Hallo Taiger!
Du hast natürlich recht - ich bin auch keine Chemikerin und war erschrocken, als vor ein paar Tagen im Fernsehen aufgezählt wurde, aus welch einfachen Substanzen aus Apotheke und Kaufhaus sich ganz schön gefährliche Substanzen zusammenmischen lassen. Von daher ist mir jede Kontrolle recht (z.B. habe ich gelesen, daß man vor USA-Flügen die Schuhe ausziehen und mit durchleuchten lassen muß - ist ok, wenn es der Sicherheit dient, von mir aus können sie mich von Kopf bis Fuß kontrollieren, wenn sie es bei allen anderen auch tun).
Ich habe übrigens heute von LTU folgende Infos bekommen (USA-Flüge betreffend, da wir im November nach Florida fliegen):
"Passagiere dürfen nach der Handgepäckkontrollstelle und in der Flugzeugkabine keine Flüssigkeiten oder Gels gleich welcher Größe oder Menge mit sich führen. Dies gilt für Getränke, Shampoo, Sonnencreme, -lotion, Cremes, Zahnpasta, Haargel, Haarspray, flüssige Kosmetika und ähnliche Gegenstände mit gleicher Konsistenz.
Die vorgenannten Gegenstände dürfen nur im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
Ausnahmen: Folgende Gegenstände dürfen im Handgepäck mitgeführt werden:
- Babynahrung, Babymilch oder Säfte, falls ein Baby oder kleines Kind mit Ihnen reist.
- Rezeptpflichtige Medikamente (flüssig und gelförmig), falls ein Attest oder Rezept mit dem Namen des Reisenden vorgelegt werden kann.
- Benötigte andere nichtverschreibungspflichtige Medikamente, die eine Einzelpackungsgröße/Inhalt von 4 oz (120 ml) nicht überschreiten (z.B. Kontaktlinsenlösungen, Augentropfen)
- Insulin, sowie andere unbedingt notwendige Medikamente für Diabetiker in flüssiger oder gelartiger Form, wenn die Packungsgröße/Inhalt von 5 oz (148 ml) nicht überschritten wird.
- Feste Kosmetika und Hygieneartikel wie z.B. Lippenstifte, feste Deos, Lippenbalsam und ähnliche Artikel.
Das sind die aktuellen Infos seitens der LTU - und nun sei so lieb und gib zu, daß Deine obigen Infos einfach so nicht stimmten...
Viele Grüße
Barbara