Hallo Lousitana,
wenn Du fliegen willst, bleibt nur Finger weg von einer Rückbuchung.
Das von Dir genannte Urteil hatte folgenden Hintergrund: Damals gab es als einzige Möglichkeit, bei der Zahlung Gebühren zu vermeiden, nur die in Deutschland wenig verbreitete und schwer erhältliche Visa electron Card.
Nach dem Urteil hat Ryanair (als Unternehmen der Justiz oft um Längen voraus) sofort auf Mastercard-Kreditkarte umgestellt. Um aber Einnahmeverluste zu vermeiden, mit der Einschränkung, dass nur Mastercard Prepaid-Kreditkarten zur kostenlosen Verwendung zugelassen sind.
Und hat damit Details des Urteils erfüllt. Gegen die trickreiche Gestaltung müsste wieder jemand klagen. Aber dann kann niemand behaupten, Mastercard sei in Deutschland nicht weit verbreitet.
Bis dahin gilt für Dich: Nicht ärgern - buchen - zahlen - fliegen - oder klagen
Gruß privacy