• salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1087552978000

    Heinrich Heine hatte das in seinem Beitrag schon erwähnt: Du mußt Dir zunächst einmal über den Unterschied der Begriffe "Direktflug" und "Nonstopflug" klar werden. "Direkt" heißt nicht "Nonstop", ein Direktflug bedeutet, daß der Flieger zwischenlanden kann, ein Nonstopflug bedeutet, wie der Name bereits sagt, daß der Flieger Dich ohne Unterbrechung ans Ziel bringt.

    Wenn Dir also in Deinem Fall ein "Direktflug" bestätigt wurde, ist die Fluggesellschaft berechtigt, zwischenzulanden. Da kannst Du überhaupt nicht gegen anstinken.

    Sollte Dir allerdings ein Nonstopflug bestätigt worden sein und der Veranstalter oder die Fluggesellschaft hat ihn "einfach so" in einen Direktflug umgewandelt, solltest Du reklamieren.

    Ich unterstelle, daß es sich um einen Pauschalurlaub handelt. Adressat Deiner Mängelrüge ist in diesem Fall nicht die Fluggesellschaft, sondern der Veranstalter, mit dem Du im juristischen Sinne den Vertrag abgeschlossen hast.  

    Ich bin aber weiterhin der Meinung, daß dieser Beitrag eher in die Rubrik "Reiserecht" gehört. Dort sitzen die juristischen Experten mit dem fundierten Wissen! 

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • HeinrichHeine
    Dabei seit: 1081728000000
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    geschrieben 1087775984000

    Also liebe Conny Kobras,

    wie mein Vorredner schon schrieb, solltest Du Dir die Begriffe Direktflug und Nonstop-Flug nocheinmal vor Augen halten.

    Um es nocheinmal ganz klar zu machen:

    1. Non-Stop-Flug: Wie der Name schon sagt, ein Flug ohne Stops. Also ein Flug, der ohne Unterbrechung vom Start zum Zielflughafen führt.

    2. Direktflug. (Hierbei handelt es sich um die Flugvariante, die von jedem (!) deutschen Reiseveranstalter angeboten wird. Also ein Flug, der ohne Umsteigen (ergo ohne Flugzeugwechsel) sehr wohl aber mit Zwischenlandungen zum Ziel führt.

    Da in einem "Reisevertrag" eigentlich immer ein Direktflug zu Grunde gelegt wird, hast DU keine rechtliche Handhabe.

    Zu Deinen anderen Anmerkungen:

    Es ist völlig logisch, daß in diesem Geschäft die gleiche Leistung zu unterschiedlichen Preisen verkauft wird. (Der Preis eines Kilos Tomaten, ändert sich auch je nach Saison, oder ;-))

    Ich weiß nicht was Dein Flugziel war, aber nehmen wir als Beispiel mal Spanien. Da wäre allein der Flug mit Iberia von Deutschland nach Mallorca mit Umsteigen (!) in Madrid oder Barcelona womöglich teurer als der ganze Urlaub, den Ihr gebucht habt (alle Angaben pro Person).

    Und: Selbst, wenn an diesem Tag noch eine andere Direktverbindung bestand, heißt das noch lange nicht, daß Dein Reiseveranstalter auf diesem Flug auch Plätze eingekauft hat.

    Immernoch gleiches Fazit: Eine Beschwerde hat überhaupt keinen Sinn.

    Gruß

    HeinrichHeine 

  • HeinrichHeine
    Dabei seit: 1081728000000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1087775984000

    Also liebe Conny Kobras,

    wie mein Vorredner schon schrieb, solltest Du Dir die Begriffe Direktflug und Nonstop-Flug nocheinmal vor Augen halten.

    Um es nocheinmal ganz klar zu machen:

    1. Non-Stop-Flug: Wie der Name schon sagt, ein Flug ohne Stops. Also ein Flug, der ohne Unterbrechung vom Start zum Zielflughafen führt.

    2. Direktflug. (Hierbei handelt es sich um die Flugvariante, die von jedem (!) deutschen Reiseveranstalter angeboten wird. Also ein Flug, der ohne Umsteigen (ergo ohne Flugzeugwechsel) sehr wohl aber mit Zwischenlandungen zum Ziel führt.

    Da in einem "Reisevertrag" eigentlich immer ein Direktflug zu Grunde gelegt wird, hast DU keine rechtliche Handhabe.

    Zu Deinen anderen Anmerkungen:

    Es ist völlig logisch, daß in diesem Geschäft die gleiche Leistung zu unterschiedlichen Preisen verkauft wird. (Der Preis eines Kilos Tomaten, ändert sich auch je nach Saison, oder ;-))

    Ich weiß nicht was Dein Flugziel war, aber nehmen wir als Beispiel mal Spanien. Da wäre allein der Flug mit Iberia von Deutschland nach Mallorca mit Umsteigen (!) in Madrid oder Barcelona womöglich teurer als der ganze Urlaub, den Ihr gebucht habt (alle Angaben pro Person).

    Und: Selbst, wenn an diesem Tag noch eine andere Direktverbindung bestand, heißt das noch lange nicht, daß Dein Reiseveranstalter auf diesem Flug auch Plätze eingekauft hat.

    Immernoch gleiches Fazit: Eine Beschwerde hat überhaupt keinen Sinn.

    Gruß

    HeinrichHeine 

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