• wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1521877399642

    Mag sein das du Recht hast, will ich dir auch nicht absprechen, aber-

    das Auto ist ja nicht gestanden, da es nicht herausgegeben wurde hätte es auch weitervermietet werden koennen.

    Wie auch immer, die KK wurde belastet für eine nicht erhaltene Leistung.

    Ich würde versuchen, mit demjenigen der die KK belastet hat, Kontakt aufzunehmen, versuchen die Sachlage zu schildern und vlt auf Kulanz zu hoffen.

    Versuch macht Kluch.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • rumsstein
    Dabei seit: 1375574400000
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    geschrieben 1521878932609

    Ja, sicher macht es das, wiener-michl. Da sollte man allerdings nicht martialisch mit Hebeln dran gehen, sondern ganz bescheiden auf Unkenntnis und alte Leute blah blah plädieren. Das mit dem Weitervermieten wäre vielleicht ein Ansatz für eine Klage - ich bin kein Volljurist - aber beweise mal, dass das Auto weitervermietet wurde. In diesem Fall denke ich, dass dann zu diesem Zeitpunkt alle anderen Fahrzeuge der Station vermietet sein mussten, um diesen Ansatz anzubringen. Ob sich der Aufwand an Beweisführung lohnt?

    Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben. (Alexander Freiherr von Humboldt)
  • Ponta Delgada
    Dabei seit: 1321574400000
    Beiträge: 712
    geschrieben 1521884041919 , zuletzt editiert von Ponta Delgada

    Vielleicht sollte man hier besser zumachen, zumal es dafür das Ryanair Forum gibt. Ausserdem ist der Threadtitel unzutreffend, weil jemand es nicht schafft, die "Klüsen" aufzumachen und die AGBs richtig zu lesen.

    Unabhängig davon gibt es diese weit verbreitete Regelungen ja nicht erst seit gestern.

    Oktober 2023: Aida-KF Zentrales Mittelmeer, Februar 2024: Lanzarote
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