Ist es einfach so rechtens , das wir auf dem Flug nach Bulgarien ungebucht werden.
Bitte um schnelle Hilfe, da wir morgen früh losfliegen.
Bei Pauschalreisen kann sich die Fluggesellschaft in der Regel jederzeit ändern. Normalerweise behält sich der Reiseveranstalter einen Wechsel der Fluggesellschaft in den Reisebedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor.
Hallo!
Wir sind von Condor auf Inter Airlines (Hinflug) und Blue Wings (Rückflug) umgebucht worden, auch die Flugzeiten haben sich geändert. Hatten aber leider keine Chance, etwas zu ändern. Bei Charterflügen ist das wohl gang und gäbe, schade, wobei unsere Flüge dann doch okay waren, vor allem der Rückflug mit einer ziemlich neuen Maschine mit großem Sitzabstand und sehr nettem und kompetenten Mitarbeitern.
Guten Flug und schönen Urlaub
Gruß Delfini
Hilft zwar auch nicht weiter, aber wir halten es so, dass wir bei keinem Veranstalter buchen würden, der Airlines auf unserer Strecke einsetzt, die wir nicht nehmen möchten.
Condor auf AirVia würde ich nicht wollen, da es bei uns nur deutsche Flieger sein dürfen. Naja, was nicht heisst dass Via schlecht ist, ist halt nur nichts für uns...
Wenn Katalogangaben nicht genau zu interpretieren sind, hilft ein Anruf- bisher hat es gefunzt
Hallo, da könnt ihr leider nichts machen, vor allem da ihr ja schon morgen losfliegt. Ich kann euch nur bezüglich der Fluggesellschaft Air Via beruhiger. Wir kamen vor ein paar Tagen erst zurück. Neue Maschinen, netter Service, gibt auch was zu essen und wir hatten zwei sehr ruhige und schöne Flüge.
Schöne Grüße
Sonnenblümchen
@'dillen' sagte:
Hilft zwar auch nicht weiter, aber wir halten es so, dass wir bei keinem Veranstalter buchen würden, der Airlines auf unserer Strecke einsetzt, die wir nicht nehmen möchten.
Das wird aber ein bisschen schwierig werden. Selbst wenn auf einer Strecke im katalog ausschliesslich eine Fluggesellschaft gelistet ist, kann eben diese dennoch geändert werden.
Der Reiseveranstalter gibt nur eine mögliche Fluggesellschaft vor. Diese kann im Endeffekt immer von der im Katalog genannten abweichen, auch wenn diese andere Fluggesellschaft nicht im Katalog auf dieser Strecke steht.
Das ist absolut normal, obwohl es nun wirklich nicht jeden Tag vorkommt. Kein Reisevarnstalter wird einem eine 100%ige Zusage bezüglich einer Fluggesellschaft machen, wenn es um Charterflieger geht.
Steht im Neckermann-Katalog nun also Condor, ist die Wahrscheinlichkeit zwar hoch, dass mit denen geflogen wird, aber das Recht einer Änderung behält man sich immer vor.
Und dieses Recht ist nun mal auf der Seite des Veranstalters.
Nicht zuletzt deshalb, weil es mit jedem neuen Pauschalreise-Vertrag
(mangels Alternative) bei der Einigkeit der Veranstalter von der
Mehrzahl aller Reisenden ( die das nahezu alle als großen
Nachteil ansehen) immer wieder akzeptiert wird/werden muß.
Von der Macht der Verbraucher ist da bisher leider nicht viel zu merken, man könnte eher von Ohnmacht sprechen ....
Ich hätte eine Frage zu diesem Thema:
Es ist ja in Mode gekommen das man bei Pauschalreisen lt. Katalog für eine renomierte Airline mehr bezahlt als für eine Indianer-Airline.
Wie ist das jetzt wenn ich den Aufpreis bezahlt habe und muß aber bei noname einsteigen ? Kann man den Aufpreis geltend machen ?
Unter Umständen ja.
Dafür muß es aber im Katalog unterschidliche Preise für unterschiedliche Fluggesellschaften am gleichen Tag geben. Ansonsten könnte es ja auch ein Tagesabhängiger-Zuschlag sein. Bedingung ist natürlich auch, daß es sich definitiv um die Airline handelt, für die Du weniger bezahlt hättest.
Gruß
Berthold
Ich sag jetzt mal ein fiktives Bespiel:
2 Wo Kümköy AI - Flug Samstags mit Onur - kosten 199,- .
Aufpreis für Flug mit Condor 50,-
Ich zahle 249,- , am Flughafen steht aber ein Onur-Clipper.
Und nun ?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!