• vonschmeling
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    geschrieben 1515176500464 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Berufungsurteil des Landgerichts Hannover vom 27.4.2017

    Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen des Reiseveranstalters und der persönlichen des Reisenden ist grundsätzlich bei einer Flugzeitänderung von mehr als 4 Stunden am Reisetag von einem Reisemangel auszugehen. Auf eine Beeinträchtigung der Nachtruhe oder weiterer Reisetage kommt es nicht mehr an.

    Damit kann der betroffene Reisende vor Reisebeginn von seinem Reisevertrag kostenfrei zurücktreten oder eine gleichwertige Ersatzreise von seinem Veranstalter verlangen (§ 651a V BGB).

    Letzte Spezifizierung zu dieser übergreifenden Thematik.

    (Nachweise LG Hannover)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Fugimaxi
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    geschrieben 1515319314622

    Also wie erwartet die Antwort von HolidayCheck.

    Haben auch noch keinen neuen Erkenntnisse ,die Veranstalter arbeiten mit Hochdruck an Lösungen.

    Sie werden informiert,wenn Alternativen verfügbar sind.

    Hab Ich mir fast so gedacht,es dauert ja bei uns auch noch .09.02.18 geplant und gebucht.

    Dann wird am 10.01 die Restzahlung abgebucht,und wenn keine Reise zustande kommt,

    wird das Geld (hoffentlich) zurück überwiesen.

    Was mich ein gewundert hat das die Reisebestätigung/Rechnung noch die falschen Flugzeiten/Gesellschaften draufstehen hat und kein Hinweis, das evtl. Änderungen auf uns zukommen.

    Am 09.02 geht definitiv kein Flieger von unserem Flughafen nach Mallorca. Bis Jetzt.

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1515323955300 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Man sollte bei den ganzen Ergebnissen immer berücksichtigen, dass man auf der Verbraucherebene sucht. Die Angebote dort unterscheiden sich deutlich von den Möglichkeiten, die Veranstaltern zur Verfügung stehen.

    Welche Flüge man "findet" oder nicht ist längst nicht geeignet für Vorhersagen, welches Operating man alternativ vorgeschlagen bekommt.

    Mein Rat daher: Sucht euch nicht aus dem Leben und spekuliert, gebt einfach zu verstehen, wie flexibel ihr seid oder eben nicht, und wartet die Vorschläge der Alternativen ab. Alles andere ist vergebliche Liebesmüh´...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jo-joma
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    geschrieben 1515348122988

    @fugimaxi

    Bei uns war es genauso.

    Wir hatten auch über HC gebucht. Reise hätte stattfinden sollen vom 21.12.-28.12.

    Bis zuletzt gab es die alten/falschen weil nicht zustandekommenden Flugzeiten (ab STR) in den Reiseunterlagen angezeigt.

    Dann gab es eine kurze Zeit (bis wir uns entschieden) die Flugdaten ab Köln in unserer Buchungsbestätigung, die aber für uns rein garnicht infrage kamen.

    Nachdem wir dann per Mail storniert hatten, setzte HC praktisch alles sofort auf Storno.

    Wir haben noch 1 x mit HC telefoniert sowie 1 x gemailt und am 02.01.2018 waren die gesamten Reisekosten wieder der ursprünglich belasteten Kreditkarte gutgeschrieben.

    Also ich finde, das ging recht flott. Und sehr bemüht sowie ausgesprochen nett, trotz der ganzen Hektik, waren die Leute auch noch!

    Bei uns war der Abflug ja deutlich näher am Insolvenztermin gewesen als bei deiner Reise.

    Gruß, Jo.

    Past cruises: HCL, AIDA, QM2 u. QVictoria, NCL, Royal Caribbean, Carnival, Princess, Costa, Celebrity, MSC *** so far cruises in 2018/2019: NCL, Cunard, Royal Caribbean, Cunard***
  • redde74
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    geschrieben 1515439061291

    Ich habe da noch mal eine (hoffentlich) abschließende formal-rechtliche Frage.

    Wir wollten im Sommer 2018 nach Mallorca fliegen. Die Hinflüge wurden über die Internet-Seite von www.airberlin.de vor dem 15.08.2017 gebucht. Die Rückflüge wurden nach dem 15.08.2017 über die Internet-Seite flyniki.de gebucht. Zu beiden Verbindungen (Hin- und Rückflug) haben wir jeweils eine Buchungsbestätigung von airberlin und nicht von Niki erhalten. In beiden Buchungsbestätigungen wird darauf hingewiesen wird, dass der Flug von Niki durchgeführt wird. Es waren auch bei den Hin- und Rückflügen HG-Flugnummern (und nicht AB). Kurz nach der Insolvenz von airberlin habe ich mich dann mal auf der Niki-Seite (die zu dem Zeitpunkt noch aktiv war) mit unseren Kundendaten eingeloggt und dort waren wir auch noch ganz normal mit unseren Verbindungen zu finden und für den Sommer 2018 gelistet. Somit war ich zu dem Zeitpunkt auch guter Hoffnung, dass es mit Niki schon klappen wird........, was ich ja dann ein paar Wochen später erledigt hatte........

    Nun zu meiner eigentlichen Frage: Sind wir nun Gläubiger von airberlin oder von Niki??? Ich habe so ein bisschen die Befürchtung einen formalen Fehler bei der Gläubigeranmeldung zu begehen. Muss ich meine Forderung im Rahmen der airberlin-Insolvenz bis zum 31.01.2018 oder zu gegebener Zeit im Rahmen der Niki-Insolvenz anmelden? Über eine Antwort würde ich mich freuen!

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1515440105470 , zuletzt editiert von Ahotep

    Insolvenzverfahren geht nach Österreich klick

    ......Erneute dramatische Wendung im juristischen Tauziehen um die insolvente Air-Berlin-Tochter Niki: Das Landgericht Berlin hat am Montag entschieden, dass das Insolvenzverfahren doch nach Österreich verlegt werden muss. Nun könnte die eigentlich bereits besiegelte Niki-Übernahme durch die International Airlines Group (IAG) erheblich ins Wanken geraten.

    Mit dieser Entscheidung hat das Landgericht einer Beschwerde des Fluggastrechteportals Fairplane gegen das Insolvenzverfahren, das bisher beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg angesiedelt ist, stattgegeben und den Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben... Quelle Touristik aktuell

  • Wülfi71
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    geschrieben 1515445981241 , zuletzt editiert von Wülfi71

    @redde74 sagte:

    Sind wir nun Gläubiger von airberlin oder von Niki??? Ich habe so ein bisschen die Befürchtung einen formalen Fehler bei der Gläubigeranmeldung zu begehen. Muss ich meine Forderung im Rahmen der airberlin-Insolvenz bis zum 31.01.2018 oder zu gegebener Zeit im Rahmen der Niki-Insolvenz anmelden? Über eine Antwort würde ich mich freuen!

    Wenn Du Dir den Spaß machen möchtest und mal was über ein deutsches Insolvenzverfahren im Allgemeinen und den weiteren Fortgang bei Air Berlin im Speziellen lernen willst, dann kannst Du Deine Forderung für den vor dem AirBerlin InsoAntrag gebuchten Hinflug beim Air Berlin Insoverwalter anmelden. Die Betonung liegt auf: Just for fun, bitte nicht mit der Erwartung, nennenswertes Geld wieder zu bekommen, denn damit ist wohl nicht zu rechnen (man denke nur an die Höhe der Forderungen von Etihad und des Bundes und die nicht vorhandenen "Vermögenswerte"...).

    Die Ticketkosten für den Rückflug waren nach der bisherigen Aussage des deutschen Insolvenzverwalters durch Hinterlegung auf einem Treuhandkonto abgesichert. Was daraus wird, wenn die rechthaberischen Besserwisser von "Fairplane" das Verfahren scheinbar erfolgreich nach Österreich prügeln, kann zur Zeit wohl niemand sagen. Ich glaube nicht, dass diese Aktion für die Paxe was bringt und denke eher, dass am Ende alle verlieren werden :-(

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • redde74
    Dabei seit: 1282521600000
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    geschrieben 1515449574335

    Dass die Hinflüge, da vor dem 15.8. gebucht, in den Sand gesetzt sind, damit habe ich mich schon abgefunden. Aber für die Rückflüge habe ich noch irgendwie eine kleine Hoffnung.

    Nochmal kurz nachgefragt, das wäre aber dann was für die NIKI-Insolvenz und nicht für die airberlin-Insolvenz, obwohl die Buchungsbestätigung von airberlin kam?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1515454278914

    @redde74

    Es dürfte ziemlich auf dasselbe hinauslaufen wie´s jetzt aussieht - nämlich auf kein Geld, ganz gleich auf wessen Gläubigerliste du dich setzen lässt ... sorry. :confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • redde74
    Dabei seit: 1282521600000
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    geschrieben 1515476999183

    Aber wo gehöre ich denn nun formal rechtlich hin? NIKI oder airberlin? Egal, ob ich was von meinem Geld wiedersehe oder nicht? Das war eigentlich meine Frsh

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