• highflyer
    Dabei seit: 1108339200000
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    geschrieben 1130851293000

    Hallo Melbelle,

    das Recht "schon ab Tag 1 ... zu sagen, Umschreibung geht nicht mehr" gibt den Fluggesellschaften unser Gesetz, bzw unsere Gesetze. Es ist leider so: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich! Wenn die Bahn ihre Beförderungsleistungen mit anderen Bedingungen verknüpft, als eine Airline....so what! Ich finde, Peter hat in weiten Teilen Recht: Niemand wird gezwungen, etwas zu kaufen, aber wer etwas gekauft hat, sollte mündig genug sein, zu wissen, was er da getan hat.

    Was das Sonderangebot im Kaufhaus angeht, irrst Du übrigens, Melbelle! Sonderangebote können vom Umtausch ausgeschlossen werden. Man hat als Käufer also nicht die selben Rechte...

    Gruß

    highflyer

  • Lula
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    geschrieben 1130939963000

    @'Sandra2403' sagte:

    Als ich im September nach Gran Canaria geflogen bin (mit Hapagfly) wurde garnicht erst nach unseren Ausweisen gefragt, im Gegenteil, ich wollte den Ausweis der Dame am Check-in geben, und sie sagte gleich den bräuchte sie nicht. Ist mir bis jetzt auch noch nie passiert. Auf dem Rückflug genau das selbe. Quasi haben wir die Ausweise umsonst mitgehabt ! Da könnte einem schon mulmig werden, wenn das immer so gehandhabt wird.

    LG Sandra

    So ist es uns diesen September mit einem Flug nach Kreta auch ergangen. Da es das erste Mal für uns war und nach den ganzen Sicherheitsverschärfungen war es schon ein komisches Gefühl, vor allem nachdem wir die Doppelt- und Dreifachprüfungen von unseren Englandflügen gewohnt sind...wie schön einfach es doch gehen kann :D

  • mosaik
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    geschrieben 1130950928000

    Wie ich schon schrieb: jeder Unternehmen kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben seine eigenen Regeln aufstellen.

    Wer sich diesen nicht unterordnen möchte, muss eben ein anderes Unternehmen suchen.

    Bei Millionen von Fluggästen müssen eben Regeln gefunden werden, sonst würde alles ins Uferlose führen.

    Übrigens haben nicht nur Fluglinien das Recht, ab dem Zeitpunkt der Buchung Storno- oder Umbuchungsgebühren zu verlangen, sondern sämtliche Unternehmen, die dies rechtskräftigen in ihren AGB's mit ihren Kunden vereinbaren (Reisebüros, Hotels, Vermieter...).

    Als Erwachsener muss man in der Lage sein, Verträge zu schliessen, einzuhalten oder unter den vereinbarten Umständen wieder aufzulösen und nicht immer gleich schreien, das sei ungesetzlich oder arg oder konsumentenunfreundlich oder oder oder.

    Auch eine elektronische Datenverarbeitung braucht zunächst einmal das Aufrufen des Vorganges, das Ändern, die Eingabe, die Änderung zu verarbeiten, die Eingabe, die geänderten Daten auf Formulare auszudrucken; diese Formulare müssen auf Printern entweder schon voreingelegt sein oder manuell eingelegt werden (vor allem am Check In finden sich meist keine solchen elektronischen Spielzeuge), das Ticket gezupft werden und verwaltet.

    Klar geht alles einfach. Aber Dienstleistungsgewerbe leben von der Bezahlung der Dienstleistungen. Und wenn die Tickets eh schon nichts mehr kosten, ist es legal, für Änderungen zu verlangen.

    Ich sehe darin nichts Besonderes.

    Gruß

    Peter

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