@holzwurm sagte:
Das ist dem Reiseveranstalter sein Problem.
Sollte er den urlaub aufgrund mangelnder Flugkapazitäten platzen lassen und der Kunden kann daraufhin seinen Urlaub nicht antreten wird es teuer für den Reiseveranstalter.
1. Rückzahlung des vollen Reisepreises
2. Schadensersatz für unnütz vergeudeten Urlaub
3. usw.
Les Dir mal die Rechte als Pauschal-Reisender durch.
LG
holzwurm
Hallo Holzwurm!
Hier mal in Auszügen die AGB´s eines RV:
XYZ Reisen kann den Vertrag kündigen, wenn die Reise wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dies kann beispielsweise beruhen auf hoheitlichen Anordnungen, wie Requirierung von Schiffen, Flugzeugen und Autos, sowie auf Krisen, Streiks, Naturkatastrophen... etc. Erfolgt die Kündigung aus einem dieser Gründe, erstattet XYZ Reisen den Reisepreis abzüglich einer Entschädigung für die bereits erbrachten und ggf. zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistung. Die Mehrkosten einer Rückbeförderung tragen XYZ Reisen und der Reisende je zur Hälfte. ..........
Du kannst Dir also Deinen Ersatzflug in die Haare schmieren. Nicht Deine Wünsche zählen, sondern die AGB´s und Gesetze. Klingt komisch, ist aber so.