• Dirk-1708
    Dabei seit: 1230681600000
    Beiträge: 2031
    geschrieben 1148247932000

    @'salvamor41' sagte:

    Eben! Es geht nämlich nicht nicht darum, ob der Flug stattfindet bzw. verlegt wurde, sondern um die Überbuchungspolitik der Fluglinien. Die wollen wissen, wieviele Passagiere wirklich erscheinen werden bzw. wieviele No-Shows zu erwarten sind.

    Warum sollte man sonst dort anrufen müssen?

    Sorry Salvamor..... im Bereich der Charterflieger, bei denen man bei einem Einzelplatzverkauf auch rückbestätigen muss, ist das was Du schreibst schlichtweg Blödsinn...! :laughing: :rofl:

    Die "Rückbestätigung" ist eine Bandansage mit den genauen Abflugzeiten, mehr nicht.....! Und welcher Passagier (event Single, event. Familienvater) denn da nun angerufen hat wissen die Airlines nicht, ergo ist es auch nicht möglich zu wissen wieviele Passagiere erscheinen werden.

    Nicht hinter jedem Busch lauert ein **********.......! Auch nicht im Bereich der Fliegerei.... ;)

    Gruß Dirk

    Mit einem leeren Kopf nickt es sich leichter.
  • iser
    Dabei seit: 1140220800000
    Beiträge: 715
    geschrieben 1148249566000

    @Dirk

    Stimmt,ich bin wirklich schon oft geflogen und eine "Rückbestätigung" ist Unsinn. Es läuft wirklich nur eine bandansage und die ist zur Information ob sich der Flug verschoben hat.Wenn Du Dich vor dem Abflug übers Internet kundig machst brauchst du nicht anzurufen.

    Gruss

    Resi

    Immer mehr Senioren verschwinden im Internet weil sie aus Versehen Alt und Entfernen drücken
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 4964
    geschrieben 1148251961000

    @'Dirk-B.' sagte:

    Sorry Salvamor..... im Bereich der Charterflieger, bei denen man bei einem Einzelplatzverkauf auch rückbestätigen muss, ist das was Du schreibst schlichtweg Blödsinn...! :laughing: :rofl:

    Die "Rückbestätigung" ist eine Bandansage mit den genauen Abflugzeiten, mehr nicht.....! Und welcher Passagier (event Single, event. Familienvater) denn da nun angerufen hat wissen die Airlines nicht, ergo ist es auch nicht möglich zu wissen wieviele Passagiere erscheinen werden.

    Nicht hinter jedem Busch lauert ein **********.......! Auch nicht im Bereich der Fliegerei.... ;)

    @ Dirk-B.

    Es kann ja sein, daß das bei den Charterfliegern so abläuft, wie Du es geschildert hast. Aber bei der Ausgangsfrage ging es um Royal Brunei und Bangkok Airways, und das sind nun mal Linienflieger. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

    Nicht jeder User des HC-Forums verreist pauschal.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • exodos
    Dabei seit: 1117929600000
    Beiträge: 451
    geschrieben 1148252441000

    Ich kann da salvamor41 nur zustimmen. Bei Linienfliegern ist es sehr empfehlenswert anzurufen, denn bei einigen ist es auch so geregelt, dass wenn man nicht anruft, dass dann der Platz an jemanden auf der Warteliste zugute kommt und man selbst blöd da sitzt und nicht von der Stelle kommt. :|

  • Heiko Müller
    Dabei seit: 1074384000000
    Beiträge: 1162
    geschrieben 1148265930000

    Hallo,

    habe folgenden Text eben zun dem Thema im Netz gefunden...paßt hier sicherlich gut rein...

    Rückflug vorgezogen – Fluglinie haftet

    Verpassen Passagiere ihren Rückflug, weil dieser „erheblich“ vorverlegt wurde, dann gilt zunächst: Bei Pauschalreisen muss der Reiseveranstalter seine Gäste darüber informieren, sonst haftet er für entstehende Schäden. Und auch bei Nur-Flug-Buchungen sind Passagiere ganz gut abgesichert, wie folgender Fall belegt.

    Ein Rückflug wurde um siebeneinhalb Stunden vorgezogen, von 14.30 Uhr am Nachmittag auf 8 Uhr morgens. Eine Frau verpasste deshalb ihre Maschine, kaufte sich ein Ersatzticket und verlangte den Preis dafür – 412,50 Euro – von der Fluggesellschaft zurück.

    Zu Recht, wie die Richter urteilten. Zwischen der Reisenden und der Fluggesellschaft sei ein „Luftbeförderungsvertrag“ zustande gekommen. Diesen habe die Gesellschaft wegen der „erheblichen“ Flugzeitenänderung aber nicht erfüllen können. Der Fluggast müsse diese Verschiebung nicht hinnehmen.

    Kurzinfo:

    Bei Pauschalreisen muss der Reiseveranstalter seine Gäste darüber informieren wenn ein Flug "erheblich" vorverlegt wird sonst haftet er für entstehende Schäden.

    Die Gesellschaft versuchte in diesem Verfahren, der Passagierin eine Mitschuld anzulasten. Denn die Frau habe es versäumt, ihren Flug rückbestätigen zu lassen. Hier halten sich die Juristen aber an die herrschende Meinung und belehren die Fluggesellschaft: Sinn und Zweck einer Rückbestätigung sei es nur, die Auslastung der Flugzeuge besser planen zu können.

    Die Richter weiter: „Die Rückbestätigung hat nicht die Funktion, vertraglich zugesagte Flüge aus wirtschaftlichen Gründen zeitlich anders zu gestalten“ – mit anderen Worten: Flugzeiten einfach hin- und her zu schieben, weil es der Fluggesellschaft gerade in den Kram passt.

    Im Übrigen gilt: Sich Flüge rückbestätigen zu lassen, ist eine freiwillige Angelegenheit. Kein Passagier ist dazu verpflichtet – weder bei Linien- noch bei Urlaubs- oder Charter-Flügen (AG Düsseldorf, Az.: 28 C 14629/04).

    "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién
  • Dirk-1708
    Dabei seit: 1230681600000
    Beiträge: 2031
    geschrieben 1148269970000

    @'salvamor41' sagte:

    @ Dirk-B.

    Es kann ja sein, daß das bei den Charterfliegern so abläuft, wie Du es geschildert hast. Aber bei der Ausgangsfrage ging es um Royal Brunei und Bangkok Airways, und das sind nun mal Linienflieger. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

    Nicht jeder User des HC-Forums verreist pauschal.

    @Salvamor

    Richtig erkannt, ich schrieb von den Charterfliegern! Aber schriebst nicht Du von der "Überbuchungspolitik der Fluglinien" ? Da war nichts zu lesen von Royal Brunei oder Bangkok Airways und somit pauschalisierst Du, was hier völlig fehl am Platz ist. Möglicherweise habe ich Dich aber auch einfach missverstanden.

    Vielleicht ist doch der im Vorteil, der sich klar und deutlich ausdrückt...... ;)

    Ach nochwas..... Nicht jeder der Charter fliegt ist gleich ein Pauschaltourist. ;)

    Mit einem leeren Kopf nickt es sich leichter.
  • Woody_
    Dabei seit: 1083456000000
    Beiträge: 9960
    geschrieben 1150996489000

    Also ich konnte die Rückbestätigung vom Hotel aus machen lassen(für den Flug Samui- BKK mit Bankok Airways).Die haben mir dann so ein Zettel gegeben ,wo alles draufstand:Den Namen der Dame mit der telefoniert wurde,Abflugzeit,Kürzel des Fluges usw...

    Eine Bandansage war also nicht.

  • jo-joma
    Dabei seit: 1126828800000
    Beiträge: 2959
    geschrieben 1151000038000

    @'jo-joma' sagte:

    Also, wir machen eigentlich auch immer eine "Reconfirmation", ganz egal, wo wir unterwegs sind. Ob nun Amerika oder Asien.

    Ist einfach ein sichereres Gefühl, zu reisen.

    Manches Mal wars auch schon wirklich bitter notwendig gewesen.

    Diese meiste Zeit allerdings- das muß ich zugeben- wars überflüssig.

    Ich denke generell, schaden kanns nicht! ;)

    jo-joma

    Hallo,

    ich stehe immer noch zu meiner Aussage (s.o.) v. 18.5.

    Ich muss allerdings ergänzen, dass die Rückbestätigungen nur überflüssig waren, wenn wir eine Pauschalreise hatten (zBsp. 2 Wochen Mallorca mit Tui oder so).

    Da wir aber auch manchmal "nicht pauschal reisen", habe ich -wenn ich eine Reconfirmation machte- auch nie nur eine Bandansage gehört sondern immer eine Person der Fluggesellschaft.

    Insofern stimmt das schon, was hier über Linienflieger und die Rückbestätigungen gesagt wurde.

    Past cruises: HCL, AIDA, QM2 u. QVictoria, NCL, Royal Caribbean, Carnival, Princess, Costa, Celebrity, MSC *** so far cruises in 2018/2019: NCL, Cunard, Royal Caribbean, Cunard***
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!