• sweet21186
    Dabei seit: 1181433600000
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    geschrieben 1248124294000

    Jetzt gerade habe ich noch folgendes Zitat gesehen:

    WENN SIE IHRE BUCHUNG NICHT PRÜFEN KÖNNEN UND EINE FEHLERMELDUNG ERSCHEINT: Dies bedeutet, dass die Zahlung durch die Bank nicht bestätigt wurde und die Flüge storniert wurden.

    Mein Konto war aber immer gedeckt! Sie konnten zu jederzeit abbuchen.. Das komische ist aber auch, das ich wirklich nicht mal Buchung bearbeiten anklicken kann... der sagt wirklich er findet nix dazu..

    Mist :O(

    Ganz liebe Grüße.. die Jacqué
  • kalkerjunge
    Dabei seit: 1249084800000
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    geschrieben 1253274563000

    Hallo, ich habe 2 Flüge nach London gebucht, 2 Tage nach Buchung wollte Ryainair schon abbuchen, allerdings hatte ich zu diesem Zeitpunkt kein Geld auf dem Konto.

    Dann kam diese Email, ist der Flug jetzt ganz gecancelled, weil erreichen kann ich bei Ryainair auch niemanden.

    Dear Customer,

    Ryanair has received a chargeback from your issuing bank regarding the ELV payment made for the below flight booking - confirmation number ******

    Due to this chargeback your below reservation has now been CANCELLED.

    To rebook new flights please visit www.ryanair.com or contact our German call centre on

    0900 116 0500 (calls cost 62c per minute mobile charges may vary/only accessible within Germany)

    Die Nummer funktioniert nicht.

  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1253275415000

    kalkerjunge,

    Ja - Dein Flug ist gecancelt.

    Falls du am Telefon niemanden erreichst versuche im Internet über www.ryanair.com neue Flüge zu buchen.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • kalkerjunge
    Dabei seit: 1249084800000
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    geschrieben 1253275709000

    Alles klar, danke.

    Kommen denn noch entschädigungskosten auf mich zu?

    Gruß

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1253277033000

    Möglicherweise, bzw. sicher die Rücklastgebühren.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1253280949000

    So einfach ist die Sachlage nunmal nicht. Eine Airline muß einem Kunden die Gelegenheit geben, bei einer fehlgeschlagenen Zahlungsanforderung (Lastschrift, Kreditkarte) auf Anforderung den Betrag nachzuzahlen.

    Die Flugbuchung darf bis zu dem Zeitpunkt, wo der Kunde der Aufforderung in einem angemessenen Zeitrahmen nicht nachkommt, keineswegs storniert werden.

    Das Landgericht Dortmund hat die Germanwings deshalb noch zusätzlich zur Zahlung von  Schadensersatz verurteilt. 

    Urteil des Landgerichts Dortmund vom 15.05.2009 (Az. 8 O 400/08) – nicht rechtskräftig

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1253288346000

    Na dann wäre doch spannend zu erfahren, wie es das zuständige Gericht in Dublin sieht. ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1253289142000

    Warum? Die Airline vermutet doch, sie könnte noch Gebühren beim Fluggast anfordern. Da müssen sie schon hier klagen. ;)

    Für die eigene Klageeinreichung und dem erlaubten Gerichtsstand gibt es ebenfalls neu ein aktuelles Urteil, Az: C-204/08 des EU-Gerichtshofs:

    "Der EuGH urteilte nun sehr verbraucher- und kundenfreundlich, dass die einzigen Orte, die eine nahe Verbindung zu den Dienstleistungen der Fluggesellschaft aufweisen,

    der Ort des Abflugs und der Ort der Ankunft

    des Flugzeugs sind. Unter den Begriffen „Ort des Abflugs“ und „Ort derAnkunft“ sind nach dem EuGH die Orte zu verstehen, die in der Buchungsbestätigung des Fluges genannt und vereinbart wurden. Details

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1253290490000

    @privacy sagte:

    So einfach ist die Sachlage nunmal nicht. Eine Airline muß einem Kunden die Gelegenheit geben, bei einer fehlgeschlagenen Zahlungsanforderung (Lastschrift, Kreditkarte) auf Anforderung den Betrag nachzuzahlen.

    Die Flugbuchung darf bis zu dem Zeitpunkt, wo der Kunde der Aufforderung in einem angemessenen Zeitrahmen nicht nachkommt, keineswegs storniert werden.

    Das Landgericht Dortmund hat die Germanwings deshalb noch zusätzlich zur Zahlung von  Schadensersatz verurteilt. 

    Urteil des Landgerichts Dortmund vom 15.05.2009 (Az. 8 O 400/08) – nicht rechtskräftig

     

    Und was soll kalkerjunge damit anfangen ?

    Ist doch graue Theorie.

    Fakt ist das er eine Mail von Ryanair bekam und darin stand

    "Due to this chargeback your below reservation has now been CANCELLED."

    Und das bedeutet für ihn das sein Flug ohne ihn statt findet und er einen neuen buchen muß.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1253291469000

    Was er damit anfängt? Wer weiß das schon? Er hat gefragt und so sieht es aktuell aus.

    Und wenn nicht er, andere werden schon wissen, was man mit der Info anfangen könnte. Im konkreten Fall ging es um über 2000 Euro. Spätestens dann ist es gut zu wissen, welche Möglichkeiten man hat - zumindest theoretisch ;)

    Gruß privacy

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