@maynard sagte:
Ich hab nochmal eine Frage für den Fall, dass man Flug bei einer Airline und die Hotels bei einem Anbieter wie Thomas Cook gebucht hat?
Den Flug kann man ja mit großer Sicherheit bei den Airlines stornieren aber was ist mit den Hotels? Bleibt man auf diesen Kosten sitzen? Oder sind die Anbieter da gnädig und sagen ihr komt eh nicht da hin und deshalb stornieren wir.
Diese, für viele Urlauber, sehr wichtige Frage stelle ich mir auch schon eine ganze Zeit.
Eine rechtsverbindliche Auskunft kann ich Dir leider auch nicht geben. Zunächst würde ich mich erst einmal telefonisch mit dem Veranstalter in Verbindung setzten und fragen wie der dies sieht.
Nach §651 ff BGB kann ein Reisevertrag wegen höherer Gewalt gekündigt werden. Ob dies aber auch für eine einzelne Reiseleistung (Hotelaufenthalt) gilt geht aus dem Wortlaut nicht klar hervor. Hier müsste dann wohl ein Anwalt ran.
Was aber klar ist: Wenn ich einen Hotelaufenthalt/Ferienwohnung direkt beim Hotel/Vermieter gebucht habe besteht kein Anspruch auf Rücktritt wegen höherer Gewalt. Hier wären dann die bei Vertragsabschluss anerkannten Stornogebühren zu bezahlen.