• girly895222
    Dabei seit: 1329782400000
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    geschrieben 1547623755110

    @HABERLING

    Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass bei Flugverspätungen sämtliche europäische und auch andere weltweit operierende Flug-Gesellschaften haftbar gemacht werden können und auch zahlen, wenn die Flüge von einem europäischem Flughafen abgehen.

    Aber ich warte jetzt erstmal das Gespräch mit der Kanzlei ab.

    Und es soll sich ja auch etwas ändern per Gesetz, dass Fluggesellschaften bei Verspätungen schneller zahlen und vielohne Komplikationen die Entschädigung zahlen müssen.

    Aber ich habe ja auch drei Jahre zeit, ehe meine Ansprüche verjähren.

    Ich lass mir deswegen keine grauen Haare wachsen.

    Entschädigung wäre schön gewesen. Bei mir war diese gravierende Verspätung das erste Mal.

    Aber ich werde weiter berichten, wie die Sache läuft oder ausgegangen ist. Auch für die Zukunft evtl. für andere Voris interessant.

    Danke nochmal.

    Ich mache hier erstmal Schluss.

    girly89
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1547624170016 , zuletzt editiert von HABERLING

    Es wäre auf alle Fälle interessant wie es weitergeht. :blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1547630009790

    Deine Honorarberechnungen sind zumindest vage, und die ersten 200 Tacken sind schon nach der Beratung futsch.

    Wir nennen so etwas gutes Geld schlechtem hinterherwerfen, aber muss am Ende jeder selbst wissen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • girly895222
    Dabei seit: 1329782400000
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    geschrieben 1547636886092

    Du musst wohl immer das letzte Wort haben. Und die Honorarrechnung bezieht sich auf den Streitwert einschließlich evtl. Gerichtsgebühren.

    Und wie und für was ich mein Geld ausgebe ist schließlich meine Sache...

    Aber ich gehe jetzt einen anderen Weg. Es führen ja mehrere Wege letztendlich zum Ziel.

    Einen schönen Tag allen noch, auch ohne den Versuch nachtreten.

    girly89
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1547641163518

    So langsam reicht´s mir girly, ich muss mich von dir nicht von der Seite anmachen lassen!

    Ich weiß zufällig sehr genau wie sich ein Anwaltshonorar errechnet, nur so für´s Protokoll, daher wundere ich mich auch über das Ergebnis, zu dem du gelangst.

    Selbstverständlich kannst du deine Kohle meinethalben zum Anzünden von Geburtstagskerzen benutzen, allerdings gibt´s hier sicherlich stille Leser, die sich ebenfalls mit dem Gedanken an eine Einrede tragen und nicht auf falschen Infos oder flausigen Vorstellungen von den Abläufen sitzen bleiben sollten. Mit "Nachtreten" hat das nicht das Geringste zu tun, du hast gefragt, ich habe geantwortet.

    Offenbar gefielen dir die Antworten nicht, das ist aber kein Grund völlig unangemessen auszuteilen.

    Allein deine Frage, ob man das Anwaltshonorar nur oder erst im Erfolgsfalle bezahlen muss lässt nicht unbedingt vermuten, dass du über nennenswerte Erfahrung mit der Materie verfügst.

    Also geh du den dir liebsamen Weg und mach dir vielleicht mal Gedanken, was den Sinn und Zweck eines Austausches auf Foreneben ausmacht.

    Für alle, die an fundierten Infos zum Thema Interesse haben:

    Beschweren kann man sich beispielsweise tatsächlich beim Luftfahrtbundesamt (klick!), es setzt zwar keine Forderungen durch, kann aber im Rahmen seiner Einhaltungsaufsicht über die Vorschriften ggf. Sanktionen gegen das LVU verhängen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • girly895222
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    geschrieben 1547642228319 , zuletzt editiert von girly895222

    Zur Info

    Ich habe meine Forderungen gegenüber Nouvelair nach einem Telefongespräch mit einem Mitarbeiter des Bundesluftfahrtamt in Braunschweig an das

    Bundesamt für Justiz- Schlichtungsstelle Luftverkehr in Bonn abgeschickt

    Formulare und Bevollmächtigung sind auf Seiten der Schlichtungsstelle zum herunterladen.

    Unterlagen über Flüge, Rechnung und Bordkarten als Kopie beigefügt und an die Schlichtungsstelle versandt.

    Nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter der Schlichtungsstelle Luftverkehr in Bonn ist von dieser Stelle schon mehrmals Leuten geholfen worden.

    Schlichtungsstelle im Bundesamt für Justiz in Bonn Telefon-Nr. 0228-99410120

    girly89
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1547660898063

    Immer gerne, girly ... :grimacing::expressionless:

    Die gegenständliche Schlichtungsstelle kann bei berechtigten Ansprüchen gegenüber Luftverkehrsunternehmen angerufen werden, die sich keiner privatrechtlichen Organisation (z.B. der SÖP) angeschlossen haben.

    Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass eine Ablehnung der Forderung nach Geltendmachung bei der Fluggesellschaft vorliegt.

    (Soweit erkennbar ist das in der Causa girly noch nicht erfolgt?!)

    Auch für die Schlichtung des BfJ gilt:

    Ansprüche werden nicht gerichtlich durchgesetzt, kommt keine Einigung zustande gilt die Schlichtung als gescheitert und bleibt dem Fluggast nur noch der Weg über eigenmächtige privatrechtliche Initiativen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • girly895222
    Dabei seit: 1329782400000
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    geschrieben 1547696630854

    Die Geltendmachung der Forderung ist ja durch Flightright erfolgt. Oder?

    Auf Schriftverkehr von Flightright an Nouvelair mit Fristsetzung wurde nicht reagiert.

    girly89
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1547716593716

    Wenn es einen Schriftverkehr ohne Resonanz gab dürften die Kriterien erfüllt sein. Das ging nur aus deiner bisherigen Schilderung nicht hervor.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • girly895222
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    geschrieben 1547718833818 , zuletzt editiert von girly895222

    Der Schriftverkehr lief von Fighright mit Nouvelair per E-mail.

    Ich habe mehrere Informationen über den Stand der Forderungen erhalten von Filghtright erhalten.

    Unter anderen , dass die Airline auf den Schriftverkehr, auch auf eine Fristsetzung nach dreimaliger Aufforderung , nicht reagiert.

    Ich glaube, damit habe ich die Voraussetzungen erfüllt, dass sich die Schlichtungsstelle darum kümmern kann.

    Den Schriftverkehr, den ich von Flightright per Email bekommen habe, habe ich in Kopie bei den Anträgen beigelegt.

    Mehr konnte ich nicht tun.

    girly89
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