Die IATA ist zuständig für Linienflugtickets.
Charterflugtickets unterliegen nicht den strengen IATA-Bestimmungen, da sie von jeder Fluglinie selbst abgerechnet werden.
Linienflugticket: Ausstellung bei einem Reisebürot --> ein "Teil" geht an die Fluglinie, ein "Teil" geht an das "clearing house" der IATA, die dann mit der Fluglinie abrechnet, ein "Teil" geht an die Fluglinie zur Kontrolle.
Beim Papierlosen Ticket, dem so genannten ETIX, gehen die "Teile" per Computer/EDV/Internet/Mail an die verschiedenen Stellen und werden nie ausgedruckt.
Beim Charterflug "sagt" die Fluglinie zum Veranstalter: Gell, kannst jetzt 20 Plätze haben und ich schick' dir darüber a Rechnung. Was du damit machst ist uns wurscht. Und der Reiseveranstalter will der guten Freundschaft wegen, nein, eher der Kontrolle wegen, ein bisserl Papier dem Kunden geben. Dieses "Papier" sammelt aber nicht die Fluggesellschaft ein, sondern das Abfertigungspersonal am Flughafen (das KANN von der Fluggesellschaft sein, ist aber meist vom Flughafen angestellt oder noch schlimmer, der Flughafen "lässt auslagern" und stellt fremdes Personal zur Abfertigung ab).
Und dieses Personal sammelt die Flugabschnitte im Namen des Reiseveranstalters ein.
Den Buchstaben des Gesetzes nach bräuchten weder Linienflug- noch Charterfluggäste a Papierl, denn wer auf der Passagierliste der Fluggesellschaft steht hat das Recht transportiert zu werden. Der schriftliche Nachweis ist nicht gesetzlich notwendig!.
Gell, so schaut's aus!
Gruß
Peter