• HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1686112736016

    Du wirst doch nicht deine Reise wegen den kleinen Hüpfer von Hannover nach Hamburg sausen lassen.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • kanoanja
    Dabei seit: 1470873600000
    Beiträge: 766
    geschrieben 1686114862270

    Nein das nicht, aber sollte der Hinflug drastisch verschoben werden, weil er Verspätung hat und dann wegen dem Mannöver auf den nächsten Tag verlegt, dann flieg ich wohl nicht, ist schon nur eine Woche.

  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    Verwarnt
    geschrieben 1686118990547 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Dann darfst du ja eh zurücktreten.

    Die Flüge nach Rom und Tallinn werden anscheinend wirklich nicht mehr angeboten. Lasst euch nicht einfach nur den Ticketpreis erstatten - wer denn noch fliegen möchte....

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1686124532337 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Ich hab jetzt aber keine Frage zu den Rom-Flügen gefunden, aquasports.

    Dass Marabu immer noch Probleme hat ist eindeutig- und schlimm genug , aber Flugstreichungen kennen wir auch von anderen Airlines zur Genüge. Leider.

    Nur sind wirtschaftliche Entscheidungen, z.B. Streichung von Verbindungen --dann schon noch den Airlines zu überlassen.

    Wir haben bereits jetzt schon wieder drei Meldungen von Usern, die sich hier zwar nicht äußern wollen, aber den Thread schön wieder in der "Verwässerungszone "sehen.Genau das sollten wir hier bitte vermeiden. Danke dafür!

  • sylvia018
    Dabei seit: 1095379200000
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    geschrieben 1686134216480

    Wenn der Flieger jetzt wegen der Bauarbeiten in Hamburg nach Hannover ausweichen muss. Zählt das dann als höhere Gewalt?

    Also wenn der Flieger theoretisch zwischen 23 und 0 Uhr in HAM landen würde, aber wegen der Arbeiten eben nicht kann

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1686141117209

    Vermutlich interessiert dich, ob das LVU wegen der Umleitung exkulpiert ist von Schadenersatzforderungen?

    Ich würde das bejahen. Sofern der Slot vergeben war und später erst zurückgezogen wurde bestehen m.E. keine Ansprüche.

    Dessen unbeachtlich kannst du Beschwerde führen und das Ergebnis dann hier vorstellen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • farmerjohn74
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    geschrieben 1686144577228

    In Hamburg herrscht ab 23 Uhr Nachtflugbeschränkung. Zu den geplanten Ankunftszeiten (die demzufolge alle vor 23 Uhr liegen) ist der Airport geöffnet. Die Bauarbeiten sind langfristig angekündigt und betreffen nur Zeiten in denen eh nur mit Sondergenehmigung gelandet werden darf.

    Es liegt also kein unvorhergesehenes, plötzliches oder zufälliges Ereignis vor, wie es bei höherer Gewalt der Fall sein müsste. Insofern kann sich ein LVU in diesem Fall auch nicht darauf berufen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1686144917678

    In diesem Fall war die Frage unpräzise formuliert, denn anscheinend war eine Ankunftszeit nach 23 Uhr geplant.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sylvia018
    Dabei seit: 1095379200000
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    geschrieben 1686147938376 , zuletzt editiert von sylvia018

    Danke für eure Antworten.

    Hurghada - Hamburg soll um 22:45 landen.

    Warum durfte der an einigen Tagen nach 23 Uhr noch landen, gestern z. B. aber nicht? Wenn ich mir die Ankünfte gestern in Hamburg ansehe sind da einige andere nach 23 Uhr noch gelandet. Haben die dann eine Sondergenehmigung bekommen und die Marabu gestern blöderweise nicht? Ich würde es einfach nur gerne verstehen...

  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
    Beiträge: 674
    Verwarnt
    geschrieben 1686148495640 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Also wenn ich mir die Ankünfte von gestern anschaue, dann sehe ich keine nach 23 Uhr oder welchen Flug als Beispiel meinst du? Die 23 Uhr -Regelung gilt auch nur zu folgenden Terminen: 4.6. bis 12.06., 17.06. bis 19.06. und 26.06. bis 28.06.

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