• girly895222
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    geschrieben 1547544227445

    Eine Zustelladresse in Deutschland ist nicht mehr gegeben. Die Adresse in Hamburg und Telefonnummer existieren nicht mehr bzw. sind totgeschaltet.

    girly89
  • vonschmeling
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    geschrieben 1547546795521 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das Honorar des Anwalts bemisst sich am Streitwert, natürlich ist es unabhängig von einem Erfolg zu entrichten.

    Die Landezeit wird mit 23:15 Uhr angegeben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • girly895222
    Dabei seit: 1329782400000
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    geschrieben 1547551157062

    @vonschmeling

    Danke für die Auskunft.

    Der Streitwert läge bei insgesamt 800,Euro

    girly89
  • vonschmeling
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    geschrieben 1547553362537 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das ist aber nur die Basis für das Honorar, das der hiesige Anwalt verlangt. Selbst wenn du in D ziemlich mühelos ein vollstreckbares Urteil erlangst muss für die tatsächliche Vollstreckung noch in Tunesien deine Interessen gegenüber dem Luftverkehrsunternehmen durchsetzen, sonst bleibst du auf deinen Anwalts- und Gerichtskosten auch noch sitzen.

    Meine ganz persönliche Meinung:

    Wenn flightright die Beitreibung nicht verfolgen möchte ist das Unterfangen viel zu kostenintensiv und risikoreich. Ich würde daher von einer Verfolgung des Anspruches absehen.

    Du kannst ja mal unverbindlich bei Diekmann die Konditionen erfragen, wer weiß vielleicht sieht der den Sachstand anders ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • girly895222
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    geschrieben 1547554158671

    Wie ist es überhaupt möglich, in Europa und in Deutschland Flugzeuge von Nouvelair landen zu lassen, ohne das eine Kontaktadresse in Europa besteht.

    Für Forderungen (Jetzt aus Flugverspätungen) ist es ja unmöglich seine Forderungen durchzusetzen. wenn die Airline postalisch nicht zu erreichen ist.

    Mahnbescheide können nicht zugestellt werden, und dadurch auch nicht vollstreckt werden.

    Es kann doch nicht sein, das in Europa keine Postadresse vorliegt und alles über Tunesien (Monastir) laufen muss.

    Am Standort in Monastir reagiert die Airline nicht auf Anrufe, Briefe oder Email wegen Ansprüche durch Verspätungen.

    Welches Amt ist eigentlich für Freigabe von Landungen und Starts in Deutschland zuständig?

    Diese müssten doch Adressen aus dem europäischem Raum haben oder?

    Da müssten die Politiker mal nachhaken.

    Auch die Verbraucherinformation müsste sich dieses Thema mal annehmen.

    180 Passagiere aus dem verspäteten Flug haben keine Möglichkeit an die ihr zustehende Entschädigung in Höhe von je 400,-- Euro zu kommen.

    Wird damit nicht gültiges EU-Recht unterlaufen.

    Das ganze riecht nach Vorsatz.

    girly89
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1547559946129

    Und welche Art von "Vorsatz" schwebt dir da vor?

    Etwa eine vorsätzliche Verspätung um teutonische Touris ein bisschen aufzumischen? Sorry, aber lass mal die Kirche im Dorf!

    Natürlich haben die Fluggäste Möglichkeiten ihre Ansprüche geltend zu machen, nämlich genau dieselben wie in vielen anderen Ländern auch: Mittels Risikoübernahme und anwaltlicher Unterstützung.

    Zuständig für die Erteilung von Start- und Landerechten in Deutschland ist da LBA in Braunschweik. Du kannst dich ja mal dort beschweren.

    Die Politik und die Verbraucherschützer werden dir jedenfalls nicht weiterhelfen.

    Tatsächlich herrschen eben nicht überall auf der Welt so plüschige Unterstützungsmöglichkeiten für Fluggäste wie in Deutschland, girly.

    Wenn hier ein Unternehmer auf Zahlung klagt muss er auch erst in Vorleistung gehen (sofern er keine Rechtsschutzversicherung hat, die ggf. eintritt) um seine Interessen zu verfolgen. Ich kenne diverse kleine Unternehmen, die wegen der geringen Erfolgssaussichten und der endlosen Dauer von Gerichtsverhandlungen hierzulande auch fünfstellige Forderungsbeträge einfach abschreiben. Entweder ist der Gläubiger dann schon insolvent oder es läuft auf einen grottigen Vergleich hinaus, bei dem unterm Strich keine nennenswerte Summe übrigbleibt.

    Du brauchst dich also nicht zu bemitleiden, entweder ergreifst du mutige Maßnahmen oder lässt die Sache auf sich beruhen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • girly895222
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    geschrieben 1547567935190

    @vonschmeling : Ich finde es schon eigenartig, dass man Nouvelair in Europa nicht postalisch nicht erreichen kann.

    Aber ich habe mich jetzt im Netz kundig gemacht über Kanzleien die Forderungen für Flugrechte vertreten.

    Nach Abrechnungsmodus für Anwälte komme ich auf ca. 700,- Euro Gesamt-Kosten, wenn es bis zum Gerichtsverfahren

    kommen sollte.

    Ich werde nach anwaltlicher Rücksprache mit der Kanzlei, dann einen Auftrag erteilen.

    Mal sehen, was sich daraus ergibt.

    Und nur mal so zum Verständnis, ich bemitleidige mich nicht selbst.

    girly89
  • vonschmeling
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    geschrieben 1547570975340

    Wie kommst du denn auf den Betrag?

    Und nochmal: Es ist mit der Vorverauslagung der hiesigen Anwalts- und Gerichtskosten nicht getan, es muss auch noch jemand in Tunesien tätig werden. Die Honorare werden abweichend zu der hier üblichen Vorgehensweise frei verhandelt mit dem Antragsteller.

    Es gibt zwar ein Rechtshilfeabkommen, das nützt aber für einen Fall wie den deinen nichts.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • girly895222
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    geschrieben 1547602990716

    @vonschmeling Die Gesamtkosten ergeben sich aus dem Streitwert.

    Die Kosten für einen externen Anwalt in Tunesien kommen hinzu.

    girly89
  • HABERLING
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    geschrieben 1547615392284

    Eine seriöse Beratung wird dir folgendes mitteilen: Aufgrund der aktuellen Lage der Fluggesellschaft können wir leider keine Ansprüche entgegennehmen.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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