@gothatina sagte:
... dies rechtlich geltend zu machen haltet.
Spezifiziere doch mal was du "rechtlich geltend machen" willst?
Grundlegend bin ich schon mehr als genug geflogen um einen Vergleich schließen zu können!
Aha ... das Fielvliegertotschlagargument ...
Diese Airline finde ich absolut für meine Ansprüche nicht tragbar!
Warum hast du sie dann gebucht, und hast du auch nur einen Schimmer, was dir mit Olympus Airways geblüht hätte?
Nicht umsonst gebe ich lieber 2,50 € mehr aus um Komfort zu bekommen, den der Urlaub startet bereits im Flieger!
Nun ja, hast du aber anscheinend nicht, sonst hättest du "den Komfort" ja buchen können.
Pay peanuts - get monkeys!
Tatsächlich hast du irgendeine Pauschalreise gebucht mit einem Flug von A nach B und dir offenbar recht wenig Gedanken gemacht, welcher Leistungsträger dafür vorgesehen sein wird. Das war noch alles richtig, nur hinterher dann `nen wheely zu machen mit "nicht mein Anspruch!" und "das sag ich meinem Anwalt!" ist leider ausgemachter Mumpitz.
Fakt ist m.E., dass solche substanzlosen Verrisse an einem Spiegel von Fielvliegeranspruch nix helfen (und genau die hilfreiche Information fokussiert dieses Forum!) sondern nur die künftigen Fluggäste wuschig machen.
Quod erat demonstrandum - kommt doch schon gleich der nächste um die Ecke um zu bezweifeln, dass das LVU in der Lage ist ihn auf die Kanaren zu befördern.
Bei solchen Rezensionen möchte man den Bildschirm zerknüllen und mit Schmackes aus dem Fenster feuern!