• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1681579467725 , zuletzt editiert von Kourion

    @_aqua_sports_

    Klar, man sollte sich an den RV wenden oder an das RB, wenn man darüber gebucht hat. Und ich denke. dass die Mehrzahl das macht... wie z. B. Haucke, der im Mai reisen will oder wie Nakmu (klick), für den es erst im Herbst losgeht.

    Und alle wollen natürlich möglichst schnell eine befriedigende Lösung.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    Verwarnt
    geschrieben 1681579992193 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Ja sicher - am besten vielleicht telefonisch nachhaken- erfahrungsgemäß kann man da immer etwas mehr aushandeln - eventuell auch 2-3x anrufen - die Mitarbeiter sind da oft recht unterschiedlich motiviert einem zu helfen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1681580139002 , zuletzt editiert von Kourion

    Und du denkst, dass diese Mitarbeiter jetzt schon feste / sichere Zusagen für den Herbst machen können ? Ist gut möglich, ich weiß es nicht.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1681580251958

    Scheint alles in Ordnung zu sein:

    @nakmu sagte:

    Naja, irgendeine Lösung wird sich finden....

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1681580743354

    Na um so besser.... Ist ja auch noch Zeit bis dahin...

    Vor längerer Zeit gab es ja mal die Überlegung, keine Zeiten und keine Airlines (?) mehr anzugeben. Gab auch kurz solche Angebote. Vielleicht wäre das momentan gar nicht so übel. Würde doch allen Ärger ersparen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Nakmu
    Dabei seit: 1546179633895
    Beiträge: 16
    geschrieben 1681581083684 , zuletzt editiert von Nakmu

    @rejbodenheim sagte:

    Scheint alles in Ordnung zu sein:

    Solche Antworten helfen niemandem hier weiter. Weshalb so unfreundlich?

  • Rhincodon typus
    Dabei seit: 1675186735379
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    geschrieben 1681581540592

    Warum wird das eigentlich hier diskutiert? Dafür gibt es doch einen Thread im Forum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen. :astonished:

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1681584420654

    @Nakmu: Weshalb so empfindlich? was war denn daran unfreundlich?

    @Rhincodon: Punkt für dich... Aber ich glaube, es wurde alles gesagt, was ohne VS gesagt werden kann...

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1681585072325

    Dann mal wieder etwas direkt zu Marabu:

    Marabu Airlines: Neuer Ferienflieger fliegt nach Heraklion

    Natürlich geht's auch zu anderen Urlaubsdestinationen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1681595725618 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @nakmu sagte:

    Hallo zusammen,

    kann vielleicht jemand eine Einschätzung abgeben, ob die Änderung gebuchter Condor-Flüge auf Marabu einer Annullierung, Umbuchung oder gar einer Flugverspätung entspricht? 

    Ja kann ich: Keine der aufgezählten Beschwerden kommt in deinem Fall in Betracht.

    Im Falle einer Verspätung (in unserem Fall um knapp 16 Std. beim Hinflug und knapp über 3 Std. beim Rückflug)

    Es handelt sich nicht um eine "Verspätung" oder "Annullierung", sondern um eine Änderung der Reisezeiten und des LFU. Dein Anspruch beschränkt sich soweit auf einen Rücktritt und Erstattung des Erlangten.

    entstehen bei uns für 2 Personen insgesamt theoretisch Ansprüche über 1.600 Euro gemäß Art. 7 Fluggastrechteverordnung.

    Nein, weder theoretisch noch praktisch, da die VO(EG) 261/2004 auf den gegegenständlichen Sachverhalt schlichterdings nicht anzuwenden ist.

    Macht es Sinn, darüber vor oder nach der Reise eine Erstattung zu erwirken?

    Falsch formuliert. Es müsste heißen, hat der Versuch der Erwirkung einer Erstattung Sinn?

    Hierzu glasklar: Nicht auf der Grundlage der VO(EG)261/2004 und keinesfalls in der von dir imaginierten Dimension.

    Wie hier schon hinterlassen kommt ein Verlangen auf Nachbesserung (vorher) oder eine Mängelrüge (nachher) in Betracht (hier etwa 50% eines Tagessatzes bezogen auf den gesamten Reisepreis).

    Dein Ansprechpartner ist der Vermittler (RB/OTA).

    Noch ein redaktioneller Hinweis:

    Bitte verzichte auf überflüssige Zitate und verweise auf den Kontext mit "@ username".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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