d.h Reisezeit könnte auch März statt Februar sein?
FlyNiki - Fragen, Antworten und Erfahrungen
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geschrieben 1515063671310Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
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geschrieben 1515064229769
Wenn du neu buchst ist es vollkommen egal was und wann. Nur kündige zuerst und buche nicht einfach schon bevor du die Stornorechnung tatsächlich erhältst.
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geschrieben 1515065084044
Ich meinte eigentlich , ob der RV mir auch ein Angebot für März machen darf, weil im Februar vielleicht nichts mehr verfügbar ist.
Habe Holidaycheck als Vermittler heute informiert, das Ich die Reise kostenfrei kündigen möchte.
Veranstalter ist XAIR.
Habe gestern die Reisebestätigung/Rechnung erhalten, aber mit den ursprünglich gebuchten Flugzeiten und Flugesellschaften. Niki hin Eurowings zurück.Die Restzahlung soll am 10.01 per Lastschrift eingezogen werden, was Ich natürlich nicht möchte.
Muss Ich erstmal zahlen und mir im Falle einer Stornierung(sei es durch mich oder XAIR) das Geld zurück erstatten zu lassen?
Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel. -
geschrieben 1515067823062
Das Beste ist hier der Dialog mit dem Veranstalter über das Reisebüro.
Lass wissen, dass du zeitlich flexibel bist und auch zu einem deutlich späteren Zeitpunkt reisen würdest. Optimal wäre die Klärung vor der Fälligkeit der Restzahlung.
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geschrieben 1515069514444
Danke Dir.
Mal abwarten was HC antwortet.
Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel. -
geschrieben 1515136578827
@vonschmeling sagte:
... und wie ebenfalls bereits mehrfach hier angeführt habt ihr eben einen Anspruch auf ein alternatives Angebot zum selben Preis, nicht jedoch auf eines mit denselben Reisezeiten.
Das würde heißen, es wäre rechtens, wenn der Veranstalter uns anstatt für die - wie geplant - 1. Märzwoche ein Alternativangebot z.B. für Anfang/Mitte/Ende Februar - ggfs. sogar anstatt von DUS ab MUC, - unterbreiten würde, da die Preise im März (egal von welchem Flughafen in Deutschland) höher sind als der Preis, für den wir gebucht haben?
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geschrieben 1515137737119 , zuletzt editiert von HC-Mitglied985931
Es ist eigentlich nicht so schwer, der Veranstalter muß Euch ein gleichpreisiges Alternativangebot unterbreiten mit nicht allzu abweichenden (irgendwo sind sogar recht genaue Zeitdifferenzen benannt, mag jetzt aber nicht suchen, bin noch im Halbschlaf) Zeiten, an den gleichen Flugtagen und von den gleichen Airports. Damit kommt er seinen Pflichten nach und der Vertrag bleibt bestehen, kann er das nicht, habt Ihr das Recht kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Natürlich ist eine solche Situation nicht alltäglich und man muß ihm schon eine gewisse Zeit zur Nachbesserung einräumen, weshalb ich nicht voreilig stornieren würde, das könnte durchaus in Kosten resultieren. So jedenfalls meine Auffassung der rechtlichen Gegebenheiten, die man gerne korrigieren darf.
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geschrieben 1515143080731 , zuletzt editiert von vonschmeling
Die Abweichung darf 4h nicht überschreiten.
Allerdings resultiert aus einer Überschreitung eben nur ein Kündigungsrecht und keine weiteren Ansprüche.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1515149096181
^^ wo hast du die 4 Stunden her?
So lange die Verschiebung nicht in die Nachtstunden verlegt wird und dadurch "die Nachtruhe erheblich gestört wird gibt es nix zurück.
Auch Flugzeit Verschiebungen, die am gleichen Tag sind, sind zulässig, da der 1. und der letzte Tag "Reisetage" sind. Dazu gibt es mehrere Urteile.
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geschrieben 1515149737261
Dann bring dich mal auf den aktuellen Stand, Profi ...
Da es an dieser Stelle um Niki geht verzichte ich auf eine weitere Vertiefung und verweise auf den entsprechenden Thread im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen.
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