Ich habe den Sachverhalt verstanden. Ich wollte nur meine Erfahrung schildern, nach der bei Ryanair der zweite Vorname keine Rolle spielt. Bei der Buchung auf der Ryanairseite und in der App wird auch nur nach dem Vornamen (sing.) gefragt. Sofern auf dem Ausweis die Einträge auf der Bildseite von der Rückseite, dem maschinenlesbaren Teil, abweichen, sollten sie dies der Ausstellungsbehörde mitteilen. Sie dürften Anspruch auf einen neuen kostenlosen Ausweis haben, kann bei einer aktuelleren Laufzeit Geld sparen.
Ryanair Teil II
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geschrieben 1548711233985
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geschrieben 1548713641167
Die allgemeine Vorschrift lautet (vollkommen unabhängig vom Carrier!):
Die Namenangabe muss mit dem maschinenlesbaren Teil es Ausweisdokuments übereinstimmen.
Für den - zugegeben unwahrscheinlichen! - Fall der Verweigerung des Boardings möchtest du gerne persönlich garantieren, Oldie46?
Eine Änderung kostet i.d.R. maximal 60€, sofern sie nur ein Ticket betrifft.
Die Entscheidung darüber obliegt den Betroffenen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1548719918986
Habe mich mal wieder als Pensionär mit dem Ausweisrecht beschäftigt, Ein Blick ins Gesetz.......
Sofern der Ausweis vor 2010 ausgestellt wurde, steht nur ein Vorname in der maschinenlesbaren Zeile.
Mittlerweile gilt eine andere Regelung für den Eintrag der Vornamen, kann man bei der Austellung entscheiden. Dr. Google hilft gerne weiter.
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geschrieben 1548755097208 , zuletzt editiert von Oldie46
Habe mal eine Expertin dazu gefragt, der Ausweis scheint etwas älter zu sein. Überprüfen sie mal die Restlaufzeit und beantragen sie einen neuen Ausweis. Dann ist der Name auch in der maschinenlesbaren Zeile.
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geschrieben 1548757930527
Mei ... es geht nicht um die Passvorschriften sondern um die IATA Ticketvorschriften, Oldie46.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1548781311214
Die Passvorschriften wurden 2010 nach den Vorgaben der ICAO geändert. Daraus ergibt sich seitdem die Schreibweise im maschinenlesbaren Teil der Ausweispapiere. Da Ausweise 10 Jahre gültig sind sind noch ältere Papiere mit den damals gültigen Einträgen vorhanden. Von den Abläufen bei FR habe ich wenig Ahnung, bin im letzten Jahr bis vorgestern nur 41x in einen Ryanairflieger eingestiegen. Aus diesem Forum bin ich mit diesem Satz raus, die Rechthaberei nervt nur.
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geschrieben 1548786455112 , zuletzt editiert von vonschmeling
Auch nochmal für dich ganz persönlich, Oldie46:
Du hast jede Menge Erfahrung, also teile diese doch genau für den spezifischen Fall "zweiter Vorname angegeben, im maschinenlesbaren Teil des Ausweisdokuments nicht aufgeführt" und lasse nicht stattdessen an deiner Ruhestandsbeschäftigungen ausschweifend teilhaben?!
Es geht hier nicht um Recht haben sondern um Rat geben.
Die korrekte Antwort betrifft eben nicht nur Ryanair, hier geht´s um übergreifende Handhaben.
Fazit: Die /der FragestellerIn muss keine Unbill beim Check-In auf Grund der dargestellten Situation befürchten.
Schönes Leben noch ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1548874778389
Nabend.
Gibt es die Möglichkeit, bei Ryanair einen Multistop Flug zu buchen.
Grüssle
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geschrieben 1548889928350
Ja, das ist möglich, meines Wissens aber soweit nur über fluege.de und verbunden mit ein paar kleinen Kniffen ...
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