• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1441565495000

    Leider korrekt - bei einer Nicht EU-Airline ist ein Flug aus einem Nicht EU-Land vom Anpruch einer Kompensation gem. der VO(EG)261/04 ausgeschlossen.

    Kundenbindung mittels Kulanz? Scheinbar Fehlanzeige. Das ist sehr ärgerlich ...

    Allerdings gelten die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens und sind belegte Mehrkosten auf dieser Grundlage regelmäßig zu erstatten. Eine Ablehnung mit der Nichtzuständigkeit der VO zu verargumentieren erscheint mir reichlich billig ...

    Günes Ekspres Havacilik ist übrigens Mitglied der Trägerschaft der SÖP Schlichtungsstelle. Ich würde das Beschwerdeformular beherzt benutzen um nicht tatenlos aufgeben zu müssen.

    Sofern du weitere Optionen der Einrede erörtern möchtest empfehle ich dir das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • r.cichon
    Dabei seit: 1161734400000
    Beiträge: 119
    geschrieben 1441620990000

    Hallo Lolllo,

    es steht dir ab 3 Stunden eine Entschädigung zu. Bei 8 Stunden sogar 600,00 € pro Person. Mein Rat : Per Einschreiben mit Rückantwort an Sunexpress schreiben, eine frist von 4 Wochen geben mit Androhung dann diese Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben. Wenn nach 4 Wochen nichts passiert (noch 1 Woche warten ) dann zum Rechtsanwalt. Haben dieses gegen eine große Airline durch gezogen und hatten erfolg.

    Gruß

    Richard

    Ritschi
  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
    Beiträge: 900
    geschrieben 1441621701000

    @r.chichon

    und ich rate Dir das Studium der VO(EG)261/04 erneut durchzuführen, insbesondere den Artikel 3, 1 a & b, damit sollte Dein Rat adabsurdum geführt sein... siehe hier

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • r.cichon
    Dabei seit: 1161734400000
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    geschrieben 1441623319000

    Hallo,

    habe es durchgelesen ( danke ). In unseren Fall war der Flug Hamburg - Hurghada mit ( 5 1/2 Sunden Verspätung ) Nach unserer Beschwerde wurde uns als Entschuldigung gesagt es wäre ein Todesfall an Bord gewesen und sie brauchten nicht zahlen. Nach Rechtsanwalt Besuch ( hier kam heraus Todesfall war im Flug da vor ) kam der nächste Brief mit Angebot von 250,00 € . Nach Rat des Anwalt schrieb er nochmal mit Ablehnung des Angebotes. Nun sollte es vor Gericht gehen. 2 Wochen vor Termin wurden dem Anwalt 600,00 € überwiesen.

    Nun könnte man sagen GLÜCK gehabt. Unsere Meinung ist was Recht ist soll auch Recht bleiben.

    Dieses sollte auch nur ein Rat sein, jeder muß für sich selber entscheiden

    Richard

    Ritschi
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1441624236000

    Dann kläre uns doch mal auf, worin ein direkter Bezug zwischen "Glück" und VO(EG)261/04, Artikel 3, 1 a & b besteht.

    @vonschmeling hat die relevanten Optionen bereits benannt.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1441627530000

    @r.cichon

    Gelesen vielleicht, begriffen offenbar nicht ...

    Der springende Punkt ist dein Abflug in der EU - insofern ist dein Beispiel hier leider unbrauchbar.

    XQ ist weder eine EU Airline noch liegt AYT auf dem Gebiet der EU, die VO(EG)261/04 ist daher auf den geschilderten Fall nicht anzuwenden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • r.cichon
    Dabei seit: 1161734400000
    Beiträge: 119
    geschrieben 1441637978000

    Hallo,

    ganz egal was user wie vonschmeling oder andere schreiben, wir würden es probieren. Und nicht wieder aufregen probieren geht über studieren.

    Richard

    Ritschi
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1441638209000

    ...aber sicher kann man das "probieren". Am besten noch mit der Forderung i.H.v. € 1800 oder 2400 p.P., da es ja bekanntlich nicht der (begrenzenden) VO unterliegt... :laughing:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1441649971000

    @r.cichon

    Der User Lollo schreibt, sein Anliegen sei mit der Begründung "Flug unterliegt nicht den Bestimmungen der VO" bereits abgewiesen worden.

    Weshalb du es also probieren würdest bleibt dein kleines Geheimnis und ist es mir auch vollkommen wumpe, ob du meinen Ratschlägen folgst oder nicht. Einige, die es getan haben sind jedenfalls nicht schlecht damit gefahren. Ich halte hingegen die deinen an dieser Stelle leider für absolut entbehrlich, wobei ich zudem der Ansicht bin, dass ein bisschen studieren gar nicht schadet. Zumindest kommt man dann nicht auf derart groteske Ideen und ist sogar imstande, die Bestimmungen der Fluggastrechteverordnung korrekt auszulegen.

    Und frag mich nicht, ob mir langweilig ist ... ist mir nicht, ich hab nur eine ausgeprägte Abneigung gegen Mumpitz!

    Nun hat Lollo diesen Sachverhalt nur in einem Nebensatz zu etlichen Ärgernissen auf seinem Flug mit Sunexpress erwähnt, an sich ist alles Relevante dazu bereits im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" nachzulesen.

    Die Berührungspunkte mit XQ sind hier abgearbeitet - keine EU Airline, kein Start im Gebiet der EU, keine Anwendung der VO(EG)261/04.

    Nachtrag:

    @Lollo

    Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1441650514000

    @Sammyleinchen

    Willkommen im Forum von HolidayCheck!

    Zu deinem Anliegen:

    Selbstverständlich kannst du direkt bei der Airline anrufen und dich erkundigen, ob eine Buchung für den betreffenden Reisetermin auf deinen Namen vorliegt.

    Aus deiner Formulierung schließe ich allerdings, dass die Eigenschaft "betrügerisch" bereits belastbar nachgewiesen ist? Dann solltest du nicht damit rechnen auf irgendeiner Passagierliste gefunden zu werden. In betrügerischer Absicht kauft man kein Flüge ein, das ist viel zu kostspielig.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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