Danke burton_ ich kann deine Prägnanz gar nicht angemessen feiern ...
@Reiseamazone1970
Mir ist offen gestanden wurscht was für ein Bild du dir machst von mir.
Ich muss dir ständig widersprechen, weil du über Ansprüche schwadronierst die so nun einmal nicht bestehen auch wenn sie in gewissem Kontext evtl. erstreitbar wären.
Dann fabulierst du von Erfahrung und deinem tollen Anwalt, der - wie könnte´s anders sein?! - auch deine groteskesten Forderungen durchsetzt, und schließlich und endlich beharrst du auf einem Transfer, der hier nun einmal nicht in der Form (Hotels abklappern von HRG bis RMF) gegeben ist.
Was im beschriebenen Fall passiert ist ein "Zwischenstop" und ein solcher ist auf einem Direktflug nun mal kein Kündigungsgrund.
Sicher kann man mit dem Veranstalter verhandeln mit dem Ziel, einen Rücktritt zu erwirken wegen dieses Anlasses, aber so in Marmor gemeisselt wie du es darstellst ist das nun einmal nicht.
Dass du deine falschen Vorträge dann auch noch mit Herablassung und der ständigen Betonung deiner Erfahrung und Aufrichtigkeit würzt geht mir - mit Verlaub! - zuweilen einfach mächtig auf den Zeiger.
Leider passiert das nicht zum ersten Mal, dass du mit unglaublicher Verve Binsenweisheiten verteidigst. Das werde ich auch in Zukunft nicht unwidersprochen hinnehmen, verlass dich drauf.
@HABERLING
Wie so oft wenn es um´s Recht geht sind Details wichtig. Eine Reisepreisminderung kann in Betracht kommen, wenn sich der Aufenthalt des Pauschalreisegastes durch die geänderte Anreise erheblich verkürzt. Auch ein Kompensationsanspruch gem. VO(EG)261/04 kann gegeben sein. Nur "selbstverständlich hat der Reisende die Möglichkeit zur Kündigung" ist nun mal leider eine nicht zutreffende Aussage, auch wenn die Amazone da nochmal 3 Seiten lang drauf besteht und ihr Schwert für den entrechteten Pauschalreisenden führt ...