Hinzu kommt dass ja etliche Zubringer, z.B. ab STR, mit der Bahn durchgeführt werden. FRA ist ja bestens angebunden.
Übrigens muss sich morgen darum keiner Sorgen machen, die LH streikt da nämlich.
Hinzu kommt dass ja etliche Zubringer, z.B. ab STR, mit der Bahn durchgeführt werden. FRA ist ja bestens angebunden.
Übrigens muss sich morgen darum keiner Sorgen machen, die LH streikt da nämlich.
Hallo zusammen ,
meine ursprüngliche Flüge mit LH am 27.07. von Berlin- ( 07:15 ) München-( 10:50 ) Neapel an 12:25 . wurden auf Air France Flüge ab Berlin 12:20 ,nach Paris ( 6 St. Stopp ) Neapel an 22.40 umgebucht . also 10 Stunden später als geplant.
Ich weiß es , dass es Streik gibt , aber mit solchen Flugzeiten bin ich nicht einverstanden , das HC Reisebüro meint ich muss das annehmen oder die Pauschalreise stornieren . Bitte , was soll ich noch tun ?
Tja, ärgerlich, aber wie das RB schon sagte: Take it or leave it. Streik ist höhere Gewalt. Wegen evtl. Regressansprüche wäre die Frage im Reiserechts-Forum richtig aufgehoben.
Fliegen natürlich !
Sei froh, dass Du morgen überhaupt einen Flieger , der den Boden in Deutschland nicht berührt , bekommst.
Lt. N-TV sind über 1.000 Flüge und 134.000 Passagiere betroffen - kann man sich vorstellen was das eine Herausforderung ist da nur einen Teil von umzubuchen. Sich dann da zu beschweren dass die Zeiten nicht mehr stimmen deutet schon auf eine gewisse Verständnislosigkeit hin. Ich denk mal, Pauschalreisende haben da noch einen Vorteil weil da Veranstalter im Hintergrund mitmischen und Logistik zur Verfügung stellen können..
ich würde auch fliegen!
@neckarschwabe sagte:
Streik ist höhere Gewalt.
Das ist so nicht korrekt.
Wegen evtl. Regressansprüche wäre die Frage im Reiserechts-Forum richtig aufgehoben.
Das ist korrekt ...
Stimmt - Asche auf mein Haupt
Streik kann aber höhere Gewalt sein, dann nämlich wenn es eine nur mittelbare Betroffenheit gibt. Aber ist auch egal, im Ergebnis ändert das ja so gut wie nix
In diesem Fall sind es aber die Mitarbeiter des Unternehmens, die die Arbeit niederlegen. Dies zu verhindern wäre der Sphäre des LFU zuzurechnen.
Um auf die Frage des Users JMJ Bezug zu nehmen: "Was soll ich tun?"
Ganz klar, Alternativlösung annehmen, es geht morgen auch kein einziger Flieger von MUC raus.
Gegenüber dem LFU besteht Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG)261/2004 wegen der Annullierung des Fluges. Hierbei ist die Höhe der Kompensation auf die gesamte Strecke zu berechnen.
Meine Meinung: Grandiose Leistung von RB und Veranstalter, die Reise am selben Tag noch zu ermöglichen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!