Da liegt der Hund begraben:
„Ein Versicherungsanspruch zu, sofern und soweit das Reiseunternehmen dem Reisenden eine Verbundene Reiseleistung vermittelt hat.“
Wenn du nur einen Flug gebucht hast, besteht kein Versicherungsanspruch.
Da liegt der Hund begraben:
„Ein Versicherungsanspruch zu, sofern und soweit das Reiseunternehmen dem Reisenden eine Verbundene Reiseleistung vermittelt hat.“
Wenn du nur einen Flug gebucht hast, besteht kein Versicherungsanspruch.
Das ist die Standardpauschalreisenklausel, aber die Frage bleibt, wieso Wülfi den Schein von der Hansa bekommen hat, auch wenn er einen Nurflug über Veranstalter gebucht hat?
Wobei ich bei nochmaligem Lesen es jetzt so verstehe, daß das Veranstalterreisebüro diesen mitverschickt hat und nicht die Fluggesellschaft? Einfach ein Versehen?
Verflixte Nummer das...
Ich würde konstatieren, dass Wülfi schlichterdings keinen Anspruch hat gem. der Spezifikation der Police - es wird ja so manches verschickt ohne direkte Relevanz!
öh... fast...
Lest mal dieses Infoblatt der IHK. Und da den letzten Absatz auf der zweiten Seite "Verbunde Online Buchungsverfahren §651c Abs. 1 BGB":
Von verbundenen Online-Buchungsverfahren (Click-through-Regelung) spricht man, wenn ein Link auf der Web-Seite eines Anbieters [bei mir DERTour] auf die Web-Seite eines weiteren Anbieters verweist (z.B. von einem Beförderungsunternehmen (Bahn, Flug) [bei mir Eurowings] zu einer Mietwagengesellschaft). Wenn innerhalb von 24 Stunden nach Buchungsbestätigung der ersten Reiseleistung ein weiterer Vertrag zwischen dem Reisenden und dem anderen Unternehmen bestätigt wird, wobei der erste Unternehmer den Namen, die Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse an den anderen Unternehmer weitergeleitet hat, ist ebenfalls von einer Pauschalreise auszugehen. Der erste Unternehmer wird dann zum Reiseveranstalter.
DERTour kann ja gar nicht wissen, ob ich über Eurowings nicht noch eine andere Leistung (z.B. einen Mietwagen) buche. Damit läge aber eine verbundene Leistung und somit eine Pauschalreise vor und die Stellung eines Sicherungsscheins nach §651r BGB wäre verpflichtend! Um diesem Dilemma aus den Weg zu gehen, wird der Sicherungsschein von Lufthansa gleich dabei gepackt, gültig wird er wohl erst, wenn ich bei LH eine verbundene Leistung (die mind. 25% des Gesamtwerts der Reise ausmachen muss) dazu buche. Versandt wurde er übrigens nicht vom Reisebüro, sondern von Eurowings, zusammen mit dem Passenger Receipt.
Jedenfalls gehört das jetzt wohl eher in den Rechts-, als in den Airline Thread, vielleicht könnten die Mods das verschieben.
Bei der Übersendung der Sicherungsscheins handelt es sich meines Erachtens um eine vorsorgliche Maßnahme im Hinblick auf die Vermittlerrolle im neuen Pauschalreiserecht (erweiterte Informationspflichten) und nicht um eine besondere der Lufthansa Group als Absicherung bei ihr getätigter Nur-Flug Buchungen.
Bin jetzt auch ziemlich verwirrt... Vor Monaten Flug über Lufthansa.com gebucht, jetzt völlig unabhängig davon über booking.com ein Hotel gebucht.
Kurz nach Hotelbuchung von lufthansa.com ebendiesen Sicherungsschein bekommen, zugesandt an meine bei booking.com verwendete Adresse. Woher weiß Lufthansa von Hotelbuchung auf Booking.com, bzw. Booking.com von meiner Flugbuchung??!?!?!? Völliges Rätsel.
Evtl. über Miles&More?
Hast du evtl. deine Handy-App mit dieser Email-Adresse angelegt oder dich mal damit eingeloggt?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!