• REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1664745514984 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Der Punkt von vs, um den es bei dieser ganze Geschichte und der daraus resultierenden Gesetzgebung eigentlich geht, ist natürlich untergegangen: welcher Schaden ist denn entstanden, der ausgeglichen werden soll.

    Ich ticke hier vielleicht anders, aber selbst wenn der Flug 3:10 Verspätung hat und mir kein Schaden, weder an meinem Eigentum noch an meiner Lebensfreude noch an meinem zarten Seelchen entstanden ist, dann sehe ich es bestenfalls als geierhaft an eine Entschädigung zu fordern. Für was denn bitte?

    Scheint leider ein beliebtes Hobby geworden zu sein...

    Und falls jemand denkt, ich habe was mit Ryanair: ich fliege nicht Ryanair.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1664746546299

    @elton57 sagte:

    Wäre die Verspätung 2:59, würde Ryanair ganz sicher nicht freiwillig zahlen;

    Natrürlich nicht, für welchen "Schaden" überhaupt?

    warum also soll ich als Pax auf einen mir gesetzlich zustehenden Anspruch verzichten, wenn die Verspätung 3:10 war?

    Vielleicht erscheint dir die Antwort nach einer eingehenden Reflexion der hier beigetragenen Argumente?

    Kein objektiver Schaden verursacht immense Mehrkosten und das Risiko wird auf alle Paxe verteilt über die Ticketpreise.

    Es ist ja gerade der Sinn eines solchen Anspruchs, die Airlines anzuregen, Verspätungen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, möglichst durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.

    Im "Verantwortungsbereich" liegen hydraulische Spackungen, Vogelschlag, Streiks des Personals oder gar von unterirdisch gebrieften Laod Agents verursachte Beschädigungen des Geräts!!! Wenn dir ein Wildschwein in die Mühle kachelt wäre das analog "Verantwortung des Fahrzeugführers". Was denkst du darüber?

    Da ist m.E. Rücksichtnahme auf die Airline, wenn es dann nicht klappt, nicht angebracht.

    Einfach mal alle Aspekte wirken lassen und dann nochmal urteilen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1665680898956

    Ryanair fährt Angebot in Berlin herunter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Monikasy
    Dabei seit: 1194480000000
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    geschrieben 1665915841105 , zuletzt editiert von Monikasy

    Ein Udate zum Thema Entschädigung. Die Entschädigung, welche ich wie von vonschmeling angeregt direkt auf der Ryanair Webseite (toller Tip - Danke) beantragt hatte und mit 6 Stunden Verspätung am Zielort ankam, wurde mit der Begründung außergewöhnlicher Umstände -Vogelschlag- verweigert. Dies müsste dann beim Landeanflug der aus Sofia kommenden Maschine passiert sein? Liege ich da richtig? Dazu würde passen, dass das Boarding abgebrochen wurde. Uns wurde nur mitgeteilt, dass es sich um technische Probleme handele.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1665925098975

    Vogelschlag exkulpiert in den meisten Fällen nicht. Ich würde daher widersprechen und eine Nachbesserungsfrist von 10 Tagen setzen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Monikasy
    Dabei seit: 1194480000000
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    geschrieben 1665932898173

    Danke vonschmeling, das habe ich soeben gemacht.

  • frarichter
    Dabei seit: 1184198400000
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    geschrieben 1675419355898

    Hallo, ich hätte mal eine Frage. Bei dem Ryanair-Hilfe Chat komm ich nicht weiter, die beantworten anscheinend keine speziellen Fragen, verlinken immer nur. Bin noch nie mit Ryanair geflogen und daher unsicher bei der Buchung.

    Wenn ich den regular- oder Plus-Tarif buche und mir die zugewiesenen Plätze nicht gefallen ( reisen mit 2 älteren Leuten, die nur deutsch sprechen und wollen daher zusammen sitzen), kann ich die dann im nächsten Schritt in kostenpflichtige Plätze ändern und selber aussuchen, oder muss dann im Nachhinein die ganze Buchung geändert werden? Theoretisch könnte man dann ja flexi plus buchen, aber da hab ich wieder nur 10 kg Gepäck und keine 20. 

    Und was ist, wenn ich plus- Tarif buche und am Ende dann doch keine 20kg Gepäck hab, sondern nur einen kleinen Trolley mit unter 10 kg, was passiert dann ? Trotzdem aufgeben, oder darf ich den Koffer selber mit in die Maschine nehmen?

    Wenn ich die Passagierdaten eingegeben hab und noch nicht abschließend auf kaufen/ buchen gedrückt hab, kann ich dann jederzeit zurück und anders auswählen?

    Vielen Dank für die Hilfe

  • HC-Mitglied2788355
    Dabei seit: 1673082865389
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    geschrieben 1675502009392 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2788355

    Bzgl. Sitzplätze kann ich dir nicht weiterhelfen, @frarichter .

    Aber beim Gepäck: den Trolley mit 10 kg müsstest du abgeben (wenn 20 kg Aufgabegepäck im Tarif enthalten sind), falls der Rollkoffer nicht auch Bestandteil des gebuchten Tarifs ist, oder extra dazu gebucht wurde.

    Ryanair (bzw. die beauftragten Dienstleister) ist da sehr konsequent und kassiert dann noch direkt am Gate vor dem Boarding ab.

    Dafür musste ich auch schon teures Lehrgeld bezahlen, weil ich mich auf eine (falsche) Aussage am Check In verlassen hatte.

  • Tk76
    Dabei seit: 1283990400000
    Beiträge: 77
    geschrieben 1675529503925

    Im Regular oder Flex Tarif sind bestimmte Sitzreihen verfügbar,die man sich selbst aussuchen kann.Diese kosten nix extra,da im Tarif inclusive.

    Solltest Du auf andere Sitzreihen ausweichen,die nicht inclusive sind,ist ein Aufpreis zu zahlen.

    Das ist aber alles bei den einzelnen Buchungsschritten ersichtlich.

  • peli4for
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    geschrieben 1676978032625

    @vanda13 sagte:

    Es kann Dir passieren, dass der Troley in ein besonderes Gestell muss. Damit werden die Abmaße kontrolliert. Wie er da rein passt ist egal, aber er muss passen. Da sind die meisten Mitarbeiter knallhart. Kann man die Räder und Füße abschrauben?

    Hallo,

    bei der Option "Priority und 2 Handgepäckstücke", darf also eine Tasche die breiter als 55 x 40 x 20 cm ist, aber auf 20 cm Breite gefalltet und mit einem Koffergurt fixiert wird, mitgenommen werden? Die tatsächliche Größe wäre also nicht größer als 55 x 40 x 20 cm.

    Alles andere wäre ja auch nicht sinnvoll, aber ich frage lieber nach.

    Gruß

    Peter

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