Heute schrieb mir mein RV, der am Sonntag meine Pauschalreise nach dem nichterfolgten Flug am Samstag gekündigt hat:
Wir als Reiseveranstalter dürfen jedoch nach § 651 e Satz 2 diejenigen Kosten in Rechnung stellen, die auf Grund der Kündigung wegen höherer Gewalt entstanden sind.
Da diese Kosten teilweise von unseren Leistungsträgern abhängen, sind wir derzeit bemüht die Kosten in Erfahrung zu bringen, abzurechnen und den Reisepreis im Übrigen zurückzuerstatten.
Selbstverständlich sind wir bemüht, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Wir bitten um Verständnis darum, dass dies auf Grund der außergewöhnlich schwierigen und nicht vorhersehbaren Situation etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Meine Frage: Dürfen sie wirklich Kosten einbehalten?
Der Paragraph hat auch einen Satz 3, der besagt, die Kosten müssen in meinem Interesse sein? Und kann es sein, dass die wochenlang Geld einbehalten, wegen Klärung?
Danke für Aufklärung.