• HC-Mitglied2421491
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    geschrieben 1530735480820

    @frankenstephan sagte:

    Flugvorverlegung (Hin) und Flugverspätung (Rück), finde deinen Fehler traveler737 :wink:

    @frankenstephan, na, dann such mal lieber Deinen Fehler. Ich habe weder von Flugvorverlegung (Hin) noch Flugverspätung (Rück) geredet, sondern erklärt, dass eine pauschale Aussage, wie sie hier getroffen worden ist ("VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind."), insbesondere angesichts der hier geschilderten zahlreichen Fälle unsinnig ist - und im Übrigen auch zu erheblicher Verunsicherung bei den Betroffenen führt, wie Du allein anhand der umgehend darauf erfolgten Reaktion eines Betroffenen sehen kannst:

    @der-teppichflieger sagte:

    Für 24 Stunden auf dem Flughafen Hannover, ohne Info wie es weiter geht. Dann mit der Information keine Flüge nach Teneriffa in den nächsten Tagen möglich, sollte der Reiseveranstalter den Schaden regulieren.

    Darauf habe ich reagiert.

  • Frankenstephan
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    geschrieben 1530735854322 , zuletzt editiert von Frankenstephan

    Lies mal den Beitrag von christina88hh von 19.36 Uhr (Punkt 1 ist ganz wichtig :-) ), dann denn folgenden Beitrag von vonschmeling. Lese auch mal die 261/04 durch, dann wirst du vielleicht merken, dass die Aussage von vonschmeling richtig ist.

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • Kourion
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    geschrieben 1530736884630 , zuletzt editiert von Kourion

    @Traveler737

    :question: christina88hh beschreibt die Lage. vonschmeling antwortet direkt:

    VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind.

    Es ist folglich keine unsinnige oder pauschale Aussage. Sollte eigentlich jeder verstehen können.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HC-Mitglied2421491
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    geschrieben 1530737101856

    @Frankenstephan, Zitat aus Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen:

    "Das Ärgernis und die Unannehmlichkeiten, die den Fluggästen durch die Annullierung von Flügen entstehen, sollten ebenfalls verringert werden. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass die Luftfahrtunternehmen veranlasst werden, die Fluggäste vor der planmäßigen Abflugzeit über Annullierungen zu unterrichten und ihnen darüber hinaus eine zumutbare anderweitige Beförderung anzubieten, so dass die Fluggäste umdisponieren können. Andernfalls sollten die Luftfahrtunternehmen den Fluggästen einen Ausgleich leisten und auch eine angemessene Betreuung anbieten, es sei denn, die Annullierung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären."

    Der Entschädigungs-Anspruch wird insbesondere in Art. 5 (Annullierung), Art. 6 (Verspätung) sowie in Art. 7, Art. 8 und Art. 9 geregelt.

  • HC-Mitglied2421491
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    geschrieben 1530737353912

    @kourion sagte:

    Es ist folglich keine unsinnige oder pauschale Aussage. Sollte eigentlich jeder verstehen können.

    @kourion, wie Du anhand der Reaktion von Der Teppichflieger gesehen hast, ist dies nicht so.

  • Frankenstephan
    Dabei seit: 1119312000000
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    geschrieben 1530737502028 , zuletzt editiert von Frankenstephan

    Wunderbar Traveler737 der Text aus 261/04, es gab aber lt. Aussage von christina weder eine Annullierung (!) noch eine Verspätung (!) beim Hinflug.

    Von daher nochmal für dich: Für Flüge die vorverlegt werden kann man aus 261/04 keine Ansprüche herleiten.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1530737766108 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @traveler737 sagte:

    Unsinn!!! Die VO(EG)261/04 unterscheidet nicht zwischen Hinflug und Rückflug!!!

    Auch nicht zwischen Verspätung und Verfrühung, Schlauwi? :smirk:

    Wäre mir neu, dass für einen vorverlegten Flug - abgesehen von Streichungen! - Ansprüche gem. VO(EG)261/04 geltend gemacht werden können ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • christina88hh
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    geschrieben 1530737933729

    Also der ursprüngliche Hinflug am 18.06.18 wurde annuliert, und daraufhin wurden wir dann von der Olympus auf einen Flug am 17.06.18 gesetzt. Das haben wir 7 Tage vorher erfahren. Demnach gibt es keine Ansprüche, habe ich das nun richtig verstanden ?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1530737969900

    Sorry, Frankenstephan - fresh-up vergeigt ... :confused:

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  • HC-Mitglied2421491
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    geschrieben 1530738001308

    @frankenstephan sagte:

    Lese mal die 261/04 durch, dann wirst du vielleicht merken, dass die Aussage von vonschmeling richtig ist.

    @Frankenstephan, das war Deine ursprüngliche Aussage, bevor Du sie ergänzt hast. Entsprechend habe ich Dich über die VO aufgeklärt.

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