• Sonnenfeuerblume
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    geschrieben 1658405385164 , zuletzt editiert von Sonnenfeuerblume

    @aqua_sports_

    Das erste mal mit Flugdatenänderung gestern 15:12 Uhr.

    Dann mit einem komplett neuen Reisevertrag incl Rechnung Umschreibung mit neuen Flügen auf den 16.06.22 ( Buchungsdatum) und einer neuen Rechung um 21.05 Uhr. Auch da, eine sofortige Email incl Vorgangsnummer das, wir das so nicht akzeptieren werden und können. Wie 15;20 Uhr auch schon. Heute vormittag gegen 11:26 dann, die erneute Flugdatenänderung von Frankfurt 12;50 Uhr auf 14 Uhr.

    Auch da, Mitteilung das keine Flüge ab Frankfurt gewünscht sind bzw inakzeptabel . Vorher mehrmaliges anrufen des Reisebüros und Emails vom Reisebüro bei Anex bis 13 Uhr ohne nennenswerte Einigung.

    Nur schroffe Mitarbeiterin mit den Worten dann stornieren Sie doch. Flüge wären regulär am 03.08.22um 2 Uhr gewesen. Und heute sind wir unter der 14 Tägigen Frist. Ganz ehrlich, ich möchte reisen , ich erwarte noch nicht einmal ne Entschädigung aber eine Umbuchung zurück auf Nürnberg. Und würde nur Schadenersatz fordern für den gebuchten Parkplatz. Sollten wir stornieren müssen, möchte ich einfach schnellstmöglich den Reisepreis erstattet haben, um etwas Erholung zu buchen. Ich erwarte keine Entschädigung oder irre Ausfallleistungen. Ich möchte einfach meine bezahlte Reise, zu den halbwegs gleichen Bedingungen antreten, wie ich Sie gebucht habe. Wir sind alles nur Menschen und sicher gibt es da, auch Fehler aber doch nicht zu Lasten des Kunden. Und vielleicht will da mancher für sich was rausschlagen. Wir aber wollen reisen unsere Familie sehen ,schöne Stunden. Einfach nur das was gebucht wurde.

    Sonnenfeuerzauber
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    Verwarnt
    geschrieben 1658405936899 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Die Rechnung lautet mindestens 14x24Std. zurück gerechnet von der Zeit des ursprünglichen Fluges. Das gilt auf jeden Fall! Gibt aber auch Rechtsprechungen, die rechnen sogar die vollen 14 Tage -im Klartext, die Info hätte bis Dienstag, 23:59 euch erreichen müssen! Aber selbst mit der anderen Regelung Mittwoch 2:00 Uhr liegst du ja innerhalb der 14 Tage! Also greiftdie VO 261/2004! Und ich bin darüber hinaus immer noch der Meinung, die ich so vorgetragen habe und ist nicht aus der Luft gegriffen -aber da solltest du dann entsprechende Ratschläge einholen...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1658407879561 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Voraussetzung für einen Anspruch ist die Vereitelung der Reise, durch ein ausbleibendes oder unzumutbares Änderungsangebot.

    Der Begriff zumutbar unterfällt der Einzelfallauslegung, z.B. ist auch die familiäre Situation zu berücksichtigen (für Eltern mit kleinen Kindern können früh am Morgen oder spät am Abend schon nicht zumutbar sein).

    Wie ich bereits sagte besteht ein Kündigungsrecht und Anspruch auf Erstattung des Erlangten.

    Einen Anspruch auf Schadenersatz durch Vereitelung würde ich verneinen, darüber müsste jedoch ggf. ein Gericht entscheiden.

    @-aqua_sports_

    Offen gestanden sind mir deine blitzartigen Ankündigungen irgendwelcher Ansprüche etwas zu ambitioniert. Es geht nicht darum, etwas zu "unterschlagen", wie du sportlich formulierst, sondern die Aussichten eines Erfolgs bei streitiger Einigung objektiv zu evaluieren.

    Gerade in diesem Thread tummeln sich einige Newbies, die du mit deiner Verve einigemaßen wuschig machen dürftest.

    Wir sind immer bemüht, die Risiken und Nebenwirkungen bei allem Freudentaumel über eine möglichen Schadenersatz hinaus zu berücksichtigen.

    In Betracht käme eine Einrede beim LFU wegen der Streichung (auch für torto2!).

    Um festzustellen, ob Sonnenfeuerblume damit Aussicht auf Erfolg bei Mavi Gök hat, braucht sie nur mal die Flugdaten in einen der zahlreichen Rechner der einschlägigen Inkassounternehmen einzugeben und eine Übernahme des Streits erfragen.

    Lehnen die ab kann man sicher sein, dass die Chancen gegen zero gehen.

    Insgesamt ist die Spruchpraxis beim Thema VO(EG)261/2004 recht Verbraucher freundlich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    Verwarnt
    geschrieben 1658408713771 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Ich beziehe mich vorwiegend auf aktuelle Urteile& in Kombi mit Verbraucherzentrale und /oder einem Anwalt der im Vielfliegerforum unterwegs ist. Ich beziehe mich nicht auf irgendein einzelnes Urteil, welches ich aus der Mottenkiste geholt habe.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1658409313463

    Ändert nichts an meiner Haltung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1658411629477

    @ _aqua_sports_,

    bitte beachte, im Forum reiserechtliche Fragen (entsprechende Thementhreads vorhanden) ist das besser aufgehoben. Also falls Bedarf oder Nachfrage angekündigt wurde seitens eines Users. Nicht jedem hier ungefragt die vermeindlichen Rechte vorlesen, danke. Hier vermischt sich gerade alles.

  • Chrissie_2000
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    geschrieben 1658411711865

    Hallo und Guten Tag!

    Weiß jemand wo am 23.7. in Frankfurt der Check-in für den Flug MGH 432 sein wird?

    Unser Reisebüro sagte, dass es keinen online Check-in für mavigök gäbe, stimmt das?

    Danke für Eure Antworten!

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1658412059631 , zuletzt editiert von Ahotep

    Hallo Chrissie_2000

    Online Check in gibt es leider nicht. Welcher Check in Schalter für Mavi Gök (MGH) öffnet, steht 24 Stunden vor Abflug auf der HP des Airports. klick Abflüge

  • torto2
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    geschrieben 1658412755430

    @vonschmeling,

    also werde es nach dem Urlaub alles einreichen. Erstmal nach dem ganzen Chaos den Urlaub genießen!! Und dann werden wir sehen was ich zurück bekomme. Wie gesagt habe alles meiner Schwester weitergeleiteten die Arbeitet zufällig bei der Luftfracht in Düsseldorf und die wird es dann Flightright weiterleiten:wink:. Alles was ich bekomme ist ein Gewinn für mich. Und nochmal Danke für die Zeit und Ratschläge nehme ich gerne alles für die Zukunft

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1658413232155

    Es gibt keine Möglichkeit zum Web Check-In.

    Terminal 2, Halle D

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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