Leider korrekt - bei einer Nicht EU-Airline ist ein Flug aus einem Nicht EU-Land vom Anpruch einer Kompensation gem. der VO(EG)261/04 ausgeschlossen.
Kundenbindung mittels Kulanz? Scheinbar Fehlanzeige. Das ist sehr ärgerlich ...
Allerdings gelten die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens und sind belegte Mehrkosten auf dieser Grundlage regelmäßig zu erstatten. Eine Ablehnung mit der Nichtzuständigkeit der VO zu verargumentieren erscheint mir reichlich billig ...
Günes Ekspres Havacilik ist übrigens Mitglied der Trägerschaft der SÖP Schlichtungsstelle. Ich würde das Beschwerdeformular beherzt benutzen um nicht tatenlos aufgeben zu müssen.
Sofern du weitere Optionen der Einrede erörtern möchtest empfehle ich dir das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".