• vonschmeling
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    geschrieben 1514047720426

    Das Beste draus machen ist sicherlich ein guter Rat, einfach den Urlaub verlängern. Den Tag mit einem schönen Hotelfrühstück beginnen und dann gemütlich heimkacheln.

    Allerdings wird man bei der Erstattung von Hotelkosten vermutlich auf Granit beissen. So jedenfalls meine Erfahrung ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Düren
    Dabei seit: 1219795200000
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    geschrieben 1514049008875

    Ich sehe das wie vs.

    Das Holte wird man ganz sicher nicht zahlen, aber wenn man einen Tag früher zurückkommt bzw. eine bereits bezahlte Übernachtung ausfällt, dann muss eine Erstattung erfolgen. Oder eben keine Erstattung und dafür die tatsächlichen entstandenen Kosten erstatten. Ist aber unwahrscheinlich.

    Nur eine Erstattung der entgangenen Nacht PLUS eine Bezahlung eines Hotels in Erfurt - das wäre wohl ein wenig viel des Guten.

    Auf jeden Fall verstehe ich den Ärger der Dolmetscherin - niemand will um die Uhrzeit in Erfurt ankommen.

    Wäre es eine Alternative wenn der Veranstalter Nachts einen Ersatztransfer organisieren würde? Oder wäre das zu viel verlangt?

    Kenne das nur von näher liegenden Flughäfen (Flüge nach DUS anstatt CGN). Das ist mir schon oft passiert - dann wartete entweder ein Bus oder man hat ein Taxi genommen und den Beleg nachher erstattet bekommen.

    ihr könntet Euch auch einfach in Erfurt in ein Taxi setzen und nach Hause kutschieren lassen. Die Quittung dann einreichen - müsste durchgehen.

    Auf jeden Fall würde ich weder den Urlaub deswegen stornieren noch mir vermiesen lassen - dahin sollte auch mein anderer Beitrag richten.

    Nur Mut, Dolmetscherin. Berichte mal was drauss wurde.

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  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1514050614346

    @dueren sagte:

    Wäre es eine Alternative wenn der Veranstalter Nachts einen Ersatztransfer organisieren würde? Oder wäre das zu viel verlangt?

    Vermutlich macht er das ja noch. In der Regel ist es ja nicht nur ein Reisender der auf einen bestimmten Airport gebucht hat ..... Auch in diesen Dingen ist bei den Veranstaltern Kostendenken angesagt. Und ein Sammeltransfer ist nun mal kostengünstiger als 10 Einzeltransfers.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1514050831492

    @dueren sagte:

    ihr könntet Euch auch einfach in Erfurt in ein Taxi setzen und nach Hause kutschieren lassen. Die Quittung dann einreichen - müsste durchgehen.

    Da wäre ich nicht so sicher!

    Auf jeden Fall würde ich weder den Urlaub deswegen stornieren noch mir vermiesen lassen ...

    Die Kündigung wird aber als Alternative angeboten, weshalb die Möglichkeiten der Kostenforderung auch endlich sind.

    Man sollte nicht vergessen (wie wohl weiland Robert und Anita oder so), dass die Situation nicht der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen ist und demnach seine Aufwendungen eben unter dem Aspekt der Angemessenheit zu betrachten sind.

    Schließlich haben es Pauschalreisende eh vergleichsweise oberplüschig erwischt. Der gemeine EPV Bucher hingegen muss eigenmächtig seinen Flug ersetzen und legt sicherlich selbst dann mächtig drauf, wenn tatsächlich aus dem Niki-Topf noch eine Erstattung fließt.

    Kleiner Tipp: Gelegentlich mal über den Tellerrand luren - oft ist´s dann nur noch halb so schlimm! :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Dolmetscherin
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    geschrieben 1514059480758

    UPDATE

    Wie gesagt, ich habe mich gestern mit dem RV direkt per E-Mail in Verbindung gesetzt und um Rückmeldung bis heute erbeten. Immerhin, haben die sich heute Mittag ebenso per E-Mail bei mir gemeldet. Folgendes habe ich als Antwort bekommen:

    *Sehr geehrte Frau X.

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Ihren Unmut können wir verstehen.

    Wir bedauern es sehr Ihnen aktuell keine andere Alternative anbieten zu können.

    Auch den Flug mit Iberia haben wir nicht im Kontingent.

    Um Ihnen dennoch den Urlaub zu ermöglichen, können wir Ihnen nur die bereits genannten Flugdaten anbieten.

    Bitte beachten Sie, die Flugzeiten sind weiterhin voraussichtlich, daher ist eine erneute Änderung auch vor Ort nicht auszuschließen.

    Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit sich nach Rückreise an unsere „Qualitäts- und Reklamationsmanagement“ Abteilung zu wenden.

    Gern teilen wir Ihnen die Kontaktdaten mit:  bla, bla, bla***

    Nix also wegen der Transfer oder Hotelgutschein. Und wie es momentan aussieht, kann sich alles noch mal ändern. Hoffe ich allerdings sehr, dass es sich doch eine einigermaßen zufriedenstellende Lösung findet. Die Reise will ich auf keinen Fall stornieren.

    Deshalb Frage: Um vertraglich vereinbarte Leistungen einzuhalten, muss der Reiseveranstalter vielleicht doch auch die Alternativen nutzen, die außerhalb des "Kontingents" liegen?

    Ich werde auf jeden Fall weiterhin berichten, wie die Geschichte nun ausgeht. Danke an alle für Ihre Anteilnahme und hilfreiche Tipps. 

    Ich wünsche Euch Allen besinnliche und stressfreie Weihnachtstage!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1514062092065

    Nein, muss er nicht. Hatte ich ja bereits dargelegt.

    Die angemessenen Kosten der Beförderung bis ans Endziel hat er hingegen zu tragen.

    Als angemessen gelten hier in etwa die Kosten einer Beföderung mit der Bahn und ein Verzehr von in etwa 20€/Person.

    Hotel- oder Taxikosten werden i.d.R. nicht ersetzt, diese sind mit der Reisepreisminderung als kompensiert zu betrachten.

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  • Dolmetscherin
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    geschrieben 1514063477418 , zuletzt editiert von Dolmetscherin

    Und was ist mit dem BGH Gerichtsurteil vom 10.12.2013, X ZR 24/13? Lt. Urteil, führen geänderte Reisezeiten zu einer Abweichung von der vertraglichen Leistung. Oder ist diese Rechtsprechung in aktueller Situation irrelevant?

    Ich würde ja gern die Bahn nehmen, jedoch fährt die nachts leider nicht :-(

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1514074088478

    Der BGH sieht aber auch nichts weiter vor als ggf. die Möglichkeit zur Kündigung.

    Insofern ist das schon relevant für deine Problematik, jedoch steht sie nicht im Widerspruch zur Entscheidung.

    Du könntest ja gerne Abstand von der Reise nehmen, nur willst du das offenbar nicht ...

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  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1514099840424

    Leute , was für eine Diskussion !

    Brauche ich denn in der heutigen Zeit für alles Klagen, Rechtssprechungen und Gerichtsurteile bis hin zum EuGH, oder reicht nicht manchmal auch einfach der sog. „Gesunde Menschenverstand“ ?

    Sicher, ich habe Verständnis dafür wenn jemand sobald er von einer Sache betroffen ist, das ganze nicht mehr ganz so objektiv sieht. Aber letztendlich sollten doch auch hier Forderungen und Erwartungen in einem realen Verhältnis zu einem möglichen Erfolg und den damit verbundenen Kosten und Nutzen stehen.

    Und dann, wie ich es schon häufiger mal sagte : sich zu ärgern schadet nur einem selbst ..... ! Stellt die Erholung bei einem Urlaub in den Vordergrund und denkt nicht vorher schon vor Abflug eventuelle Forderungen. Dann kann es leicht passieren, dass man zwar den letzten Tag erstattet bekommt. Vorher aber 13 umsonst bezahlt hat ....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Türkeifliegende
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    geschrieben 1514100574727

    @Jlechtenboehmer,

    dem kann ich mich mit voller Überzeugung anschliessen.

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