• cobra
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 10
    geschrieben 1087140426000

    Hallo!

    Wir haben im November unseren Urlaub (für Pfingsten) gebucht und wurden kurzfristig von einem Direktflug zu einem Gabelflug umgebucht. Damit hat sich unsere Flugzeit um ca. 2 Stunden verlängert. Uns wurde geraten, dass wir uns direkt bei der Fluggesellschaft beschweren sollen. Hat das überhaupt Aussicht auf Erfolg? Hat jemand Erfahrung damit?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

  • HeinrichHeine
    Dabei seit: 1081728000000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1087396944000

    Hallo,

    irgendwie frage ich mich bei solchen Aussagen immer, ob die Person, die die Reise gebucht hat, überhaupt in der Lage war die Vertragsbedingungen des Veranstalters zu lesen.

    1. Dir ist ein Direktflug zugesichert worden. (Mit Sicherheit kein non-stop-Flug) !

    2. Das hat also zur Folge, daß Du auf Deinem Weg zum Ziel Zwischenlandungen haben kannst. (Beliebt ist das besonders bei den Kanaren, oder Zielen in Ägypten, sowie den Balearen). Passiert halt manchmal, wenn sich 2 eigenständige Flüge nicht lohnen.

    3. Mit ziemlicher Sicherheit ist aus Deinem Flug kein Gabelflug geworden ? (oder etwa doch ?). Du bist also von einem anderen Flughafen zurückgeflogen, als Du gelandet bist ? Oder sogar an einem anderen Flughafen in Deutschland gelandet ?

    Wahrscheinlich nicht, eher wird es wohl eine Zwischenlandung gegeben haben.

    Das ist jedoch wie oben beschrieben völlig legitim und mit Sicheheit nicht die Grundlage einer Beschwerde.

    4. Ruhig bleiben, da man sich gar nicht hätte aufregen müssen, hätte man den Vertrag, den man unterschrieben hat vorher gelesen.

    5. Beschwerde sinnlos.

    Gruß

    HeinrichHeine

    PS: Das ganze kommt ein bischen heftiger rüber als es gemeint ist, jedoch habe ich so meine Probleme mit Leuten, die auf ****** komm raus ein Haar in jeder Suppe suchen. (Wahrscheinlich leider etwa die Hälfte aller deutschen Pauschaltouris)

  • HeinrichHeine
    Dabei seit: 1081728000000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1087396944000

    Hallo,

    irgendwie frage ich mich bei solchen Aussagen immer, ob die Person, die die Reise gebucht hat, überhaupt in der Lage war die Vertragsbedingungen des Veranstalters zu lesen.

    1. Dir ist ein Direktflug zugesichert worden. (Mit Sicherheit kein non-stop-Flug) !

    2. Das hat also zur Folge, daß Du auf Deinem Weg zum Ziel Zwischenlandungen haben kannst. (Beliebt ist das besonders bei den Kanaren, oder Zielen in Ägypten, sowie den Balearen). Passiert halt manchmal, wenn sich 2 eigenständige Flüge nicht lohnen.

    3. Mit ziemlicher Sicherheit ist aus Deinem Flug kein Gabelflug geworden ? (oder etwa doch ?). Du bist also von einem anderen Flughafen zurückgeflogen, als Du gelandet bist ? Oder sogar an einem anderen Flughafen in Deutschland gelandet ?

    Wahrscheinlich nicht, eher wird es wohl eine Zwischenlandung gegeben haben.

    Das ist jedoch wie oben beschrieben völlig legitim und mit Sicheheit nicht die Grundlage einer Beschwerde.

    4. Ruhig bleiben, da man sich gar nicht hätte aufregen müssen, hätte man den Vertrag, den man unterschrieben hat vorher gelesen.

    5. Beschwerde sinnlos.

    Gruß

    HeinrichHeine

    PS: Das ganze kommt ein bischen heftiger rüber als es gemeint ist, jedoch habe ich so meine Probleme mit Leuten, die auf ****** komm raus ein Haar in jeder Suppe suchen. (Wahrscheinlich leider etwa die Hälfte aller deutschen Pauschaltouris)

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 4964
    geschrieben 1087511507000

    Ich würde den Fall mal Herrn RA Böhmer, Admi der Rubrik "Reiserecht" in diesem Forum, vorlegen.

    Aber vorher bitte ein bißchen konkretisieren, mir wäre das, was Du schreibst, ein wenig zu schwammig.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 4964
    geschrieben 1087511507000

    Ich würde den Fall mal Herrn RA Böhmer, Admi der Rubrik "Reiserecht" in diesem Forum, vorlegen.

    Aber vorher bitte ein bißchen konkretisieren, mir wäre das, was Du schreibst, ein wenig zu schwammig.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Erzwolf
    Dabei seit: 1086566400000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1087519272000

    Ich geh mal davon aus, dass es sich bei dem Urlaub um eine Pauschalreise handelt. Da habt ihr nur einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter, nicht mit der Fluggesellschaft. Eine Klage gegen die Fluggesellschaft ist daher von vornherein zum Scheitern verurteilt. 

  • Erzwolf
    Dabei seit: 1086566400000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1087519272000

    Ich geh mal davon aus, dass es sich bei dem Urlaub um eine Pauschalreise handelt. Da habt ihr nur einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter, nicht mit der Fluggesellschaft. Eine Klage gegen die Fluggesellschaft ist daher von vornherein zum Scheitern verurteilt. 

  • cobra
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 10
    geschrieben 1087549535000

    Hallo!

    Wir sind keine notorischen Mängler und gewiß nicht darauf aus überall etwas zu suchen. Auch bin ich in der Lage die Reisebedingungen zu lesen. Nur ist es in diesem Fall so, dass uns ein Direktflug angeboten wurde und kurz vor der Abreise mitgeteilt wurde, dass wir eine Zwischenlandung haben werden. Damit hat sich unser Flug um ca. 2 Stunden verlängert. Es bestand aber noch ein Flug an diesem Tag und der ging direkt. Wir haben im November gebucht und ich bin der Meinung, dass der der zuerst kommt auch zuerst mahlt. Leider gehen aber die Fluggesellschaften nicht danach, wann oder mit wieviel Kindern die Leute gebucht haben. Deshalb würde ich gerne meinen Unmut äußern. Außerdem haben wir den gleichen Preis für unseren Flug bezahlt wie die anderen Gäste auch.

  • cobra
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 10
    geschrieben 1087549535000

    Hallo!

    Wir sind keine notorischen Mängler und gewiß nicht darauf aus überall etwas zu suchen. Auch bin ich in der Lage die Reisebedingungen zu lesen. Nur ist es in diesem Fall so, dass uns ein Direktflug angeboten wurde und kurz vor der Abreise mitgeteilt wurde, dass wir eine Zwischenlandung haben werden. Damit hat sich unser Flug um ca. 2 Stunden verlängert. Es bestand aber noch ein Flug an diesem Tag und der ging direkt. Wir haben im November gebucht und ich bin der Meinung, dass der der zuerst kommt auch zuerst mahlt. Leider gehen aber die Fluggesellschaften nicht danach, wann oder mit wieviel Kindern die Leute gebucht haben. Deshalb würde ich gerne meinen Unmut äußern. Außerdem haben wir den gleichen Preis für unseren Flug bezahlt wie die anderen Gäste auch.

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 4964
    geschrieben 1087552978000

    Heinrich Heine hatte das in seinem Beitrag schon erwähnt: Du mußt Dir zunächst einmal über den Unterschied der Begriffe "Direktflug" und "Nonstopflug" klar werden. "Direkt" heißt nicht "Nonstop", ein Direktflug bedeutet, daß der Flieger zwischenlanden kann, ein Nonstopflug bedeutet, wie der Name bereits sagt, daß der Flieger Dich ohne Unterbrechung ans Ziel bringt.

    Wenn Dir also in Deinem Fall ein "Direktflug" bestätigt wurde, ist die Fluggesellschaft berechtigt, zwischenzulanden. Da kannst Du überhaupt nicht gegen anstinken.

    Sollte Dir allerdings ein Nonstopflug bestätigt worden sein und der Veranstalter oder die Fluggesellschaft hat ihn "einfach so" in einen Direktflug umgewandelt, solltest Du reklamieren.

    Ich unterstelle, daß es sich um einen Pauschalurlaub handelt. Adressat Deiner Mängelrüge ist in diesem Fall nicht die Fluggesellschaft, sondern der Veranstalter, mit dem Du im juristischen Sinne den Vertrag abgeschlossen hast.  

    Ich bin aber weiterhin der Meinung, daß dieser Beitrag eher in die Rubrik "Reiserecht" gehört. Dort sitzen die juristischen Experten mit dem fundierten Wissen! 

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
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