• el_loco
    Dabei seit: 1088640000000
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    geschrieben 1181819442000

    @ michl

    Wie auch immer....

    NICHT EINSTEIGEN!

    bei dem Preis ist "no return" in den AI-Leitungen eh schon inbegriffen..... :laughing: :rofl:

    el_loco

    Realität ist eine Illusion, die durch Mangel an Alkohol entsteht....
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1181820386000

    @'wiener-michl' sagte:

    Ich sag jetzt mal ein fiktives Bespiel:

    2 Wo Kümköy AI - Flug Samstags mit Onur - kosten 199,- .

    Aufpreis für Flug mit Condor 50,-

    Ich zahle 249,- , am Flughafen steht aber ein Onur-Clipper.

    Und nun ?

    Müssen zumindest die 50 Euro aufgrund nicht Erbringen der zugesicherten Eigenschaft/Leistung ( in dem Falle Condor) zurück bezahlt werden.

    LG

    holzwurm

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1181823406000

    @wiener-michl

    Sehe ich auch so wie Holzwurm.

    Der Tipp "nicht einsteigen", wenn auch mit Smiley, ist erst einmal falsch. Zumindest muß Dir dann bewusst sein, daß Du die restlichen 199,- Euro nur dann zurückbekommen kannst, wenn Du nachweisen kannst, daß die vorhandene Fluggesellschaft nicht den Sicherheitanforderungen genügt.

    Dies könnte in dem Beispiel sogar möglich sein, aber soweit ich weiß gibt es noch keinen entsprechenden Präzedenzfall vor deutschen Gerichten. Durch die Schwarze-Liste der EU ist dieser Nachweis auch nicht einfacher geworden.

    Unabhängig von der rechtlichen Seite würde ich es aber in diesem Fall und heutigem Stand so machen wie el_loco, nämlich nicht einsteigen.

    Gruß

    Berthold

  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1181823614000

    Bedankt :D

    Es ging mir nur um die Aufzahlung.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • wiener-michl
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    geschrieben 1181898773000

    Moin Berthold,

    sorry falls ich nochmal nerve, aber mir ist da noch was zu diesem Thema eingefallen was mir noch nicht ganz klar ist.

    Mal angenommen ich habe den Aufpreis bezahlt und muß trotzdem das Risiko nehmen in die Onur zu steigen.

    Nun brauch ich ja irgend einen Wisch wo mir bestätigt wird das ich mit Onur geflogen bin, um mir den Aufpreis zurückzuholen.

    Ohne irgend etwas schriftlichem geht da ja nichts.

    Wo krieg ich den her ? Wer ist zuständig ? Abflughafen ? Zielflughafen ? Reiseleiter in Kümköy ?

    Fragen über Fragen......... :?

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1181900420000

    Hallo wiener-michl,

    Du bekommst ja Tickets oder Bordkarten. In beiden findest Du immer auch die Fluggesellschaft als Kürzel und die Flugnummer. Beispiel hier: DE = Condor

    OHY = Onur Air.

    Ansonsten hilft auch ein Foto der Maschine, Bordmagazin oder Spucktüten weiter. Gehe aber davon aus, daß dem Veranstalter sicher auch bekannt ist, womit Du tatsächlich geflogen bist.

    Zuständig wäre hier der Veranstalter nach der Rückankunft in Deutschland (oder Österreich). In Deutschland besteht dann eine Reklamationsfrist von vier Wochen nach erfolgtem Rückflug.

    Gruß

    Berthold

    p.s.: Du nervst überhaupt nicht. Die Fragen sind berechtigt, da die Antworten wirklich nicht an jeder Ecke im Internet zu finden sind.

  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1181902009000

    @'ADEgi' sagte:

    Hallo wiener-michl,

    Du bekommst ja Tickets oder Bordkarten. In beiden findest Du immer auch die Fluggesellschaft als Kürzel und die Flugnummer. Beispiel hier: DE = Condor

    OHY = Onur Air.

    Ansonsten hilft auch ein Foto der Maschine, Bordmagazin oder Spucktüten weiter. Gehe aber davon aus, daß dem Veranstalter sicher auch bekannt ist, womit Du tatsächlich geflogen bist.

    Zuständig wäre hier der Veranstalter nach der Rückankunft in Deutschland (oder Österreich). In Deutschland besteht dann eine Reklamationsfrist von vier Wochen nach erfolgtem Rückflug.

    Gruß

    Berthold

    p.s.: Du nervst überhaupt nicht. Die Fragen sind berechtigt, da die Antworten wirklich nicht an jeder Ecke im Internet zu finden sind.

    danke Berthold,

    dann wird man wohl die Boardingkarten aufheben müssen und -nach hoffentlich glücklicher Heimkehr mit OHY ;) - damit zum Veranstalter Tigern müssen.

    Denn auf den Tickets wird höchstwahrscheinlich DE stehen da ja das Fluggerät immer sehr kurzfristig getauscht wird und du die Tickets ja schon ein paar Tage vorher bekommen hast.

    Fotos Zeitungen und Kotzbeutel wären glaube ich in diesem Fall zu allgemein, zu wenig Beweiskraft.

    Sehe ich das so richtig ?

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1182003835000

    Hallo,

    ich würde eine diesbezügliche Reklamation erst einmal sogar ganz ohne Beweismittel einreichen. Die wissen schon, mit was Du geflogen bist!

    Außerdem wären ein Foto auf der Gangway oder sogar im Flieger wohl Beweis genug. Zumindest würde es sicher ausreichen die Beweispflicht umzukehren. Übrigens steht auf den Tickets fast immer die tatsächlich ausführende Gesellschaft.

    Gruß

    Berthold

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