss Lufthansa / eurowings die gebuchten Flüge übernehmen, wenn sie niki übernehmen? Und was passiert, wenn unser Flug zu den slots gehört, die abgegeben werden, muss dann die jeweilige airline den Flug ausführen? Normal übernimmt man ja bei Betriebsübernahme Rechte und Pflichten. Aber was, wenn die nie Geld für die Tickets gesehen haben? Wurde ja an air Berlin gezahlt (Buchung über air Berlin, Flug von Köln Bonn nach Palma im Juni) und zwar vor insolvenzanmeldung...

    Wenn klar wäre, dass wir überhaupt nicht mit den Tickets fliegen können, würden wir einen neuen Flug buchen. Aber keiner weiß ja irgendwas. Es ist echt nervig..

    Vielleicht hat hier jemand etwas Rat.

    Viele Grüße

  • Herr_Reise
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    geschrieben 1512479641960

    Da noch immer nicht sicher feststeht was mit Niki passieren und welche Teile LH im Endeffekt wie übernehmen wird (auch eine scheiternde Übernahme und daraus resultierende Insolvenz von Niki ist noch möglich), wird dir hierzu keiner eine verlässliche Antwort geben können.

    Was die Slots angeht, die verschwinden ja nicht, wenn Sie nicht übernommen werden, sondern kommen in einen Pool und werden unter allen Bewerbern verteilt, also auch der LH Group.

  • *Sunny87*
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    geschrieben 1512480491160

    Ja das mit der Möglichkeit der scheiternden Übernahme ist mir bewusst. Dann sind die Tickets weg...

    Aber die Frage ist halt, wenn niki übernommen wird oder halt der slot von einer anderen airline, was dann mit den Tickets passiert. Dürfen sie die einfach nicht annehmen oder müssen sie uns einen anderen Flug etc anbieten? Wenn sie dies alles nicht müssen, würde es ja Sinn machen, jetzt schon nach einem Ersatzflug zu schauen. Denn dann würden wir mit oder ohne insolvenz auf unseren tickets sitzen bleiben...

    Viele Grüße

  • HABERLING
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    geschrieben 1512482054505

    mehr gibt es zur Zeit nicht zu sagen klick mich

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • derreiseprofi007
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    geschrieben 1512496830239 , zuletzt editiert von derreiseprofi007

    Sonntag 03.12.

    Niki Flug RMF-FRA

    Flugzeug war Air Berlin

    Flugnummer Niki

    Besatzung komplett TUIfly

    1h Verspätung

    Hinflug war auch 1h verspätet

    lt. Facebook werden Kunden ohne Rückfrage umgebucht. Haufenweise Beschwerden.

    Callcenter sitzt jetzt in Rumänien

    Hallo! Mein Flug von Zürich nach Fuerteventura wurde annulliert und als Ersatz ist gebucht Berlin-Fuerteventura und Fuerteventura-Düsseldorf

  • *Sunny87*
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    geschrieben 1512501046346

    Aber dann müssten sie doch einen Zubringerflug organisieren oder? Letztlich wäre es mir egal, ob eine Std Verspätung und ob die Besatzung TUIfly ist oder niki oder eurowings. Auch was auf dem Flugzeug steht ist mir egal. Eurowings, niki, air Berlin... Hauptsache wir fliegen und die Tickets sind gültig und bitte ab Köln Bonn oder was, was in der Nähe ist und dann aber Hinflug und Rückflug gleicher Flughafen. Denke gegen solche willkürlichen Umbuchungen kann man auch rechtlich vorgehen. Aktuell ist niki nicht insolvent und daher dürfen sie einen nicht einfach so umbuchen.

    Viele Grüße

  • derreiseprofi007
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    geschrieben 1512501794719

    So lange es 14 Tage vor Abflug geschieht bleibt wahrscheinlich nur das kostenlose Stornieren. Entschädigungen erst ab 14 Tage und 1300 km Flugentfernung, wenn ich mich richtig belesen habe. Wann dann das Geld back kommt ???

  • *Sunny87*
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    geschrieben 1512507322636

    Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Flugzeit ändern mit Grund ok, aber Abflughafen? Ich hätte da direkt einen Anwalt kontaktiert, wenn ich bei niki keine Auskunft bekommen hätte.

    Viele Grüße

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1512546642072

    Doch, ist aber so, wenn du einen Flug gebucht hast und dieser mehr als 14 Tage vor Abflug storniert oder geändert wird und dir eine Alternative (die muss nicht um gleichen Flughafen oder am gleichen Tag sein) und ein kostenfreier Storno angeboten wird, hast du keinen Anspruch auf Entschädigungen, Zubringerflüge oder ggf. ein Bahnticket.

  • *Sunny87*
    Dabei seit: 1512477707114
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    geschrieben 1512550420052

    Ich hab das hier im Internet gefunden

    "(1) Nur-Flug-Vertrag

    Da Sie mehr, als zwei Wochen vor dem ursprünglich geplanten Abflug über die Vorverlegung informiert wurden, ist die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Ausgleichszahlung befreit. In diesem Fall sieht die Verordnung (EG) 261/2004 drei Möglichkeiten vor. Art. 8, Abs. 1, lit. a):

    „binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde […]“

    Und Art. 8, Abs. 1, lit. b):

    „b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt“

    Oder Art. 8, Abs. 1, lit. c):

    „c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.“

    Die Möglichkeiten b) und c) sind, wahrscheinlich, viel mehr im Falle einer ungeplanten, erheblichen Flugverspätung oder Flugannullierung angebracht. Wenn die Airline keine weitere Flugalternative anbieten kann, haben sie wohl nur eine Möglichkeit – den Flug stornieren, die Kosten erstatten lassen und einen neuen Flug buchen."

    

    Ich habe das so verstanden, dass man von denen innerhalb 7 Tage den Flugpreis erstattet bekommen muss, wenn man das will. Also das, was unter dem Punkt a steht..

    Oder verstehe ich das falsch?

    Viele Grüße

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