Legt Ihr nach der Hochzeit die ungültig gewordenen Ausweise nicht unverzüglich der Ausweisbehörde vor, begeht Ihr eine Ordnungswidrigkeit und Ihr könnt mit einer Geldbuße belegt werden. Durch die Hochzeit hat sich der Nachname geändert und der alte Name in den alten Ausweisen ist eine nicht mehr zutreffende Eintragung. Somit sind die alten Ausweise ungültig geworden und Ihr seid verpflichtet, die alten Ausweise unverzüglich bei der Ausweisbehörde vorzulegen!
Ihr könnt aber schon bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt die neuen Pässe (Reisepass und Personalausweis) beantragen, so dass sie am Tag der Eheschließung fertig sind. Nach der Eheschließung könnt Ihr die Pässe unter Vorlage der Heiratsurkunde am nächsten Werktag abholen.
Manche Standesämter bieten auch den Service an, dass gleich im Anschluss nach der standesamtlichen Trauung die neuen Pässe ausgehändigt werden können.
Der Stephan war schneller.