• mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1369335304000

    Das hätte ich ja auch erwartet.

    Aber bei den Kataloginfos und an allen anderen zugänglichen Stellen steht explizit "13 Tage".  An keiner Stelle kommt das Wort Nächte vor.

  • Mettigelmädchen
    Dabei seit: 1302739200000
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    Zielexperte/in für: Düsseldorf
    geschrieben 1369337962000

    @sofilu

    Sorry, für die späte Antwort,

    aber die Arbeit ruft und ruft und ruft..........ruft..................ruft :?

    Kurz bevor ihr abgeholt werdet, räumt ihr das Zimmer/die Zimmer ;) :laughing:

    Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben
  • Murmel1280
    Dabei seit: 1367625600000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1369338515000

    Wegen der Sache mit den 13 TAGEN, hatte ein RV gegen einen anderen RV geklagt,da RV a meinte, RV b würde damit Irreführende Werbung betreiben,und der Kunde könne somit buchen,da es sich so verlockender anhöre, als 12 Nächte, die sich darauß ergeben. Der Richter wies die Klage ab, da man davon ausgehen könne, dass der Kunde sich a) informiert, und b)  erkennen könne ->13 Tagen folglich 12 Nächte mit Abzug An-Abreise es dann reine 11 Urlaubstage sind....

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1369339628000

    @mkfpa

    Die Gebetsmühle schnurrt:

    Gewöhnlich wird die Aufenthaltsdauer in Übernachtungen und nicht in Reisetagen definiert.

    Und: Der ewige Vorwurf des pauschalen Urlaubstagesraubs ist mit diesem beredten Beispiel vielleicht ein wenig erschüttert?

    Oder: Mehr Tage als Nächte kann halt auch mal Käse sein ... :(

    (Thema Urlaubszeitmaximierer)

    Es muss bereits im Angebot für @denysv ersichtlich gewesen sein, dass sich der Ablauf der Reise wie bestätigt gestalten wird. Vielleicht nicht besonders augenscheinlich - aber zweifellos war die Zahl der Übernachtungen gewiss bei der Buchung ersichtlich.

    Ein Grund für mich, die pauschale "Stimmungsmache" Marke "RV bescheixxen einen gerne mal um Urlaubstage" für recht eindimensional zu halten !?

    Was mich hingegen schickt sind Kommentare der Genese "wer sowas bucht hat nicht alle Latten am Zaun" ...

    :shock1:

    Das war zwar ganz klar ein Irrtum, aber sicher ein nachvollziehbarer - sofern man sich nicht mit diversen Praktiken ungefähr stündlich befasst ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1369442164000

    Liebe vonschmeling

    Schau dir bitte mal diese Pauschalreise an:

    https://secure.holidaycheck.de/bookingtt.html?action=form&bookingId=195382600eb4d7b49a205e28746a76d5fa5e937a63b58a2f2

     

    Bis zum Klick auf "Zahlungspflichtig buchen" sehe ich nur 13 Tage / 24.8. bis 6.9. und Rückflug um 19:55

    Wie würdest du reagieren wenn du diese Reise buchen würdest und du bekämst eine Buchungsbestätigung mit 24.8. bis 6.9. 13 Tage / 12 Nächte und du dann am 5.9. um 12:00 aus dem Hotel müsstest?

    Würdest du dann immer noch sagen: "Tja, ich habe 13 Tage gebucht und das sind nun mal nur 12 Nächte und da habe ich eben Pech gehabt"?

    Wie du an diesem Beispiel sehen kannst, da steht nirgends etwas über die Anzahl der gebuchten Nächte.

    Deshalb hättest du, wie du selbst völlig richtig argumentierst, keinerlei Rechtsansprüche wenn du, bei meiner Beispielreise, ab dem 5.9 tatsächlich auf deinen Koffern sitzen würdest.

    Bei genau so einer Leistungsbeschreibung hat denysv anscheinend auf "Kostenpflichtig buchen" gedrückt und danach die 13 Tage / 12 Nächte Buchungsbestätigung bekommen.

    Deshalb kann ich die Empörung denysv durchaus verstehen, bin aber deiner Meinung dass rechtlich dagegen nichts zu machen ist.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1369443657000

    @mkfpa

    Sofern die Übernachtungen von den Reisetagen abweichen, muss dies bereits bei der Buchung erkennbar sein - dein Beispiel ist vollkommen theoretisch (bisher hat @denysv keinerlei Quellen benannt!) - ebensowenig dient eine Wiederholung dessen, was ich wohl würde wenn ich denn ... bla...

    Mein Verständnis bezüglich der Empörung ändert zudem nichts an der Rechtslage, warum sollte ich es also nochmal wiederholen?

    :?

    Worum geht es dir?

    Und was kannst du gesichert beitragen ... ?

    Eine andere - logische! - Anbebotsbeschreibung ist wohl kaum beispielhaft für die Causa ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1369446602000

    Mir geht es um diese Reise die ich jetzt verbindlich buchen könnte.

    https://secure.holidaycheck.de/bookingtt.html?action=form&bookingId=195382600eb4d7b49a205e28746a76d5fa5e937a63b58a2f2

     

    Bitte schau sie dir an und sage mir bis wann ich rechtsvebindlich im Hotel bleiben darf.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1369447794000

    Am 6.9. um 12:oo Uhr ... (unverbindlich)

    Happy holidays!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1369448639000

    Und warum darf denysv, bei den gleichen Vorausetzungen, nur bis zum 5.9. um 12:00 Uhr im Hotel bleiben?

  • Brigitte
    Dabei seit: 1062633600000
    Beiträge: 4247
    geschrieben 1369463148000

    @mkfpa, das ist ja wie eine Lotterie. Solche sonderbaren Geschichten habe ich im Moment vier Stück auf meinem Merkzettel. :frowning:   - die werden jetzt ganz schnell gelöscht.

    Eigentlich sollten wir denysv dankbar sein, dass sie ihren Fall hier geschildert hat und ich frage mich, wie oft das schon passiert ist und sich die Urlauber mit diesem fragwürdigen Angebot abgefunden haben.

    Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an. *Albert Schweitzer*
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